Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
beobachten wollten. Es ist aber auch eine Befürwortung bei der Regierung noch gar nicht an der Zeit, denn es ist ja noch nicht entschieden, wer zu den Kosten verurtheilt werden wird. So lange wir aber nicht wissen, wer von den Inculpaten und ob dieselben zu den Kosten selbst werden verurtheilt werden, können wir auch keinen Antrag stellen. Erfolgt aber Verur- theilung in die Kosten, dann sind die Verurteilten zuerst selbst verpflichtet, die Kosten zu bezahlen, denn?nur subsidiarisch hasten, einzelne Gemeinden. Die Angeklagten können aber auch freigesprochen und dieKosten von Amtswegen übertragen werden, dann aber siele der Antrag von selbst wieder. Die Hauptsache bleibt aber immer, daß, wenn wir diesen unzeit gemäßen Antrag annahmen, wir zu erwarten hätten, daß an dere zu Tragung von Unterfuchungskosten Verbindliche auch mit solchen Anträgen kämen. Es ist wahr, im Gesetze von 1848 steht ausdrücklich, daß sämmtliche Untersuchungskosten für die Zukunft vom Staate übertragen werden sollen, aber danach ist auch keine Ausnahme blos für einzelne Fälle zu lässig, es hat dies vielmehr die Folge, daß nur im Allgemeinen diese Uebertragung eintreten darf. Wollten wir jetzt aus sprechen, daß die Kosten der Untersuchungen blos für einzelne Ausnahmefälle getragen werden sollten, also etwa blos in einem einzelnen Bezirke, so erwähne ich noch dagegen, daß z. B. in der Oberlausitz die ganzen Untersuchungskosten durch die Criminalcaffe für das ganze platte Land getragen werden und daß auf die Lausitz eine Befreiung von Untersuchungs kosten so lange gar keinen Einfluß üben könnte, bis das Gesetz von 1848 auch in dieser Provinz zur Geltung kommt. Würde aber derDieskau'scheAntrag angenommen,idann würden wir fernerhin unsere Kosten allein, daneben aber auch den durch Uebernahme der Kosten anderer Verpflichteten entstehenden Schaden mit zu tragen haben. Daher können wir unter keiner Bedingung jetzt einen derartigen Antrag annehmen, wollen wir nicht Ungerechtigkeiten gegen Andere begehen. In vor liegender Sache aber müssen wir die Entscheidung vor Allem erst abwarten, dann werden wir auf etwaigen anderwer'ten Antrag zu prüfen haben, ob die Leute wirklich';» sehr gedrückt sind und der Unterstützung bedürfen, aber jetzt können wir dies Alles noch nicht übersehen, vermögen daher auch nicht den Antrag anzunehmen. Abg. Eymann: Ich werde gleich bei dem anfangen, was der Vicepräsident Haberkorn äußerte. Auch ich weiß, daß in vielen Theilen des Landes, namentlich in der Ober lausitz, die Untersuchungskosten, wenn sie von den in Unter suchung Befindlichen nicht zu erlangen sind, von den Gemein den getragen werden müssen. Es besteht aber eben diese Einrich tung nicht im ganzen Lande und ist wohl da, wo sie noch be steht,als ein Ueberbleibsel des Feudalwesens anzusehen. Sind nun manche Gerichtsbezirke im Lande von dieser Kostenüber tragung befreit, während andere diese Belastung trifft, so ist gewiß zu wünschen, daß diese Ungleichheit endlich aufhört. Es besteht aber auch noch ein anderer besonderer Unterschied unter den seither zu Tragung solcher Kosten Verpflichteten. n. K. Es hat nämlich seit einigen Jahren der Staat viele Gerichts barkeiten übernommen und es ist bei dieser Uebernahme oder Uebergabe von dem zeitherigen Gerichtsinhaber zur Bedin gung gestellt worden, ferner die Gerichtsbefohlenen mit Tra gung dieser Kosten zu verschonen, und es hat, wenn auch dies nicht der Fall war, schon das Justizministerium unterKönneritz allemal, wo die Gemeinde Kosten zu tragen hatte, diesen Ge meinden die Verbindlichkeit erlassen. Ich kann das von mei nem eigenen Gerichtsbezirk sagen, und wir sind insofern dem Minister Könneritz noch dankbar dafür. Es sind daselbst vier Ortschaften, die in drei Jahren über 500 Lhlr. Gerichts kosten bezahlt haben. Als unsere Gerichtsbarkeit an den Staat überging, schwebte noch eine Untersuchung, die über lOO THaler kostete; es wurden aber auch diese Kosten vom Staate übernommen und wir für immer von der Kostenver bindlichkeit entbunden. Im Allgemeinen ist man damit ein verstanden, daß es unbillig ist, wenn Gerichtsbefohlene die peinlichen Kosten tragen sollen, und kein Sprecher ist heute dagegen gewesen, wenn dieselben später auf den Staat fallen, nur jetzt will man noch nicht darauf eingehen. Man will bis dahin, wo das Gerichtswesen reorganisirtsein wird,vertrösten. Weil nun aber doch noch nicht so genau zu übersehen ist, wie bald die neue Gerichtsverfassung ins Leben treten kann, so ist mir dieser Termin viel zu weit entfernt, mindestens zu unbe stimmt. Es können Umstände eintreten, denen weder die Kammer, noch die Regierung entgegen treten kann und die wesentlich dazu beitragen können, die neue Organisation auf zuschieben; ich muß daher schon aus diesem Grunde wünschen, daß den Petenten ihr Wunsch erfüllt würde. - Allein mir ist selbst der Dieskau'sche Antrag noch zu eng, weil er nur auf eine gewisse Categorie von den in Untersuchung Befindlichen gestellt ist. Meine Meinung ist, da, wo ein Abgeordneter Ungerechtigkeiten, Ungebührnisse oder Uebelstände wahr nimmt, ist es Pflicht desselben, auf Abstellung hinzuwirken. Ich würde daher den Antrag dahin stellen: „Die Kammern wollen bei der Regierung darauf antragen, daß da, wo Unter suchungskosten, wenn sie von den in Untersuchung Befind lichen nicht zu erlangen und dann von den Gemeinden des Gerichtsbezirks zu tragen sind, schon von jetzt an auf die Staatskasse übernommen werden." Präsident Cuno: Der Antrag, den der Abg. Eymann eingebracht hat, ist theils so allgemein gehalten, theils auch in seinen Folgen so wichtig, daß ich, ehe ich ihn zur Unterstützung bringe, eine Auslassung des geehrten Abgeordneten darüber wünsche, ob er nicht vorziehe, diesen Antrages einen selbst ständigen, der nicht gleich mit der heutigen Berathung abge macht werden könne, sondern an einen Ausschuß zu verweisen sei, ansehen und bezeichnen wolle. Abg. Eymann: Ich trete der Ansicht des Herrn Präsi denten recht gern bei; ich glaube, daß der Antrag wohl so wichtig ist, daß er einer genauern Berathung bedarf, und ich werde daher meinen Antrag besonders einbringen. Präsident Cuno: Nach dieser Erklärung, meineHerren, 38*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder