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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Budgetvorlage in den ersten sechs Monaten des Jahres 1850 gerechnet worden ist, dieser Fehlbetrag müßte dann in den noch übrigen 18 Monaten der Periode mit aufgebracht wer den, und jeder Monat würde hiernach 16,018 Thaler mehr übernehmen müssen, als er zu leisten gehabt haben würde, wenn die Erhebung der mchrgedachten Zuschläge bereits vom 1. Januar d. I. an hatte beginnen können. Käme aber die Einführung dieser Zuschläge erst nach Verfluß von 8 Mona ten oder erst Anfangs September d. I. zu Stande, so würden bis dahin 384,582 Thaler unerhoben geblieben sein und es müßte dann jedem der noch übrigen 16 Monate zu Deckung dieses Ausfalls noch besonders eine Summe von 24,036 Tha ler aufgebürdet werden. Wie sehr sich dieser Ausfall steigern würde, wenn man von dem einen oder dem andern jener Zuschläge ganz absehen wollte, ist hiernach leicht zu ermessen. Unter solchen Umständen hat es der Regierung unum gänglich nöthig geschienen, unerwartet der Berathung der Budgetvorlage wenigstens die Zuschläge zu den direk ten Steuern, wie sie in dem vorgclegten vollständigen Finanz gesetzentwurf beantragt worden sind, in das vorliegende pro visorische Steuer- und Abgabengesetz mit aufzunehmen, weil, wenn man die Erhebung auch dieser Zuschläge beanstanden wollte, den Steuerpflichtigen hierdurch offenbar keinerlei Er leichterung verschafft, vielmehr im Gegentheil später eine nicht zurechtfertigende größereBeschwerdeverursachtwerden würde. Die Regierung glaubt daher zu Rechtfertigung der Mit aufnahme der mehrgedachten Zuschläge in den vorliegenden Gesetzentwurf etwas Weiteres nicht hinzufügen zu dürfen und hat daher zu den einzelnen Paragraphen selbst nur noch Fol gendes erläuternd zu bemerken. Zu Z. 1. Die Regierung hofft, daß das im Entwürfe vorgelegte Gewerbe- und Personalsteuer-Ergänzungsgesetz ohne wesent liche Veränderungen noch im heurigen Jahre der demnächst in Angriff zu nehmenden Catasterrevision werde zum Grunde gelegt werden können, um alle bisher noch verschont gebliebe nen Steuerobjecte zu verhältnißmäßiger Mtleidenheit zu ziehen und dadurch die Aufbringung der erhöhten Staatsbe- dürfniffe den übrigen Steuerpflichtigen thunlichst zu erleich tern. Hierauf insbesondere beziehen sich die Worte: „inmittelst noch zur Publication gelangenden gesetz lichen Vorschriften." Hiernächst ist die Cintheilung der ordentlichen und außer ordentlichen Grundsteuern an zusammen neunPfennigen xxo Steuereinheit dergestalt erfolgt, daß in jedem der drei Termine, 1. Mai, 1. August und 1. November dieses Jahres drei Pfen nige pro Steuereinheit zu zahlen sein sollen. Zu tz. 3. Da im Voraus nicht zu übersehen ist, wenn, die Aufstel lung der neuen Gewerbe- undPersonalsteucr-Cataster im heu rigen Jahre zu beendigen sein werde, so muß die Bestimmung der Zahlungstermine für die Gewerbe- und Personalsteuer jedenfalls Vorbehalten- bleiben. Eben so werden besondere Bestimmungen im Wege der Verordnung über die für die Er hebung der Steuerzuschläge zu gewährenden Einnehmerge bühren zu treffen sein, da letztere jedenfalls niedriger zu stellen sein werden, als die Erhebungsgebühren für die betreffenden ordentlichen Steuern. Beide Bestimmungen werden der Ausführungsverord ¬ nung zu vorliegendem Gesetz oder nach Befinden einer dies fälligen besondern Verordnung vorzubehalten sein. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Ehe ich zur Vorlesung des Berichts selbst verschreite, wird es ent sprechendsein, daß die Kammer sich damit einverstanden er klärt, daß die Vorlesung bis zu den Worten auf Seite 390: „Uebergehend zu dem speciellen Inhalte derVorlage" u. s. w. erfolge. Denn im Ganzen ist Alles bis dahin zusammen hängend. Es sind 3 einfache Sätze, um welche es sich-handelt und welche darin bestehen: „soll überhaupt ein Provisorium genehmigt werden? bis zu welchem Zeitpunkte soll es er lassen und genehmigt werden? und in welcher Ausdehnung?" Diese 3 Fragen scheinen so connex zu sein, daß sie sich bei der allgemeinen Debatte nicht gut trennen lassen werden. Präsident Cuno: Der geehrte Berichterstatter hat die Absicht, den Bericht bis zu den Worten: „übergehend zu dem speciellen Inhalte der Vorlage rc." auf Seite 390 gegen wärtig vorzulesen, damit daran die allgemeine Debatte, falls eine solche beliebt wird, angeknüpft werden könne. Das scheint wohl auch ganz zweckmäßig, und ich halte es nicht für nothwendig, daß hierauf erst eine Frage an die Kammer ge stellt werde, ersuche vielmehr den Berichterstatter, die Vor lesung zu beginnen und an der von ihm bezeichneten Stelle inne zu halten. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Indem das königliche Decret vom 2. März dieses Jahres den Entwurf eines provisorischen Steuer- und Abgabenge setzes auf die Zeit vom 1. Mai bis mit 31. December dieses Jahres, nebst darauf bezüglichen Motiven, den Kammern zur verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung übermittelt, wird darin zugleich die zuversichtliche Erwartung ausgespro chen, daß auch die baldigsteBerathung der unter dem 26. No vember vorigen Jahres an die Kammern gelangten Budget vorlage auf die Jahre 1849, 1850 und 1851 und der damit im Zusammenhänge stehenden Abgabengosetze erfolgen werde. Anlangend nun die letztgedachten Gesetze, so bezieht sich der Ausschuß auf den von ihm hierüber unter dem 8. Januar dieses Jahres erstatteten Vorbericht und den darauf von der zweiten Kammer unter dem 17. Januar diesesJahres (S. 366 der Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kam mer) gefaßten Beschluß, nach welchem die Berathung und Beschlußfassung nur in Betreff des Gewerbe- und Personal steuergesetzes stattsinden, die über die andern drei Gesetze aber so lange beanstandet werden soll, bis der Ausschuß lm Stande gewesen sein werde, über das> gejammte Ausgabebudget Be richt zu erstatten. Was nun aber die Budgetvorlage selbst betrifft, schiff zuvörderst darauf aufmerksam zu machen, daß dieselbe im' Druck den Kammermitgliedern am 14. Decechber 1849 zu ging und daß von dieser Zeit an erst die Füglichkeit geboten war, sich mit dem speciellen Inhalt derselben vertraut zu machen. Weiter lag aber dem Ausschüsse die Pflicht ob, andere- beziehentlich dringende Vorlagen in Berathung zu nehmem und es hat derselbe der Kämmer bis jetzt bereits 11 Berichte,, und zwar über die Aufhebung der Zollvergunstigung für un-
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