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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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von Gerichten vom Staate übernommen worden sind und der diesfallfige Aufwand wachst. Nun komme ich zu einer Position von 305,595 Lhlr., den Aufwand zur Verzinsung und Abzahlung der Staatsschulden. Nun, hier bin ich doch begierig, was davon wird gemindert werden können. Dieser Aufwand beruht auf Ermächtigungen der frühern Kammern, «s sind die Schulden, wofür diese Zinsen zu bezahlen sind, mit Zustimmung der Kammern gemacht worden, und in soweit unter diesen Schulden solche sein sollten, wozu es einer nachträglichen Zustimmung der Kammern bedarf, werden auch diese genehmigt werden -müssen, denn schon am letzten Landtage hat z. B. die darunter mitbegriffene Summe von 6 Millionen Thaler die Genehmigung erlangt, und es wird uns deshalb wohl auch nichts Anderes übrig bleiben. Ich gedenke hierbei einer Aeußerung, welche von dem Abg. Kalb ausging; er meinte, wir hatten das Unsere gethan, sobald wir nur die ordentlichen Steuern bewilligten, denn, insoweit habe ich Recht, diese würden nicht dem Ministerium verwilligt, sondern dem Staate, dem Gemeinwesen, aber etwas ganz Anderes sei es, wenn es sich von den außerordentlichen Steuern handele, hierfür bestehe das außerordentliche Budget. Das ist aber eine durchaus falsche Ansicht, die ordentlichen und außerordentlichen Steuern unterscheiden sich nicht im Min desten, hinsichtlich der darauf gewiesenen Sinsen von Schul den, von einander, wir leben nicht vom Schuldenmachen, wir müssen vielmehr die Zinsen von unsern Schulden und eine Eilgungsquote alljährlich durch Steuern aufbringen, und diese Ausgaben geben mit diesen den kleinen Mehrbetrag von 305,000 Khlrn. Nun sagt weiter der Abg. Rewitzcr: ich kann mich nicht entschließen, zu bewilligen, denn die außerordentliche Gewerbe- und Personalsteuer kann doch spater als nicht richtig, vielmehr als zu viel befunden werden. Der Abg. Rewitzer wird sich aber gewiß be scheiden; die Ausgaben dieser Finanzperiode, kleiner werden sie gewiß nicht sein, als die der letzten bis zum Jahre 1848. Hat er aber, so wie es bei mir der Fall ist, dieseUeberzeugung, so kann auch nicht mehr die Frage entstehen, ob unter solchen Umständen der vom Ausschuß vorgeschlagene außerordent liche Zuschlag anzunchmen oder zu viel sei. Es ist ein Zuviel nicht möglich, denn zu den außerordentlichen Bedürfnissen reichen die vom Ausschüsse vorgeschlagenen Deckungsmittcl nicht aus, dazu werden außerordentliche Mittel später erfor derlich werden. Ob aber die Steuerpflichtigen, und nament lich die Gewerbe-und Personalsteuerpflichtigen nicht lieber rm- twipanäo eine Hälfte der Steuern bezahlen würden, als wenn sie im Monat August, September und Octobcr, oder in noch kürzerer Zeit den ganzenBetrag auf einmal bezahlen müßten, dies scheint mir nicht zweifelhaft; wir werden uns den Dank der Steuerpflichtigen nicht erwerben, wenn wir zu viel auf einmal auf ihre SchulterU abladen. Nun sagt man, was die Frist anlangt ist der 15. Juli auch deshalb ausreichend, weil wir bis dahin in der zweiten Kammer wenigstens dasBudget gewiß berathen haben und dann wissen werden, was wirklich gebraucht wird. Ich glaubte das Ansangs auch, ich habe die selbe Ansicht im Ausschüsse verfochten, denn ich ging davon aus, es laßt sich besser fordern, wenn mast die Ausgabe weiß, und wenn nicht mehr rntgegeNgehalten werdenbann: wir ha ben darüber keine Gewißheit, ob das Geforderte auch wirklich nothwendig ist. Allein ich bin einer andern Ueberzeugung geworden; so gut diejenigen, welche heute gegen den Ausschuß stimmen, sich darauf berufen: es ist Noch gar nicht festgestellt, was wir brauchen, gerade mit derselben Einrede werden sie den 15. Juli kommen, auch wenn wir in dieser Kammer bis dahin das Budget vollständig berathen haben, dentt danü wer den sie auch sagen: ja, wir haben wohl berathen, aber die erste Kammer ist noch nicht fertig, und so lange dies nicht der Fall ist, kann niemand sagen, daß das Bedürfniß vorhanden ist. Wir werden zu dieser Zeit eben so wie jetzt abgcwiesen wer den. — Auch dieser Grund kann daher nicht derrichtige sein. — Ein einziges hauptsächliches Moment, das noch sonst in der Debatte vorkam, war die Bezugnahme auf Z. 103 der Verfas- sungsurkunde. Ich habe es bei andern Gelegenheiten schon erklärt und erkläre es wiederholt, auch ich räume der Regie rung nur für den Fall, daß das Budget verweigert wird, das Recht ein, auf Grund §. 103 Steuern auszuschreiben. Auch ich muß der Regierung das Recht absprechen, analog diesen §. 103 anzuwenden; allein bedenken Sie, meine Herren, wenn es jetzt zu einer Steuerverwcigerung, und in Folge des sen zu einer Auflösung derStande käme, — weshalb ich übri gens wünschte, daß es nicht so häufig an die Wand gemalt werden möchte — so würde, falls es dann zu einem Steucr- ausschreiben käme, die Entscheidung darüber, ob die Verhält nisse derartig gewesen, daß das Ministerium anklaglos, mit hin zu indemnisiren sei, nicht uns überlassen sein, sondern es würden dann vielleicht wieder ganz andere Männer darüber entscheiden, als wir, die wir uns jetzt in diesem Saale befin den. Wie aber diese Entscheidung ausfallen würde, das können wir nicht wissen, und deshalb halte ich cs für zweckmäßiger und das Recht der Volksvertretung mehr wahrend, wenn wir alle Gründe zu einem verfassungswidrigen Handeln abschnet- den und durch eignes Handeln das, was wir für gut und noth wendig halten, erstreben, Nicht aber darauf pochen, durch Steuerverweigerung etwas erlangen zu wollen, ohne gewiß zu wissen, wie solche Weigerung enden werde. Wik Wöllest lieber vorschreiten bei Bcrathung von Gesetzen und dabei zu erkennen geben, wohin unser Streben für das Volk geht; Wenn wir zur Steuerverweigerung schrittest, dä würden'wir im Volke kein Glück machen; diese Manipulätidst, wir haben es bei einem Nachbarvolke gesehen, hat bis jetzt die Zustim mung des Volkes noch nicht erlangt, es kann das aber später einmal wohl werden. — Kann ich mich Allein stach von derUn- richtigkeit des Ausschußantrags nicht überzeugest, glaube ich vielmehr, es handelt Jeder iw Interesse der Steuerpflichtigen selbst, wenn et denAusschußantkagest beipflichtet, so kann es auch ein Jeder thun, er verletzt sein Gewissen nicht; denn wahrlich, ich muß fast Aehnliches sagen, wie schon geschehen:
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