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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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aufdieFrage, ob die Leipziger Stadtbehördc bisher einen der artigen Einzelverkauf auch vor Beginn der Messe connivirt habe. Es ist mir ferner nicht recht klar aus dem Berichte geworden, ob die Auslieferung der Maaren Seiten der Steuer behörde nur an Diejenigen zehn Lage vor Beginn der Messe erfolge, die ihre Maaren in festen Meßlocalen, in Gewölben oder Hausfluren feil halten und ob eine gleichzeitige Auslie ferung Denen verweigert wird, die später mit diesen Maaren in Buden feil halten wollen. Endlich muß ich es auch geradezu tadeln, (Staatsministcr Behr tritt ein.) daß der Bericht uns sagt, die Staatsregierung habe die Be schwerde der Petenten früherhin schon zurückgewiesen aus den im Berichte angegebenen Gründen und noch aus andern Gründen, und zwar aus Gründen, welche, wie der Ausschuß selbst bekennt, eine volle Berücksichtigung verdienten) gleich wohl uns aber diese Gründe im Berichte nicht vorgeführt hat. Nun, meine Herren, wenn ich den Gründen einer Entscheidung volle Berücksichtigung zugestehe, dennoch aber Anträge stelle, die zur Abänderung der Entscheidung führen, so glaube ich mich offenbar in einem Widerspruche zu befinden. (Der Regierungscommiffar Opelt tritt ein.) Ebensowenig kann ich aus dem Berichte ersehen, ob die Be schwerde der Petenten, welche erfolglos an die Staatsregie rung gebracht worden ist, die obbczeichnete Connivenz der Leipziger Stadtbehörde oder nur die'Abschlagung ihres an die Stadtbehörde gerichteten Gesuches umGestattung des srühern Aufbaues ihrer Buden betroffen habe. Nach diesen allge meinen Bemerkungen gehe ich nun aufdie eigentlichen Gründe ein, welche nach Inhalt des Berichts den Ausschuß bewogen haben, uns den am Schluffe zu lesenden Vorschlag zu machen. Diese Gründe sind zwei. Es ist nämlich Seite 389 gesagt, es sei nicht zu leugnen, daß eine große Ungleichheit darin be stehe, wenn nur einem Lheile der die Leipziger Messe besuchen den fremden Kaufleute das Auspacken ihrer Maaren um fast achtLage früher gestattet werden solle als den Budeninhabcrn. Ich kann nun aber diesen Grund durchaus nicht als richtig anerkennen er ist nach meinerUeberzeugung grundfalsch; denn, meine Herren, die Verhältnisse find hier in jeder Beziehung gleich. Das Patent von 1752 enthält allerdings eine zeitliche Beschränkung in Bezug auf das Auspacken, d i e se B e sch r ä n- kung ist aber für Alle, w elche sich in gleichem Ver- hältnissebefindcn, einevölliggleiche. Das Patent sagt ausdrücklich, es solle das Auspacken der Maaren nicht vor dem Montage, vor deiy Eirflauten der Messe geschehen. Ebenso ist die Bestimmung des Patents rücksichtlich des Groß handels für Alle eine gleiche, welche sich in gleichem Verhält nisse befinden; ebenso ist endlich die Bestimmung des Patents eine gleiche in Bezug auf den Detailhandel, indem derDetail- handel nur wahrend der eigentlichen Meßwoche gestattet ist. Ich kann also darin eine Rechts Ungleichheit durchaus nicht erblicken; denn wenn freilich die Verhältnisse nicht gleich sind, meine Herren, dann können natürlich auch ungeachtet der Gleichmäßigkeit der Vorschriften die Folgen der Ungleich artigkeit der Verhältnisse nicht dieselben sein. Dies liegt in der Natur der Dinge, aber nicht in den Einrichtungen der Gesetzgebung oder der Meßordnung. Ebenso muß ich es aber auch als einen Zrrthum bezeichnen, wenn gesagt wird, es werde den Meßverkäufern, welche in den Buden feil halten, dadurch ein sehr empfindlicher Nachthell zugefügt, daß die Einkäufer verhindert seien, ihren Bedarfan Maaren bei den Budeninhabern zu entnehmen. Denn dadurch, daß die Budeninhaber nicht die Füglichkeit haben, vor dem Donners tag vor der Messe ihre Maaren in ihren Buden auspacken zu dürfen, sind die Einkäufer doch wahrlich nicht verhindert, ihren Bedarf an Maaren bei den Budeninhabern zu entneh men; es ist den Budeninhabern der Großhandel eben so wie allen übrigen Kaufleuten von; dritten oder vierten Lage vor der eigentlichen Meßwoche verstattet, nur das Eröffnen ihrer Buden ist ihnen bis zum Donnerstag factisch unmöglich ge macht. Besitzen sie nun auch zu diesem Behufe keine offenen Gewölbe, so bedarf es doch auch derselben gar nicht schlechter dings, da sich Groffogeschäfte überall abmachen lassen. Ueber- dem können sie ja sich hierzu verschiedener Mittel bedienen, sie können Placate oder Annoncen in den Localblättcrn zu Hilfe nehmen, und irgend einen Platz werden sic doch allemal haben, wo sie die Großgeschäfte abmachen können. Es scheint mir also hiernach die ganze Idee des Ausschusses, wie auch schon der Herr Staatsminister andcutete, auf folgenden Schluß hinauszukommen: weil das in dem Patente von 1752 gestattete Auspacken und Verkaufen der Meßgüter en §ro8 vor derp Beginn der eigentlichen Messe dazu benutzt worden ist, zugleich den bei 50 Thaler Strafe untersagten Detailhandel zu betreiben, so vervielfältige und vermehre man die Gelegenheiten zu derartiger Übertretung des Ver botes, man vermehre die Verkaufslocalitäten und zu diesem Behufe gestatte man den Fieranten auch auf den öffent lichen Straßen Meßbuden, früher als zeither aufzubauen. Nun, meine Herren, ein derartiger Antrag würde aufeine directe Befürwortung einer Gesetzwidrigkeit oder wenigstes Ordnungswidrigkeit hinauslaufen, einer Ordnungswidrig- keit, durch welche sowohl unsere sächsische Gewerbcverfaffung verletzt, als auch insbesondere in das Rechtsgebict einge griffen würde , welches den Bürgern der Stadt Leipzig durch die allgemeine Stadteordnung unzweifelhaft verliehen, ist. Nach der allgemeinen Städteordnung dürfen nur solche Ge meindeglieder, welche das Bürgerrecht besitzen,, selbstständig Handel treiben; von dieser allgemeinen Bestimmnng, ist die Meßfreiheit eine Ausnahme, diese Ausnahme darf also durch aus nicht über die gesetzlichen Schranken hinaus erstreckt werden. Auf der andern Seite freilich scheint unser Ausschuß diese directe Befürwortung einer Ordnungswidrigkeit, einer Gesetzwidrigkeit nichtgewollt zu haben, denn er sagtin seinem Schlußantrage ausdrücklich, daß es nach Anleitung des Pa-, tents vom 13. März 1752 den Meßbesuchern gestattet werden möchte, am Montage der Vorwoche ihre Maaren in dew
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