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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Kretzschmar'sche Antrag führe, so würde es unbedenklich sein, auf die Berathung einzugehen, allein dies scheint unmöglich. Der Kretzschmar'sche Antrag kann nämlich nur dann verstan den und gehörig gewürdigt werden, wenn die Zahlenverhält- nisse vorgeführt werden, welche aus diesem Anträge sich erge ben. Nun glaube ich zwar, daß von Seiten des Herrn Be richterstatters darüber ohne Weiteres uns Auskunft gegeben werden kann, wie dieses Zahleuverhältniß im Vergleich steht zum Tarif k. und zu dem gesetzlichen Tarife von 1845, sowie zu anderen Vorlagen; allein eine blos mündliche Bericht erstattung über solche Zahlenverhältnisse kann ohne gedruckte Unterlagen, ohne daß das Auge sie sieht, zu so großen Jrrthü- mern führen, daß die Kammermitglieder eine gewissenhafte Ueberzeugung nicht zu gewinnen und festzustellen vermögen. Ich meinerseits würde daher benachtheiligt werden in der ge wissenhaften Feststellung meiner Ueberzeugutig, wenn ich auf eine mündliche Berichterstattung hin mich heute entschlie ßen sollte; ich beantrage deshalb, daß die Berichterstattung nicht geschehe, daß der Ausschuß vielmehr beauftragt werde, schriftlichen und nachher zu druckenden Bericht zu erstatten. Präsident Cuno: Es giebt noch einen Mittelweg. Vor erst sind kleine Abweichungen in den jenseits und hiergefaß- renBeschlüffen auszugleichen, und in dieser Beziehung könnte wohl der mündliche Vortrag unseres Berichterstatters völlig genügen; auf der andern Seite ist allerdings die angeregte Hauptfrage von so großem Interesse, daß es wünschenswerth erscheinen darf, einen schriftlichen Bericht darüber vorliegen zu haben, um so mehr, als noch nicht einmal die Verhandlun gen in der ersten Kammer gedruckt und in unseren Händen sind. Ist der Abg. Klinger damit einverstanden, daß wir uns über die andern minder wichtigen Punkte mündlichen Vor trag erstatten lassen und daß über die übrigen schriftliche Be richterstattung erfolge? Abg. Klinger: Gegen diesen Vorschlag habe ich nichts einzuwenden, im Gegentheil stimme ich damit überein, denn in allen Fällen, wo es ohne weitere und besondere Unterlagen sich übersehen laßt, ob man sich für oder gegen einen Punkt erklären könne, wünsche ich keine Verzögerung; ich bin des halb damit vollkommen einverstanden, daß die Punkte unter geordneter Natur und deren Bedeutung sich sofort erkennen läßt, durch mündlichen Vortrag erledigt werden, welche aber als solche zu betrachten sind, muß erst aus dem mündlichen Bortrage hervorgehen und jedesmaldurchBeschlußfestgestellt werden. Präsident Cuno: Nach dieser Erläuterung des Abg. Klinger beliebt es vielleicht dem Herrn Berichterstatter des Ausschusses, uns zu sagen, ob die andern Punkte von der Art sind, um darüber sofort Beschluß fassen zu können. Abg. Hülße: Es sind in dem anderweiten Berichte, welcher von dem dritten Ausschüsse zu erstatten ist, wesent lich zwei Differenzpunkte vorhanden, von denen der eine bereits zur Sprache gekommen ist, der zweite aber sich ganz I H. K. auf die Besteuerung des ländlichen Gewerbes bezieht. Ber diesem zweiten Punkte hat der Ausschuß nun den Antrag ge stellt, sich den Beschlüssen der ersten Kammer zu conformiren und die Besteuerung der Arbeits-und Beaufsichtigungsrente fallen zu lassen, eine Ansicht, welche auch schon von einem sehr großen Theile der zweiten Kammer getheilt wurde. Alle übrigen Differenzen, welche außerdem noch vorliegen, sind so unbedeutender Natur-, daß ich glaube, es würde einem jedem Kammermitgliede augenblicklich möglich sein, eine klare An sicht darüber zu gewinnen, ob dem Anträge der ersten Kam mer beizutreten sei oder nicht; aber auch diesen zweiteir von mir angegebenen Punkt halte ich für so durchsprochen in der Kammer, daß ich kein Bedenken haben würde, auch darüber das Anhören des mündlichen Berichts zu empfehlen. Vicepräsident Haberkorn: Ich kann der Ansicht des Abg. Klinger, die Berathung über den vorliegenden Gegen stand auszusetzen und denselben durch sofortige mündliche Berichterstattung nicht zur Erledigung zu bringen, nicht bei stimmen. Der Gegenstand selbst ist, wie Sie wissen, sehr dringlicher Natur, denn bereits den 15. Mai d. I., wenigstens dem Gesetze nach, soll die Erhebung der Gewerbe- und Perso nalsteuer stattsinden, und jetzt ist noch nicht und konnte auch gar nicht nur ein Anfang gemacht werden, um das zur Erhe bung dieser Steuer erforderliche Catastrationswerk herzu stellen ; dieses Catastrationswerk ist aber von sehr großem Um fange und erfordert sehr viel Zeit. Weiter sind jetzt noch mehrfache Differenzen zwischen der ersten und zweiten Kam mer vorhanden; glaube ich auch, daß rücksichtlich der meisten Differenzen ein Anschluß an dieBeschlüsse der ersten Kammer erfolgen wird, so dürfte es doch nicht dahin kommen, daß wir in allen Punkten der ersten Kammer beitreten, es wird dann aber noch ein Zusammentritt beider Kammern und eine ge meinschaftliche Berathung und Abstimmung erforderlich wer den. Bei der Dringlichkeit des Gegenstandes wäre es aber dann recht nothwendig, daß unter allen Umständen diese ge meinschaftliche Sitzung noch vor den Feiertagen ftattfände.— Es hat der Abg. Klinger ferner insbesondere darauf hinge wiesen, daß es den Kammermitgliedern nicht möglich sein dürfte, sich über die Proportion des von der ersten Kammer angenommenen Kretzschmar'schen Antrags und des Tarifs sofort klar zu werden. Allein in dicscrBeziehung hatderHerr Berichterstatter Abg. Hülße vollständig Vorsorge getroffen, Sie werden von demselben einen von ihm ausgearbeiteten Tarif vvrgelegt erhalten, welcher so übersichtlich ist, daß Jeder sofort ersehen kann, was eigentlich der Unterschied zwischen der Erhöhung der Pensionssteuer nach 30 Procent und dem Tarif k'. ist. — Ich schlage deshalb vor, daß wir den münd lichen Vortrag nicht verschieben, sondern denselben vollständig erstatten lassen; sollten dann nach dem Vortrage noch Zweifel übrig bleiben, und sollten die Mitglieder bei einzelnen Punk ten noch unklar geblieben sein und die sofortige Berathung und Beschlußfassung für bedenklich halten, dann ist es immer noch Zeit, die Berathung abzubrechen und einen schriftlichen 36*
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