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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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fugniß, hierbei die Nothwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Höhe der Ansätze zu prüfen, auch sich wegen der Annahme der angesetzten Summen zu entschließen." Der Herr Finanz minister hat ferner seine Freude darüber ausgesprochen, daß, außer von dem Abg. Cramer, ihm selbst von keinem Abgeord neten wegen seiner Finanzverwaltung irgend ein Vorwurf gemacht worden sei. Es thut mir leid, daß ich dem Herrn Finanzminister diese Freude dadurch vergiften muß, daß ich ihn darauf aufmerksam mache, daß auch seinerseits nicht allenthalben nach dem strengen Buchstaben der Verfassung gehandelt worden ist. Ich brauche nur auf die Amnestie hin zuweisen, welche ihm von Seiten der Kammer neulich ertheilt worden ist; ich brauche nur daran zu erinnern, daß der Herr Finanzminister sogar ohne Bewilligung der Kammern Capi talien erhoben hat. Der Herr Finanzminister hat ferner den Grundsatz ausgesprochen, daß die Kammern verfassungs mäßig verpflichtet seien, für Aufbringung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbedürfniffes dienöthigenDeckungs- mittel zu beschaffen. Ich halte ihm dagegen §. 100 der Verfas sung entgegen, welcher die Mitglieder der Kammern verpflich tet, den aufzubringenden Bedarf nicht eher zu bewilligen, als bis sie eine strenge und genaue Prüfung der Unterlagen vor genommen haben. Es würde also, wenn wir die Paragraphen -er Verfassung so streng auslegen wollten, jedenfalls auch nicht erlaubt sein, heute eine derartige Bewilligung, wiesle verlangt wird, auszusprcchcn. Der Herr Finanzminister hat -em Abg. Biedermann entgegengehalten, daß von Seiten des Ministeriums noch nie auf einen Bruch zwischen Regierung und Kammern hingewicsen worden sei und daß das Ministe rium noch nie Veranlassung zu einem solchen Bruch gegeben hätte. Ich muß nun zu dem, was der Abg. Biedermann ge äußert, noch hinzufügen, daß erst vor ungefähr zwei Monaten von Seiten des Herrn Finanzministers selbst in der jen seitigen Kammer von einem solchen Bruche gesprochen wor den ist, daß er sogar damit gedroht hat, wenigstens habe ich und viele andere Mitgliederjene Aeußerung des HerrnFinanz- ministers, daß, wenn die Kammern die Verordnung über den Belagerungszustand nicht annehmen, man an dem „Mark stein" der konstitutionellen Einigung angekommcn sei, nicht anders verstanden, als daß die Drohung darin enthalten sein solle: wenn ihr nicht Za sagt zu dem, was wir wollen, so ist der Bruch vollendet. (Bravo, mehrere Stimmen.) Staatsminister Behr: Ich willmirblos ein Paar Worte zur Widerlegung erlauben. Was die Beziehung auf §. 102 -er Verfassung anlangt, so glaube ich, wird sich dieBesorgniß -es geehrten Abgeordneten sofort wieder legen. Ich bin voll kommen damit einverstanden, daß bei Gelegenheit derBudget- prüfung selbst von allen den Gegenständen die Rede sein kann und muß, auf welche das Budget sich bezieht. In diesem Au genblicke aber handelt es sich nur darum, daß man eben das Budget bis dahin, wo die Steuerbewilligung abläuft, nicht mehr prüfen kann, und die Frage ist also jetzt nur einfach die, ob man für diese Zwischenzeit eine außerordentliche Bewilli gung aussprechen wolle oder nicht, es ist aber nicht möglich, auch hierbei schon speciell auf jene Gegenstände einzugehen. Was die Vorwürfe anbetrifft, die mir persönlich gemacht wor den sind, so muß ich allerdings glauben, daß in dem Anerkennt nis welches diegeehrteKammer selbst ausgesprochen hat, auch das Anerkenntniß gelegen habe, daß unter den vorliegenden Umständen der gewissenhafteste Finanzvorstand nicht anders habe handeln können. Daß die Lage eine solche war, daß Niemand im Stande gewesen ist, etwas anzugeben, was mehr zum Besten des Landes gewesen wäre, das hat ja auch hier in dieser Kammer Anerkennung gefunden. Was die Capitalien, die ich ohne ständische Bewilligung erhoben haben soll, an langt, so kann damit wohl kaum etwas Anderes gemeint sein, als daß in dem Augenblicke, wo ich die Finanzverwaltung völlig unvorbereitet übernahm, die nächste Frage die sein mußte, ob die laufenden Bedürfnisse gedeckt seien, oder ob durch das Gegentheil auf irgend eine Weise der Staatscredit gefährdet sein könne. Das Letztere war allerdings der Fall. Es war hierbei die Frage, wie bald die Kammern würden zu sammenberufen werden können, nicht lediglich und allein von der Finanzverwaltung abhängig und gleichwohl lag ihr ob, für die nothwendigen, großen und außerordentlichen Bedürf nisse des Landes zu sorgen, um also nicht denschlimmsten aller Fälle, einen Bankerott des Staats herbeizuführen. Es sind damals allerdings, jedoch nur auf den Kredit hin, welcher der Finanzverwaltung schon früher verwilligt worden war, einige Capitalien negocirt worden. Glücklicher Weise ist man später nicht in dem Falle gewesen, davon Gebrauch zu machen, we nigstens nicht in derAusdehnung, wieanfänglich besorgtwar, weil jener Credit sich in andrer Weise realisiren ließ. Sonst wenigstens weiß ich nichts, was der geehrte Abgeordnete mit seinem Vorwurf gemeint haben könne. Wenn endlich in der andern Kammer in einem Falle, wo ich durch eigenthümliche Verkettung der Umstände nur als Regierungscommissar fun- girte, ich eine Aeußerung gethan habe, die man jetzt als eine drohende bezeichnet, so muß ich bitten, diese Aeußerung lieber aus einem Wunsche erklären zu wollen, aus einem Wunsche, der dahin ging, der besorgten Möglichkeit eines Bruchs vor- zubcugen. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, damit eine Drohung aussprechen zu wollen; ich glaube aber, es war offen, die Möglichkeit vorbeugend anzudeuten, deren Besorg- niß mir vorlag. Abg. Müller(ausNiederlößnitz): Ich muß bemerken, daß ich durch die Entgegnung, welche der Herr Finanzminister vorhin auf meine Anfrage gegeben hat, doch nicht völlig be ruhigt worden bin. Ich vermisse in derselben das Wort: „künftighin." Der Herr Minister der Finanzen hat von der Gegenwart gesprochen, hat gesagt, daß jetzt die Regierung nicht beabsichtige, bei etwaiger Auflösung der Kammern auf Z. 103 zu provociren, wenn diese Eventualität ein treten sollte. Aber, wie gesagt, eine Garantie für die Zukunft ist nicht ge-
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