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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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sichtigung der Staatsregierung nicht gefunden habe, zu Pro- tocoll erklären", und dieser letztere Antrag der Majorität ist von der Kammer mit 26 gegen 16 Stimmen angenommen worden. Bei wiederholter Berathung des Gegenstandes im Ausschüsse konnte es nun nicht zweifelhaft erscheinen, daß durch diesen Vorgang die Sache in eine andere Lage gebracht sei. Man konnte, so schien es, nicht mehr bei dem stehen blei ben, wozu man sich anfänglich, wenn auch nicht entschlossen, doch geneigt gefühlt hatte. Es schien nun bedenklich, das Decret stillschweigend zu den Acten zu nehmen, weil daraus hätte gefolgert werden können, daß nicht nur aus formellen, sondern vielleicht auch aus materiellen Gründen ein von dem Beschluß der jenseitigen Kammer abweichender Beschluß hier gefaßt worden sei. Dem also vorzubeugen, schien dem Aus schüsse nichts übrig zu bleiben, als auch hier etwas dem Aehn- liches vorzuschlagen, was in der ersten Kammer beliebt wor den ist. Wenn man nicht der Form nach ganz dasselbe in die ser Kammer beantragt, als was in der ersten Kammer be schlossen worden ist, so geschieht das darum, weil wir ganz selbstständig in dieser Sache verfahren können, ohne genöthigt zu sein, erst noch einmal an die erste Kammer'zu gehen, und weil weder der Antrag, wie er in der ersten Kammer ange nommen worden ist, noch auch der Minoritätsantrag ganz angemessen erscheint. Ich brauche nicht tiefer darauf einzu gehen; es sind am Ende unerhebliche Punkte, wie z. B. der Punkt, daß in dem Beschlüsse jener Kammer nicht genau die Formulirung des an die Regierung gebrachten Antrages enthalten ist. Der Antrag, den ich Ihnen im Namen des Ausschusses anzuempfehlen haben, ist so formulirt, daß er sich genau dem anschließt, was wir gethan haben. Der Ausschuß schlagt also der Kammer vor: Die zweite Kammer wolle un ter der im Protokoll niederzulegenden Erklärung, daß sie die Ablehnung des von der Volksvertretung beinahe mit Stim meneinhelligkeit angenommenen, durch sittliche und politische Gründe gerechtfertigten Antrags auf möglichst umfassende Amnestirung der in den Dresdner Maiaufstand verflochtenen Personen lebhaft beklage, das allerhöchste Decret vom 24. Januar 1850 zu ihren Acten nehmen lassen." Präsident C uno: In der Regel findet sofortige Berathung mündlich erstatteter Vorträge statt, ich frage die Kammer, ob sie auch gegenwärtig auf die sofortige Berathung eingehen will? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Meldet sich Jemand zum Wort? Da Niemand ums Wort gebeten hat, darf ich sofort die Frage auf Annahme dieses Ausschußantrages stellen. Abg. v. Friesen: In Bezug auf die Fragstellung muß ich darauf antragen, daß der Antrag in zwei Theilen zur Frage und Annahme vvrgelegt wird, denn ich würde mich mit dem ersten Lheile nicht befreunden können, den andern Theil aber annehmen. Präsident Cuno: DerAbgeordnete meint wahrscheinlich Len unverfänglichen zweiten Theil, wo es heißt: es sei das aller höchste Decret zu den Acten zu nehmen? Nun, so werde ich zwei Fragen an die Kammer richten. Wollen Sie dem Aus schüsse insoweit beipflichten, als er uns die Erklärung anräth, „daß die Kammer die Ablehnung des von derVolksvertretung beinahe mit Stimmeneinhelligkeit angenommenen, durch sitt liche und politische Gründe gerechtfertigten Antrags auf mög lichst umfassende Amnestirung der in den Dresdener Maiauf stand verflochtenen Personen lebhaft beklage"? Abg. v. Kalb: Es ist doch erlaubt, noch über die Frag stellung zu sprechen? Präsident Cuno: Sehr gern wird das Wort darüber noch gestattet. Abg. v. Kalb: Ich glaube, daß dieser Antrag logisch nicht in zwei Theile gespalten werden kann. Er geht dahin, das Decret zu den Acten zu nehmen, nicht aber blos die Er klärung abzugeben. Nur als Ganzes, als Ein Hauptsatz ist er zur Berathung gekommen, und ein Antrag auf Spaltung hatte in dieser erst ventilirt werden müssen. Ich bitte daher, die Kammer zu fragen, ob die Frage in zwei Theile gespalten werden kann, ohne daß dieselbe dadurch alterirt wird. Präsident Cuno: DerAbgeordnete hegt Zweifel gegen die Thunlichkeit der von mir vorgeschlagenen Abstimmung, aber diese theile ich nicht im Entferntesten. Zugegeben, der zweite Theil der Abstimmung wäre etwas Selbstverstandenes, so ist uns doch im ersten Theile angerathen worden, die Nie derlegung des Decrets zu den Acten mit einer besondern und ausdrücklichen Erklärung zu verbinden, und insoweit ist eine Spaltung der Frage gewiß thunlich. Es kann Jemand mit dem ganz unverfänglichen zweiten Lheile des Ausschuß antrags vollkommen einverstanden sein, aber sich nicht der noch überdies vorgeschlagenen Erklärung «»schließen wollen. Jeder hat völlig freie Entschließung. Wünscht vielleicht der Abg. Kalb dennoch, daß ich deshalb eine Frage an die Kam mer richte? Abg. D. Kalb: Mir scheint, daß der Antrag alsAntrag in seinem Hauptsatze die zu Actennehmung unter motiviren- der Begleitung der Erklärung beabsichtigt, daher er nur die Wahl läßt, beides zusammen oder keines anzunehmen. Präsident Cuno: Um dem Wunsche des geehrten Ab geordneten vollständig zu genügen, frage ich: Ist die Kam mer mit meinem Vorschläge einverstanden, daß die oben bereits näher bezeichnete Trennung bei der Fragstellung stattsinde? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident Cuno: Nunmehr zurück zur Hauptsache. Wollen Sie die Erklärung zu Protokoll niederlegen: „daß die Kammer die Ablehnung des von der Volks vertretung beinahe mit Stimmeneinhelligkeit angenommenen, durch sittliche und politische Gründe gerechtfertigten Antrags auf möglichst umfassende Amnestirung der in den Dresdener
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