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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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und die Regierung ist verpflichtet, darauf zu halten, daß von den Privilegien kein anderer Gebrauch, als der in den Ver trägen festgestellt ist, gemacht wirv. Nun ist nicht zu verken nen, daß tatsächlich hie und daContraventionen vorkommen mögen, und es mag sein, daß schon vor Beginn der Messe Vieles verkauft wird. Insofern ist nun allerdings ein Unter schied zwischen denen, die in Buden, und denen, die in Etagen verkaufen, vorhanden; der Unterschied bestehtaber, wollen wir offen sein, blos darin, daß es den Einen leichter ist, gegen das Gesetz zn contraveniren, als den Andern, denn es wird dem, der in einem feststehenden Locale in einer Etage seine Maaren auslegt, viel leichter werden, zu contraveniren, als dem, der sie in einer Bude aufstellt. Der Buden inhaber kann nicht eher verkaufen, als bis die Bude auf gebaut ist. Insofern besteht also allerdings eine Ungleichheit. Mir scheint nun in derLhat, daß der Antrag, wie er von dem Ausschüsse gestellt ist, von der geehrten Kammer nicht angenommen werden kann; er würde darauf hinauslaufen, daß man Jemandem, der jetzt nicht leicht contraveniren kann, es leichter mache, daß man ihmachtLage eher gestattete, seine Maaren auszulegen, damit er zu einer Zeit, wo noch nicht verkauft werden soll, doch verkaufen könne. Es liegt aber auch im Interesse des Leipziger Meßhandels selbst und ist im Interesse dieses Handels sehr zu wünschen, daß das Verfrühen des Anfangs der Messe nicht immer noch weiter fortgehe, im Gegentheil ist zu wünschen, daß der gesetzliche Zeitpunkt fest gehalten werde. Es liegt dies im Interesse von Leipzig selbst und im Interesse der auswärtigen Meßbesucher, denen es lieber sein muß, wenn sie nur eine kürzere Zeit auf ihren Aufenthalt in Leipzig zu verwenden brauchen und wenn sie nicht jedes Jahr wieder früher kommen müssen. Dann muß ich noch bemerken, daß, wenn der Ausschuß sich auf das Patent vom 1s. Marz 1752 bezieht, ich in der Lhat nicht weiß, wie er dieses Patent mit seinem Anträge in Einklang bringen will, denn in diesem Patente — es ist erlassen unterm 13. Marz 1752 von dem Stadtrathe zu Leipzig und von der Regierung genehmigt — heißt es: „Als verbleibet es zwar bey nur angezogenen allerhöchsten Meß-Privilegien und Landesherrlichen Verordnungen, noch ferner ungeändert, können jedoch noch zur Zeit und bis auf fernere Verordnung geschehen lassen, daß mit Eröfnung derer Gewölber und Aus packen derer Maaren vor Einläutung derer Oster- und Michaelis-Messen und in der Neujahr-Messe den Lag nach dem dritten Weynachts-Feyertage, sowohl mit dem Handel en Krog drey oder höchstens vier Lage vor Einlautung derer Drey öffentlichen Messen, der Anfang gemachet werde, dar- gegen sie des einzeln Verkaufs vor Einlautung solcher Messen, ingleichen der Eröfnung ihrer Gewölber, Auspackens derer Maaren, auch des sogenannten Handels vn 6ros vor denen nur angemerkten Lagen nicht weniger nach geendigter Zahl- Woche, auch sonst außer denen Messen allen Verkaufs sich schlechterdings zu enthalten haben." Hiernach ist also das Eröffnen der Gewölbe und das Auspacken der Maaren erst am Montage derBöttcberwoche gestattet; die jetzigen Petenten packen aber schon 3 bis 4 Lage früher aus. Wenn also nach demPatente von 1752 verfahren würde, würden sie schlechter wegkommen, als jetzt. Ebenso ist den Engroshändlern nach dem Patente von 1752 das Verkaufen nur 3 oder 4Tage vor dem Einlauten der Messe, also Mittwoch oder Donnerstag der Böttcherwoche gestattet, sie würden also, wenn man das Patent anwenden wollte, schlechter wegkommcn, als jetzt, denn jetzt können sie schon vom Montage der Böttcherwoche an ihre Maaren zum Verkaufe auslegen. Es läßt sich also der Antrag des Ausschusses nicht aus dem Patente von 1752 rechtfertigen. Ich glaube, meine Herren, die Sache liegt so, daß jetzt nichts weiter zu thun ist, als die Sache an die Regierung abzugcben; die Regierung wird dann Veranlassung nehmen, das bestehende Verbot des Handelns vor dem An fänge der Messe nochmals einzuschärfen, und es wird dadurch Alles geschehen sein, was möglich ist, um die thatsächlich bestehende Ungleichheit aufzuheben. Das wird die Regierung thun, wenn die Sache an sie abgegeben wird. Abg. Ziesler: Meine Herren! Ich muß die Bemer kungen, die ich mir gegen den Bericht des Ausschusses erlauben wollte, mit dem Bekenntnisse beginnen, daß sich allerdings ein großer Lheil dessen, was ich sagen wollte, durch die Aus einandersetzung, die wir soeben von dem Herrn Staatsmi nister vernommen haben, erledigt hat. Ich erlaube mir zu dem nur noch Folgendes hinzuzufügen. Ich bin zwar grundsätz lich der Handels- undGewerbefrciheit aufrichtig zugethan, ich bin ferner ein entschiedener Gegner aller Bevorrcchtungen, — nämlich aller künstlichen, d. h. durch Gesetze oder Einrichtun gen gemachten Vorrechte, und es könnte hiernach scheinen, daß ich mich für denVorschlag des Ausschusses erklären müßte; bei näherer Betrachtung der Sache aber bin ich zu einer Ansicht gelangt, vermöge deren ich mich in keiner Weise mit dem An träge unseres Ausschusses befreundenjkann. Zuvörderst er lauben Sie mir aber, daß ich Sie auf ein paar Punkte auf merksam mache, die ich, der Herr Referent möge mir das nicht verargen, geradezu als Mängel des Berichts an genügender Klarheit bezeichnen muß. Zunächst finde ich nämlich durch aus keine klare Auskunft darüber im Berichte, ob die Einrich tung, welche im Eingänge des Berichts erwähnt wird, eine derartige ist, daß nach der Leipziger Meßordnung den Kauf leuten das Verkaufen ihrer Meßwaaren, wie es ganz allge mein im Berichte heißt, nur em gros oder auch en äotail gestattet sein soll. Der Herr Staatsminister hat uns schon den Inhalt des Patents von 1752 mitgetheilt. Nach diesem Patente ist das Verkaufen derWaaren vor Beginn der eigent lichen Meßwoche nicht gestattet, d. h. der Verkauf im Ein zelnen, wohl aberistder Grossohandel vom dritten oder vierten Lage vordem Einlauten der Messe an nachgelassen. Dar über hätte also wohl ein genauerer Aufschluß im Berichte gegeben werden sollen, und zwar namentlich auch in Bezug
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