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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Maiaufstand verflochtenen Personen lebhaft beklage"? — Gegen 3 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie das allerhöchste Decret vom 24. Januar d. I. zu den Acten neh men lassen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. 0. Wagncr (aus Dresden): Ich habe noch Bericht zu erstatten über eine Petition, welche bei dieser Gelegenheit aus der ersten Kammer anhergelangt ist. Diese Petition bezieht sich theilweise wenigstens auf den Ge genstand, mit dem wir uns jetzt beschäftigt haben. Es bean tragt nämlich der Gemeindevorstand Fiedler in Kleinschweid- nitz mit den Gemeindevorständen von 33 andern Dorfschaften der Oberlausitz, die Kammern möchten nochmals die Erthei- lung einer Amnestie für die Maiangeklagten beiSr. Majestät dem König beantragen. Es wird sich wohl ohne weitläufige Motivirung ganz von selbst verstehen, daß wir aufdiescnjAn- trag theils nach dem jetzt gefaßten Beschlüsse, theils aber darum nicht eingehen können, weil derselbe Gegenstand bei demselben Landtage nicht wieder ausgenommen werden kann und schon aus dieser Rücksicht auf sich beruhen muß. Es kann daher der Ausschuß der Kammer in Bezug auf diesen Punkt nur anrathen, die Petition auf sichjberuhen zu lassen. Zugleich aber geht die Petition noch auf etwas Anderes. Es finden sich nämlich die Petenten beschwert durch die höheren Steuern, suchen den Grund derselben in der bedeutenden Ver mehrung desHeeres, und tragen deshalb darauf an, dieKam- mer wolle darauf hinwirken, daß die Armee herabgesetzt werde von dem hohen Stande, in welchem sie jetzt erhalten wird, auf den früheren Stand. Es ist nun bekannt, daß dem dritten Ausschuß das Militairbudget vorliegt, der Gegenstand hängt mit ihm zusammen und der Ausschuß kann Ihnen daher nur anrathen, die Petition in Bezug auf diesen Punkt an den dritten Ausschuß zu verweisen. Präsident Cuno: Der Ausschuß hat uns vorgeschlagen, die Petition des Gemeindevorstandes Fiedler, insoweit sie auf den wiederholt zu stellenden Antrag der Amnestirung der Maiangeklagten gestellt ist, auf sich beruhen zu lassen, aber in Rücksicht auf den zweiten Punkt, die Verminderung der säch sischen Armee betreffend, dem dritten Ausschuß zuzuweisen. Ich habe hier zwei Fragen zu stellen, ob Sie die erwähnte näher bezeichnete Petition, insoweit sie lediglich den erneu erten Antrag auf Amnestirung der Maiangeklagten enthalt, auf sich beruhen lassen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Eine zweite Frage ist: ob Sie die Pe tition in Rücksicht auf den zweiten darin berührten Punkt, die Verminderung der Armee, dem dritten Ausschuß zuweisen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: DerBerichterstatter des vierten Aus schusses wolle uns nun über die Petition der Gemeinden Raasdorf rc., die Abnahme von Untersuchungskosten betref fend, Bericht erstatten. H. K. (3. Abonnement.) BerichterstatterSecretair N ake: DerGemeindevorstand Maul in Raasdorf hat im angeblichen Auftrage der Gemein den Raasdorf, Tirpersdorf, Zaulsdorf, Lirschendorf, Blosen- berg, Dechengrün, Bobenneukirchen, Schönbrunn, Untertrie be!, Oberhermsgrün, Görnitz, Willitzgrün, Lottengrün, Saa- lig, Marienei, Kottengrün, Unterwürschnitz, Lauterbach, Hundsgrün, Altmannsgrün, Oberwürschnitz und Hart mannsgrün eine Petition eingereicht, darin zunächst ange führt, daß den Ortschaften eines Theils des Amtsbezirks Vokgtsberg die Verpflichtung nach altem Herkomm en obliege, die bei dem Justizamte entstehenden Untersuchungskosten zu tragen und daran die Bitte geknüpft: „daß die Kammer bei der Staatsregierung die Uebernahme der eben beregten Unter suchungskosten auf dieStaatscaffe hochgeneigtest befürworten wolle." Der vierte Ausschuß, welcher darüber Bericht zu erstatten hat, war der Ansicht, daß, da in dem Gesetze vom 23. November 1848 Z. 28 die Bestimmung bereits getroffen ist, daß mit Eintritt der neuen Gerichtsverfassung die Unter suchungskosten auf die Staatskasse sämmtlich übernommen werden sollen, es nicht thunlich sei, auf diese Petition zur Zeit einzugehen, schon deshalb nicht, weil jedenfalls die Einrich tung des Gerichtswesens an sich ein weit wichtigerer Gegen stand ist, als die bloßen Kosten, und er war der Ansicht, daß, da der ganze Staat auf die Einrichtung des neuen Gerichts verfahrens noch ein Jahr, wie uns in Aussicht gestellt worden ist, warten muß, dann es nicht zuviel von den Petenten ver langt sei, wenn sie sich auch dieses Jahr noch ohne Aenderung der Verhältnisse gedulden sollen. Sie haben sich namentlich auch auf die Untersuchungskosten bezogen, welche jetzt durch die in Voigtsberg anhängigen Untersuchungen erwachsen, und dabei bedauert, daß diese Untersuchungskosten gerade jetzt sehr anzuwachsen schienen. Auch in dieser Beziehung hat die Volksvertretung dasjenige gethan, was in ihrer Macht war, um diese Kosten zu vermeiden; ist ihr das nicht gelungen, so glaubt der Ausschuß nicht, daß Grund darin vorhanden ist, die Uebertragung der Untersuchungskosten schon jetzt auf die Staatskasse zu übernehmen. Es tauchte ferner im Ausschüsse der Zweifel auf, ob nicht die Untersuchungskosten vermöge der Grundrechte oder vielmehr die Verpflichtung zu deren Ueber tragung in Wegfall kommen müßte? Allein abgesehen davon, daß diese Bestimmung an sich in der Mitte des Ausschusses be stritten wurde, mußte man sich auch sagen, daß, wenn die Grundrechte eine Bestimmung enthalten, die diese Verpflich tung zur Uebertragung der Untersuchungskosten in Wegfall bringt, es umsoweniger thunlich fei, eine gleiche gesetzliche Bestimmung gegenwärtig nochmals auszusprechen. Es würde in diesem Falle lediglich den Behörden zu überlassen sein, welche die Gesetze auszuführen haben; es würde aufAn- trag der Betheiligten im Rechtswege in dieser Sache zu ent scheiden sein, und der Ausschuß räth Ihnen daher an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident Cuno: Wollen Sie auch über diesen mündlich 38
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