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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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vollenJahresbetrags,in der Zeit bis zum letzten August dieses Jahres ermächtigen?" — Wird mit Z5 Stimmen gegen 32 v erneint. Präsident Cuno: Wir gehen nunmehr zur speciellen Berathung über. Berichterstatter Viccpräsident Haberkorn: Uebergehend zu dem speciellen Inhalte der Vorlage, so wird zuvörderst in der Ueberschrift der Satz: „bis mit31. De- cember 1850" zu verwandeln sein in: „31. August 1850." In §.1 ist gleichermaaßen der Satz: „bis mit 31. December dieses Jahres", in: „bis mit 31. August des gegenwärtigen Jahres" abzuändern, sowie der nach dem Satze ») an ordentlichen Steuern und Abgaben, sub aa., folgende, zu fassen sein: cm) die Grundsteuer nach fünf Pfennigen von jeder Steuereinheit, und zwar drei Pfennige den 1. Mai dieses Jahres und zwei Pfennige den 1. August dieses Jahres, bb) die Gewerbe- und Personalsteuer, vo) der Grenzzoll von ein-, aus- und durchgehenden Maaren, ää) der Elbzoll, es) die Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, tt) die Biermalzsteuer, §§) die Weinsteuer für inländischen Wein, bk) die Tabaksteuer von inländischen Tabaksblättern, ü) die Uebergangsfteuer von vereinsländischem Fleisch werke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Labak, KK) die Nübenzuckersteuer, I!) die Schlachtsteuer, zur Zeit unter Beibehaltung der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840 S. 94 stg.) an geordneten zeitweisen Ermäßigungen und be ziehentlich Erlasse, mm) die Stempelsteuer." Mit diesen Abänderungen empsieht der Ausschuß: die Annahme des §. 1. Präsident Cuno: Vonsselbst, meine Herren, versteht sich wohl, daß Punktb. in§. 1, der von den außerordent lichen Steuern und Abgaben handelt, nunmehr gänzlich wegfällt. Begehrt Jemand über Z. 1 zu sprechen? (Es meldet sich Niemand.) (In Wegfall kommt sonach hier folgende Stelle des Berichts: Ueberdies wird nach dem Satze: b) an außerordentlichen Steuern und Abgaben, folgende Fassung einzutreten haben: ,,aa) ein Zuschlag zur Grundsteuer nach einem Pfennige von jeder Steuereinheit, und zwar den 1. August dieses Jahres, bb) einer dergleichen zur Gewerbe- und Personalsteuer nach Höhe der Hälfte eines vollen Jahresbetrags der geordneten Sätze.") Präsident Cuno: Der Ausschuß hat Ihnen vorgeschla gen, in der Ueberschrift den Satz: „bis mit 31. December" zu verwandeln in: „bis mit 31. August". Es ist das eigent lich blos eine redactionelle Aenderung, ich frage: genehmigen Sie diese? — Wird gegen 9 Stimmen bejaht. Präsident Cuno: Ferner soll im Paragraphen selbst eine gleiche redactionelleAenderung eintreten, darüber werden wir wohl eine Abstimmung gar nicht nöthig haben. Dann aber soll der Satz unter a. folgendermaßen gefaßt werden: ,,aa) die Grundsteuer nach fünf Pfennigen von jeder Steuer einheit, und zwar drei Pfennige den 1. Mai dieses Jahres und zwei Pfennige den 1. August dieses Jahres, bb) die Ge werbe- und Personalsteucr, vv) der Grenzzoll von ein-, aus- und durchgehenden Maaren, ää) der Elbzoll, so) die Brannt weinsteuer für inländischen Branntwein, t'k) die Biermalz steuer, §ss) die Weinsteuer für inländischen Wein, bk) die Tabaksteuer von inländischen Tabaksblättern, ü) dieUeber- gangssteuer von vereinsländischem Fleischwerke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Tabak, ick) die Rübenzuckersteuer, II) die Schlacbtsteucr, zur Zeit unter Beibehaltung der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840 S. 94 ff.) angeordneten zeitweisen Ermäßi gungen und beziehentlich Erlasse, mm) die Stempelsteuer." Pflichten Sie Ihrem Ausschuß rücksichtlich der vorgeschlage nen veränderten Fassung dieses Satzes des Z. 1 bei? — Gegen 9 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Nehmen Sie nunmehr mit dieser Fassung und vorbehältlich der auf der ersten Zeile eintretenden redactionellen Aenderung den H.I an? — Gegen 9 Stim men Ja. Berichterstatter Vicepräsident Ha b erko rn: §- 2' Alle sonstigen an die Staatskassen zu entrichtenden Ab gaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind oder inmittclst noch aufgehoben wer den, haben vorschriftmäßig während der oben K. 1 gedachten Zeit ebenfalls fortzubestehen. JmBerichteheißtes: §.2 schlägt der Ausschuß zur unveränderten An na h m e der Kammer vor. Präsident Cuno: Wollen Sie nun, wie der Ausschuß anräth, §. 2 in der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Fassung annehmen? — Gegen 9 Stimmen Ja. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: §.3. Die Ausführung dieses Gesetzes und insbesondere auch die Bestimmung der Termine für die Erhebung der ordent-
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