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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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münz, die unleugbar vorhanden ist, beiden Gegenständen, wenn es sein muß, zum Ausbruche komme, durch welche sie veranlaßt worden ist. Das Steuerngeben an sich kann uns mit keiner Regierung, mit keinem System in Zwiespalt setzen, denn wir werden jedem Ministerium Steuern verwilligen müssen, aber wir werden bei Berathung des Belagerungsge setzes, bei Berathung des Wahlgesetzes, bei Berathung des Vereinsgesetzes, wenn es sich um die Prärogative der Kam mern handelt, Gelegenheit genug haben, die Grundsätze einer freisinnigen Verfassung dem Ministerium gegenüber geltend zu machen, und wenn dies zum Bruche führen muß, so müssen wir doch auch diese Veranlassung dazu abwarten. Ich bin also dafür, daß das Steuerprovisorium verwilligt wird; allein was die Art des Provisoriums betrifft, da Lin ich doch der Ansicht, daß wir außerordentliche Steuern nicht eher be willigen können, als bis wir über die Verwendung derselben die nöthige Auskunft haben. Es ist gesagt worden, es ent halte die Bewilligung von Steuern kein Vertrauensvotum; allein, meine Herren, es ist doch wohl ein Vertrauen, das wir der Regierung beweisen, wenn wir ihr die Verwendung der Steuern überlassen, ohne daß vorher eine Rechenschaft, eine Prüfung darüber eingetreten ist. Ich glaube aber, es läßt sich vielleicht auch ein Ausweg finden, auf welchem wir es ver meiden können, die Nachtheile herbeizuführen, die der Aus schuß für die Steuerpflichtigen für den Fall in Aussicht stellt, wenn die außerordentlichen Steuern provisorisch nicht bewil ligt würden. Es sollen nämlich diese Nachtheile darin be stehen, daß die außerordentlichen Steuern später sich zusam mendrängen würden. Es würde also möglich sein, wenn wir das Steuerprovisorium auf eine kürzere Frist bewilligten, diese Nachtheile zu vermeiden, und ich glaube, daß es trotz der Acußerungen, die von Seiten des Finanzausschusses ge macht worden sind, doch möglich sein wird, das Budget in einer kürzern Zeit zu berathen; ich will annehmen bis zum 15. Juli. Bis dahin haben wir noch ein volles Vierteljahr und ich glaube, es wird möglich sein, daß wir bis dahin mit dem Budget fertig werden. Ich glaube auch, wenn wir eine kürzere Frist bestimmen, so wird das, ohne daß ich dem Aus schuß einen Vorwurf machen will, ein Sporn für ihn selbst sein. Ich glaube endlich, daß, wenn es durchaus unmöglich wäre, bis zum 15, Juli das Budget vollständig zu Ende zu bringen, es dann noch immer in unserer Hand wäre, das Pro visorium auf 1 Monat, auf 1A oder 2 Monate zu verlängern; wir werden später besser übersehen können, wie lange das noch nothwendkg ist. Ich glaube, daß dieser Ausweg aber vorzüglich deshalb vortheilhaft ist, weil wir eben dadurch den ersten Termin der Grundsteuer umgehen. Dieser Termin fällt auf den ersten August; wenn vorher es möglich ist, das Finanzgesetz zu Stande zu bringen, so wird es wenigstens auf die Grundsteuer durchaus keinen Einfluß haben, ob wir die außerordentlichen Steuern provisorisch bewilligen oder nicht. Und ich lege darauf um so mehr Werth, als eben der Zuschlag zur Grundsteuer ausdrücklich als Zuschlag bezeichnet ist, und daher eine Ausgleichung durch einen später« Termin um so weniger leicht eintreten kann. Deshalb erlaube ich mir, san die Kammer den Antrag zu richten: „sie wolle beschließen, a. zur provisorischen Forterhebung'der-Steuern und Abgaben bis zum 15. Juli d. I. die Staatsregierung zu ermächtigen und b. in der Überschrift und in §. 1 die Worte: „bis mit 31.December" in die Worte: „bis zum 15. Juli" abzuändern", wobei ich zugleich voraus bemerke, daß ich, im Fall daß der Antrag angenommen wird, gegen die außerordentliche Erhe bung der Grundsteuer sowohl, als der Gewerb- und Perso- nalsteuer stimmen würde. Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Cuno: Der Abg. Nake beantragt, in dem Vorschläge des Ausschusses Seite 380, wo uns angerathen wird, die Staatsregierung zur provisorischen Fortcrhebung der Steuern und Abgaben bis zum letzten August d. I. zu er mächtigen, die Worte: „bis zum letzten August" gegen die jenigen: „bis zum 15. Juli" zu vertauschen. Sollte der Nake'sche Antrag angenommen werden, so würde daraus von selbst folgen, daß in §. 1 der Satz: „bis zum 31. December" anders und so lauten würde: „bis zum 15. Juli." Unterstützt die Kammer den von Secretair Nake gestellten Antrag? — Geschieht ausreichend. Abg. Rew itz er: Die Bedenken, welche sowohl der Be richterstatter, als auch der Abg. Hülße aufgestellt haben, es werde dem Ausschüsse nicht möglich sein, innerhalb der von mir angedeuteten Frist mit den Vorlagen zu Stande zu kom men, hat mein Bedenken und meine Ansicht noch nicht beseiti gen können; ich bin trotz ihrer Zweifel immer noch derUeber- zeugung, sie werden in vier Monaten fertig sein, sowohl hier als in der ersten Kammer. Sonach ist auch mein Bedenken gegen die Bewilligung der provisorischen außerordentlichen Steuer nicht gehoben; noch weniger dadurch, was der Herr Regierungscommiffar mir entgegnete. Zugeben will ich aller dings, daß es einige Schwierigkeiten in Bezug auf die Erhe bung der Steuern und sonst haben mag, aber Schwierigkei ten , die wenigstens zu überwinden sind, sollten uns nicht ab halten von einem Schritte, der wichtiger für mich zu sein scheint, als diese kleinen Schwierigkeiten, Ich habe aber noch einen Grund, der mich bedenklich macht, diese provisorische Erhebung außerordentlicher Steuern zu bewilligen, das ist das scheinbare, ich sage scheinbareMißverhältniß zwischen den Sätzen der Gewerbesteuer und denen der Grundsteuer. Ich will gar nicht im Augenblick behaupten, daß meine Ansicht, daß einMißverhältnißvorhanden ist, richtig ist, und ich stimme mit dem Herrn Berichterstatter ganz überein, wenn er meint, es bleibe dies späterer Erörterung Vorbehalten. Das will ich eben auch, es soll in einer spateren Erörterung festgesiellt wer. den, ob das Verhältniß ein richtiges ist oder nicht; aber in Folge davon mag ich nur jetzt nicht schon eine Bewilligung aussprechen, deren Rechtfertigung eben erst in der späteren Erörterung liegt. Wenn der Herr Berichterstatter sagt, eS
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