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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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erklärt, ob es ihm seinen Beifall schenken kann, oder nicht. Ich nehme auch auf §. 94 der Verfassungsurkunde Bezug; in diesem ist das Verfahren vorgeschrieben, welches eintreten soll, wenn ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf von den Kammern nur mit Abänderungen angenommen wird. Es heißt hier ausdrücklich: „Wird ein von den Stän den mit Abänderungen angenommener Gesetzentwurf vom Könige nicht genehmigt, so kann selbiger entweder ganz zu rückgenommen, oder vorher noch einmal während desselben Landtags, mit Wiederlegungsgründen, in der vorigen Maaße, oder auch mit von der Regierung selbst vorzuschla genden Abänderungen, an die Stände gebracht werden." Die Regierung hat sich noch gar nicht darüber ausgesprochen, wel chen Weg sie in dieser Hinsicht einschlagen will, und ich glaube, es ist in dieser Beziehung noch zu zeitig zu sagen, die Regierung wolle einen Bruch herbeiführen. Was weiter über die allgemeine Politik des Ministeriums gesagt worden ist, darauf kann ich um deswillen nur wenig antworten, weil ich durch dringende Geschäfte abgehalten, leider zu spät in die Sitzung gekommen bin, was ich Sie zu berücksichtigen bitte. Unter welchen Verhältnissen hat das Ministerium seine Auf gabe übernommen, was war das Dringendste, was es zu be sorgen hatte, und wie hat es seine Aufgabe gelöst? Meine Herren, das Ministerium übernahm in einem Augenblicke die Staatsverwaltung, wo Männer, denen wir in vieler Hinsicht den Vorrang vor uns sehr gern zugestehen, zauderten und nicht wagten, die Leitung der Geschäfte anzunehmen. Meine Herren, wenn man in einem solchen Momente eintritt, wo wir es thaten, dann muß man den redlichen festen Willen haben, zum Besten des Staates zu wirken, dann muß man den Muth haben, sich über alle Gefahren, über alle Schwie rigkeiten hinwegzusetzen, die mit einer solchen Aufgabe unzer trennlich verbunden sind. Was war aber in jenem Momente und auch für die zunächst folgenden Zeiten hin das Allerdrin gendste? Das war Festigkeit, das war Entschiedenheit des Willens und der Absichten, denn, meine Herren, die Zustände in Sachsen waren von der Art, die Meinungen gingen nach allen Seiten hin so auseinander, daß es die erste Aufgabe des Ministeriums sein mußte, sich vor Allem ein festes System zu bilden, und dies System war, auf verfassungsmäßigem Wege die gesetzliche Ordnung und ein festes Rechtsverhältniß in Sachsen wiederherzustellen. Daß dies nicht überall auf milde Weise geschehen, daß man es nicht überall und jeder Meinung recht machen konnte, daß man sich mit andernWorten auf den in der Kammer wiederholt angefochtenen und bespöttelten festen Standpunkt, welchen die Regierung eingenommen hat, stellen mußte, das anzuerkennen wird wohl Niemand Be denken tragen. Wer aber in ernsten Zeiten, wie die jüngst vergangenen,in Sachsen waren, einen festen Plan hat, wer zugleich die Schwierigkeit kennt, ein so tief erschüttertes Staatsgebäude wieder auf einem festen Boden aufzurichten, und dennoch dieseAufgabeübernimmt und zu lösen versucht, der kann nicht die Absicht haben, Dinge zu thun, die mit dem wahren Besten des Volkes, mit der notwendigen Entwicke lung der staatlichen Zustände in Widerspruch stehen. Davon, meine Herren, sind auch die Gesetzentwürfe, welche wir den Kammern vorlegten, ein sprechendes Zeugniß. Mag über viele einzelne Fälle auch Meinungsverschiedenheit obwalten, mag man auch davon vielfach Veranlassung nehmen, das Mi nisterium zu verdächtigen, die Anerkennung wird man ihm nicht versagen, daß cs manches leichtere Mittel zum Ziele zu gelangen verschmäht und den schwereren Weg gewählt hat, auf verfassungsmäßiger Weise im Einverständnisse mit den Kammern zu handeln. Diesen Weg wird das Ministerium auch fortgehen, es hat bewiesen, daß es sich nicht leicht irre machen läßt, von keiner Seite her, und ich hoffe und wünsche, daß die Kammern dem Ministerium ihre Hand darreichen werden, um auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen, damit nicht, wenn nichts Anderes mehr hilft, Maaßregeln eintrcten müssen, die jetzt keineswegs in der Absicht des Ministeriums liegen. Abg. Kalb: Der Herr Minister von Friesen hat sich auf Aeußerungen von mir bezogen, von heute und von letzthin. Ich habe darauf zu erwidern, daß ich gerade das Ministerium des Innern am wenigsten im Sinne gehabt habe, sondern, wie ich offen ausspreche, das Ministerium des Aeußern, der Justiz und insbesondere das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Wenn ich die Mittheilungen der Thronrede betrachte, so ist da genau und vorsichtig von Sei ten des Ministeriums des Innern bei verschiedenen in Aussicht gestellten Gesetzentwürfen angegeben, wann und wie sie ein gebracht werden sollen, welche in der Bearbeitung begriffen, welche fertig seien. Hingegen ist daselbst in Betreff der An gelegenheiten der Kirche und Schule sehr bestimmt von sechs schon vorbereiteten Gesetzentwürfen die Rede, von denen seit den fünf Monaten der bisherigen Dauer des Landtags noch kein Buchstabe an die Kammern gelangt ist, so daß es scheint, die Hoffnung auf eine verjüngende Neugestaltung der Kirche und auf eine durchgreifende Reorganisation der Schule werde unerfüllt bleiben, zur Berathung dieser Gesetze werde die Zeit fehlen, obgleich namentlich diese geistigen Bedürfnisse die erste Befriedigung erheischen und der Lehrerstand, wie das Volk schon lange darauf harrt. Der jetzige Herr Cultusminister war es, der mit seinen frühem College» schon am 26. Februar 1849 dem Lande die Versicherung gab: „die Vorbereitungen einer dieBestimmungen der Grundrechte ausführenden Gesetz gebung in Sachen der Kirche und Schule werden keine Un terbrechung erfahren." Aber bis heute hat das Land kein Ergebnrß der wiederholten Berathungen vernommen. Wenn der Herr Minister ferner mich gemeint haben sollte, der ich auf den festen Standpunkt bei der Berathung des Lehngelder ablösungsgesetzes allerdings Bezug nahm, so muß ich erwi dern, daß es kein Spott, sondern mein völliger Ernst war, wenn ich einen festen Standpunkt tadelte, der sich aufVor- stellungen stützt, die dem Ministerium von außerhalb der Kam-
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