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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Bericht erstatten zu lassen. Der Bericht ist übrigens, wie das bei den meisten mündlichen Berichten der Fall ist, vollständig concipirt und wird daher im vollständigen Zusammenhänge der Kammer vorgetragen werden, Sie werden sich selbst über zeugen, daß Sie darnach im Stande sind, sofort einen Be schluß zu fassen, und deshalb rathe ich zur Vornahme und bin gegen Aussetzung. Präsident Cuno: Wir haben nun zwei Vorschläge und zwar Vorschläge, die, da sie lediglich die Geschäftsbehandlung betreffen, nicht als Anträge angesehen und deshalb auch nicht zur Unterstützung gebracht werden müssen. Der Abg. Klinger wünscht, daß wir nur die mindcrwichtigen Differenzpunkte zwischen der ersten und zweiten Kammer sofort durch münd lichen Vortrag zur Erledigung bringen sollen, dagegen über die Besteuerung der Penssonaire besondern schriftlichen Be richt vom dritten Ausschüsse erfordern. Der Vicepräsident Haberkorn dagegen hat andererseits den Wunsch ausgespro chen, daß wir mit dem mündlichen Vortrage selbst vorschreiten und erst nach dessen Erstattung uns darüber entschließen möchten, ob sofort Berathung und Beschlußfassung eintreten ' solle oder nicht. Ich glaube, die Klinger'sche Ansicht zunächst zur Entscheidung der Kammer stellen zu müssen und srage daher, ob Sie Ihrerseits dem Anträge des Abg. Klinger bei stimmen, dem Anträge nämlich, daß lediglich über die minder wichtigen Diffcrenzpunkte im Gewerbestcuergesetze zwischen der ersten und zweiten Kammer mündlicher Bericht erstattet, dagegen über die Besteuerung der Pensionirten schriftlicher Bericht des Ausschusses erfordert werde? — Wird durch 36 Stimmen abgeworfen. Präsident Cuno: Auf den Wunsch des Vicepräsidenten Haberkorn habe ich begreiflich gar keine Frage zu stellen, denn es ergiebt sich von selbst, daß wir aus dem Vortrage erst er sehen und uns beziehentlich entscheiden werden, ob sofortige Berathung eintreten solle oder nicht. Ehe wir zur Tages ordnung übergehen, habe ich noch einen Punkt zu erwähnen, den ich vergessen hatte, es ist nämlich der Abg. Bretschneider durch sehr dringende Veranlassung nach Hause gerufen wor den und bittet um Urlaub vom 23—27. März. Wollen Sie diesen Urlaub ertheilen? — Einstimmig Ja. Staatsminister v. Friesen: Ich habe der geehrten Kammer mitzutheilen, daß der Minister der auswärtigen An gelegenheiten die von dem Abg. Biedermann in der letzten Sitzung gestellte Anfrage in der ersten Sitzung der nächsten Woche beantworten wird. Ich erlaube mir, zugleich in Be ziehung auf den soeben besprochenen Gegenstand noch Etwas zu bemerken. In der Tagesordnung, die den Ministerien mitgetheilt worden ist, ist der fragliche Gegenstand als letzter der heutigen Tagesordnung bezeichnet, und es wird daher der Commissar des Finanzministeriums erst spater in der Kammer erscheinen; ich wollte daher dem Herrn Präsidenten anheim geben, ob er nicht einen der übrigen Gegenstände zuerst neh men wolle, es würde für das Finanzministerium wünschens- werth sein, durch einen Commissar bei der bezüglichen Ver handlung vertreten zu sein. Präsident Cuno: Es versteht sich von selbst, daß diesem Wunsche genügt und der mündliche Bericht des dritten Aus schusses zuletzt auf die Tagesordnung gebracht werden wird. Der Berichterstatter des vierten Ausschusses über die Petition Schreger's und Sohn wolle uns nun Vortrag erstatten. Abg. H aubold: Der Bericht des vierten Ausschusses lautet: In Leipzig besteht während der Messen die Einrichtung, daß nach der dasigen Meßordnung den daselbst anwesenden fremden Kaufleuten das Verkaufen ihrer Waaren nur in den drei Meßwochen, das Auspacken derselben aber schon am Montage der Vorwoche gestattet sein soll. Zufolge dieser Vorschrift werden denjenigen fremden Kaufleuten, welche ihre Waarenlager in Gewölben oder in ersten Etagen, in Haus- oder Hoffluren haben, am Sonntage oder Montage der Vorwoche von der Steuerbehörde, welche an diesen Tagen die Meßcontis eröffnet, die Waaren aus geliefert, während daß die in Buden ausstehenden fremden Kaufleute deshalb, weil am Donnerstage der Vorwoche? das Aufbauen derBuden stattfindet, erst an diesem Tage mit Aus packen ihrer Waaren beginnen können. Die in festen Ver kaufslocalen ausstehenden fremden Kauf- und Handelsleute haben daher auch Gelegenheit, sofort vom Tage des Aus packens ihrer Waaren an solche den Kauflustigen vorzulegen, ja sogar zu verkaufen, die in Buden befindlichen Kaufleute dagegen sind aus obigen Gründen verhindert, vor dem Donnerstage der Vorwoche ihre Waaren auszulegen. Wenn nun zwar es den fremden Kaufleuten verboten ist, vor dem Montag derBöttcherwoche ihre Waaren zu verkaufen, so geschieht dies doch mit dem Tage der Auspackung, und es scheint bisher der Behörde nicht möglich gewesen zu sein, dieser Ungesetzlichkeit Einhalt zu thun, obschon dre Contra- venienten mit ziemlich namhaften Strafen bedroht sind. Freilich findet ein ähnliches Verbot auch auf andern Meß plätzen, wie z. B. in Braunschweig und in Frankfurt an der Oder statt und soll daselbst streng gehandhabt werden; in Leipzig aber beginnt, wie erwähnt, am Montag der Vor woche der Messen dasAuspacken derWaaren in den gedachten Räumen und der Ln§ros-Handel ist beim wirklichen Anfänge der Messen oft schon völlig beendigt. Es mag nun dahin gestellt sein, ob die Leipziger Behörde die nöthige Energie, wie die Obrigkeiten der beiden andern obgenannten Meßplätze besitzt, soviel steht aber fest, daß das Verbot des frühem Verkaufs in Bezug auf die fremden, in Gewölben feilhaltenden Kaufleute factisch aufgehoben wor den ist. Dieser Umstand, oder richtiger gesagt, Uebelstand hat den Fabrikanten Friedrich Schreger und Sohn aus Laubegast und 59 andern in- und ausländischen Kaufleuten, welche we nigstens theilweise kein so großes Geschäft betreiben, wie die Inhaber der Gewölbe, und daher letztere wegen der zu hohen Miethzinsen nicht zu ermiethen vermögen und welche, wie erwähnt, in ihren Buden erst am Donnerstage der Vorwoche der drei Leipziger Messen mit Auspacken und Verkauf ihrer Waaren beginnen können, Veranlassung gegeben, die Bitte an die jetzt versammelten Kammern der sächsischen Volks vertretung zu richten:
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