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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Finanzministers nicht erledigt worden ist, und den ich specieü im Äuge Hütte, als ich meine Bemerkung machte. Bis zum Ab laufe der provisorischen Bewilligung werden wir das Budget berathen und werden da vielleicht auf Positionen stoßen, die wir ganzodextheilweiseglaubenstreichenzukönnen. Möglich dH,- diese Streichung aus politischen Rücksichten hervorgeht oder mit solchen zusammenhangt, die wieder ihrerseits sehr tief in das System des Ministeriums eingreifen. Wie nun, wenn dann von einer solchen Verminderung oder Streichung einer Position desBudgets aufGrund des Z.103 derVerfassungs- urkynde Anlaß genommen wird, die Kammern aufzulösen, undvon dem Momente an, bis wohin wir die Steuern bewilligt haben, ein Jahr lang diese Steuern, so w i e wir sie bewillig ten, also auch die außerordentlichen, wenn wirsolchebewilligt haben, auszuschreiben und deren Forterhebung zu verfügen? Das ist mein Bedenken. Staatsminister Behr: Ich erlaube mir, darauf zu er widern, daß von den außerordentlichen Steuern nur thcilweise die Rede ist, daß jetzt nichts weiter bewilligt würde, als die außerordentliche Grund- und die außerordentliche Gewerbe- und Personalsteuer.' Diese aber werden in keiner Weise aus reichend sein, um den wirklichen Bedarf zu decken. Was aber die Regierung zu thun habe, insofern zwischen ihr und der Kammer Differenzen entstehen sollten, das im Voraus zu beantworten, kann man dem Ministerium nicht ansinnen. Es würde doch zu viel verlangt sein, wenn man Möglichkeiten nur im Allgemeinen andeuten, und darauf, ohne daß speciell die jedesmaligen Verhältnisse erwogen werden könnten, eine Erklärung fordern wollte. Ich muß also für den Fall, der hier gesetzt ist, der Regierung die völlig freie, verfassungsmäßige Entschließung Vorbehalten.' Staatsministcr v. Fries/n: Es ist im Laufe der Dis kussion Bezug daraufgenommen worden, daß wichtige Gesetze, die Seiten der Ministerien und namentlich Seiten des Mini steriums des Innern versprochen worden wären, der Kammer noch nichtvorgelegtwordenseien. Es hat ein Abgeordneter vor- hin gesagt, das Ministerium scheine absichtlich diese Gesetze zu rückzuhalten, um die Kammern dadurch zu blos verzehren dem, und nicht zu schaffenden zu machen. Soweit sich das auf das Ministerium des Innern bezieht- kann nur von dreierlei Gesetzen die Rede sein, nämlich von dem Ablösungs gesetze, vom Wahlgesetze und der Gemeindeordnung und von den neuen Organisationsgesetzen. Was letztere anlangt, so ist in der vorigen Sitzung der Kammer von dem Ministerium so eifrig für die Ablehnung des Cuno'schen Antrags sich ver wendet worden, daß die Kammer wohl daraus ersehen kann, daß das Ministerium wirklich die Absicht hat, diese Gesetzvor lagen zu bringen. Denn in der Ehat, hätte es diese Absicht nicht, so hätte ihm nichts erwünschter sein können, als daß der Cuno'sche Antrag angenommen würde. Ich glaube, daß das Ministerium dies nicht gethan hat, beweist hinlänglich, daß es die Absicht hat, das Organisationsgrsetz zu bringen. Es I. K. (S. Abonnement-) ist ferner das Wahlgesetz und ein Bruchstück der Gemeindc- orvnung der Kammer sofort nach Eröffnung des Landtags vorgelegt worden. Wenn ber Abg. Kalb vorhin gesagt hat, !das Ministerium, als es die Gesetze verheißen habe, müsse doch ' auch gewußt haben, daß es sie vyrlegen könne, so erinnere ich >in Betreff der Gemeindeordnung, daß das Ministerium im ^Anfänge die Absicht hatte, weiter nichts als einen Theil der selben vorzulegen, weil dies das Dringendste war. Nachdem sich aber der Ausschuß für die Vorlage einer vollständigen Gemeindeordnung erklärt hatte, so ist das Ministerium auch darauf eingegangen. Eine solche ist aber nicht in wenigen Wochen gemacht; sie mußte ganz von Neuem entworfen wer den, und die geehrte Kammer wird sich überzeugen, daß es nicht möglich ist, eine solche Vorlage so rasch zu bringen. Ein ferneres Gesetz, welches hier in Frage kommt, ist das Ablö sungsgesetz. Das Gesetz über die Ablösung der noch bestehen den bäuerlichen Lasten ist ein Gesetz, dessen baldiges Zustande kommen so sehr im eignen Interesse der Regierung liegt, daß dieRegierungihrenVortheilsehrfchlechtvcrstehen würde, wenn sie nicht alle mögliche Mühe anwendete, um das Gesetz so bald als möglich zur Vorlage zu bringen. Auch hier hat das Mi nisterium mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, es mußten die hier anzuwendenden Grundsätze ganz neu fest gestellt werden, es mußten die Gesetze, welche in der neuesten Zeit in andern Staaten erlassen worden sind, mit bei der Be- rathung berücksichtigtwerden und so ist es gekommen, daß das Gesetz erst in der letzten Zeit fertig geworden ist. Es befindet sich jetzt im Gesammtministerium und wird in nächster Zeit an die Kammern gelangen. Ich hoffe, daß die Grundsätze, die sowohl in dem Organisationsgcsetze und der Gemeindeord nung als in diesem Ablösungsgesetze ausgenommen sind, nicht dahin führen werden, einen Bruch mit der Kammer herbeizu führen, wenn nicht, was ich nichtvoraussetze, die Kammer bei dieserGelegeNheitselbstihn herbeiführt. Es HatfernerderAbg. Biedermann gesagt, einem Ministerium, welches Gesetzabän derungen, die in beiden Kammern einstimmig angenommmen wären, gegenüber im Voraus erkläre, daß es sich damit nicht einverstehen werde, dem könne man unmöglich Zutrauen, daß es den ernstlichen Willen habe, mit der Kammer zu gehen, einsol- chesMinisterium führe denBruch selbst herbei. Ich glaube, diese Bemerkung sollte sich auf die Discussion beziehen, die in einer- der letzten Sitzungen über das Lehngelderablösungsgesetz hier in der Kammer stattgefunden hat; da trat allerdings der Fall ein, daß eine wesentliche Abänderung des Gesetzes einstimmig von der Kammer angenommen worden ist, und daß das Mi nisterium in der Discussion sich nicht einverstanden damit er klärt hat. Ich muß zuerst daraufaufmerksam machen, daß das Ministerium nach der Abstimmung keine Erklärung gegeben hat; wenn aber der Abgeordnete schon das als Vergehen ansehen will, wenn die Regierung einem Anträge, mit wel chem sie nicht übereinstimmt, widerspricht, so scheint das in der That zu weit zu gehen; das Ministerium muß jedenfalls das Recht haben, daß es über einen Antrag, der gestellt ist, .34
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