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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Staatsminister Behr: Wenn ich vor allen Dingen auf die mancherlei Gegenstände, welche mit der vorliegenden Frage in Verbindung gesetzt worden sind, nicht entgehe, so glaube ich mich wenigstens auf verfassungsmäßigem Stand punkte zu befinden, wonach mir diesen Budgetfragen der artige Gegenstände, welche damit nicht in näherem Zusammen hänge stehen, auch nicht in Verbindung zu bringen sind. Ich bin aber auch nicht im Stande, auf die vielfachen Vorwürfe, wie sie namentlich vom Abg. Cramer ausgesprochen worden sind, in diesem Augenblicke antworten zn können. Es hat mich gefreut, daß wenigstens die Finanzverivaltung unmittel bar nicht dabei betheiligr war. Ich will aber den Vorwurf, den er der Regierung gemacht har, nicht zurückgeben, obgleich gerade der Finanzverwalrung gegenüber der umgekehrte Fall stattsindet, indem die wesentlichsten Vorlagen derselben noch unerledigt sind. Ich weiß, daß es an Arbeitskräften mangelt, glaube daher auch, daß der gute Wille da ist, wie bei der Regierung. Wenn es sich aber wirklich darum handelt, specielle Auskunft über die Lage des einen oder des andern Gegenstandes der Gesetzgebung zu erlangen, so würde es wohl das Geeignetste sein, das betreffende Mitglied des Ministeriums deshalb zu interpelliren. Es ist weiter vielfach davon geredet worden, daß durch die heutige Abstimmung dem Ministerium ein Vertrauensvotum nicht ertheilt werden solle. Meine Herren! Es würde mich sehr glücklich machen, mit der Zeit das öffentliche Vertrauen für meine Verwaltung zu ge winnen, ich bin aber vollkommen damit einverstanden, daß ich zur Zeit einen Anspruch auf ein solches Vertrauensvotum noch nicht machen kann, und ich mache auch keinen. Viel mehr habe ich Sie einzig und allein auf die Lage aufmerksam zu machen, in welcher sich gegenwärtig die Finanzverwaltung befindet. Das Bedürfniß derselben ist vorgelegt, die Aus gaben drängen täglich, geprüft sind sie nicht, verwilligt auch nicht; ermessen Sie nun, in welche Lage dieFlnanzverwaltung gesetzt wird gegenüber dem unabweisbaren Bedürfnisse, wäh rend gleichwohl die Kammern, wie es in §. 97 der Ver- fassungsurkunde heißt, die Verpflichtung haben, für Auf bringung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbedarfs zu sorgen. Was den Termin betrifft, so glaube ich in der Khat, könnten wir eigentlich des Streits überhoben sein, wenn wir nicht eine unnöthige Discussion herbeiführen wollen. Sobald das Budget berathen ist und das Finanzgesetz feststeht, so Mt die provisorische Bewilligung von selbst. Es wird also keines neuen Provisoriums be dürfen, wenn innerhalb der gesetzten Zeit dasBudget berathen ist. Wenn dies aber nicht der Fall ist, so befinden wir uns dann genau in derselben Lage, wie jetzt. Hat nun der Aus schuß bestimmt ausgesprochen, daß er bis zum 15. Juli nicht im Stande sein werde, das Budget vollständig zu° beendigen, so würde natürlich die Finanzverwaltung schon viel früher in Ler'Rothwendigkeit sein, anderweit auf ein Provisorium-an tragen zu müssen, denn es läßt sich die Erhebung nicht im Augenblicke abmachen, es müssen Vorarbeiten dazu gemacht werden, man würde also wenigstens schon vier Wochen früher auf demselben Punkte angelangt sein, wo wir uns jetzt be finden. Es hat schließlich noch derAbg. Cramer aufcingewisses Dunkel Bezug genommen, «welches in der Hindeutung auf Z. S9 der Verfassungsurkunde liege. Es ist durchaus nicht meine Absicht, irgend etwas im Dunkel zu lassen, was in den Vorlagen der Finanzverwaltung angedeutet ist. Es hat damit nichts weiter gemeint sein können, als derjenige gegen wartige Bestand des Militairs, der sich auf die diesfalls vor liegenden gesetzlichen Bestimmungen gründet. Das Finanz- Ministerium ist nicht in der Lage, spcciell darüber sprechen und urtheilen zu können, kann also deshalb auch keinem Vorwurfe unterliegen. Zu meinem schmerzlichen Bedauern ist noch viel von einem nothwendigen Bruche gesprochen worden. Ich, meine Herren, möchte die Verantwortlichkeit dafür nicht übernehmen. Wollen Sie einen solchen durch die gegen markigen Verhandlungen herbeiführen, so ist das Ihre Sache, ich sehe aber eigentlich nicht ab, wie die vorliegende, an sich einfache und klare Frage einen solchen Anlaß bieten könne. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich vermisse in der eben gehaltenen Rede des Herrn Staatsministers ein kurzes Eingehen auf das von dem Abg. Biedermann angeregte Be denken, welches mir allerdings sehr wichtiger Natur zu sein scheint. Obwohl ich als Ausschußmitglied mich durch die von mehrern Vorrednern bereits angedeuteten Gründe veranlaßt gefunden habe, auf das Provisorium bis Ende August ein zugehen, dürfte ich mich doch bewogen sehen, anderer Meinung zu werden, wenn das Staatsministerium die gegenwärtige Steuerbewilligung als eine solche ansehen sollte, vermöge deren es — fußend auf §. 103 der Verfassungsurkunde —, falls sich irgendwie vielleicht Veranlassung finden sollte, vor Berathung des Budgets eine Auflösung der Kammern eintreten zu lassen, sich für berechtigt hielte, wieder ein volles Jahr diese Steuern erheben zu lassen, ehe es anderweit zur Budgetberathupg käme. Ich habe mich nur dadurch, daß wir baldmöglichst dieses verabschieden, bewegen lassen, das Provisorium zu bewilligen und würde daher den Herrn Minister Litten, hierüber Auskunft zu geben. Staatsminister Behr: Ich entspreche diesem Wunsche Mit Vergnügen. Ich bin mit Absicht auf die Frage, welche der Abg. Biedermann, namentlich in Bezug auf das Verständniß des Z. 103, welches ihm doch so schwierig zu sein scheint, daß er seine eigene frühere Ansicht darüber abgcändert hat, stellte, nicht eingegangen, um nicht einen Gegenstand in die Discus sion zu mischen, welcher mir nicht hierher zu gehören schien. Aber das'kann ich versichern, daß es der Regierung fern ge legen hat und fern liegt, von der Bewilligung einen solchen Gebrauch zu machen. Einmal nämlich würde sie nicht aus reichen, dann aber hat auch die Regierung nicht geglaubt in der Nothwendigkeit dieses Falls zu sein. Es ist hierbei von
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