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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Es folgt nunmehr noch der Hauptgegenstand unserer Tages ordnung, nämlich der mündliche Vortrag des dritten Aus schusses über das Gewerbe - und Personalsteuergesetz. Meine Herren, erwähnen will ich nur noch, es ist wohl eine natür liche Folge des bei Beginn der Sitzung gefaßten Beschlusses, daß der Bericht nicht sogleich im ganzen Zusammenhänge, sondern Punkt für Punkt vorgctragen und bei jedem einzel nen Punkte über die Thunlichkeit sofortiger Berathung Be schluß gefaßt werde. Berichterstatter Abg. v. Hülße: Unmittelbar nach Empfang der Protokolle über die in der ersten Kammer wegen des Gewerbe - und Personalsteuergesetzes gefaßten Beschlüsse hat der dritte Ausschuß der zweiten Kammer über die zwischen der ersten und zweiten Kammer bei diesem Gegenstände noch obwaltenden Differenzen und von der ersten Kammer bera- lhcnen Petitionen Berathung gehalten und beschlossen, hier über, da der Gegenstand die grüßte Beschleunigung erheischt und die Mehrzahl der Differenzpunkte von vcrhältnißmäßig geringer Bedeutung ist, der Kammer mündlich Bericht zu er statten. ^ä§. 11. Dieser Paragraph ist zwar von der ersten Kammer in derselben Fassung, wie von der zweiten Kammer angenommen worden, doch ist bei demselben zweier Petitio nen Erwähnung zu thun, nämlich des Landesculturrathes, welcher beantragt, 1) daß von der in §. 11 sub -1 und L. be stimmten Gewerbesteuer alle diejenigen Branntweinbrenner und Brauer befreit bleiben mögen, welche nur die selbst er bauten Erzeugnisse verwerthen, und der Fleischerinnung zu Dresden, Friedrich Grund und Genossen, welche unter Gel tendmachung der im Berichte der ersten Kammer Seite 326 ausführlich mitgetheilten Gründe das Gesuch stellt: „2) die Bestimmungen in Bezug auf die Bankschlächter einer Revi sion zu unterwerfen, den bisherigen Ansatz ihrer Gewcrb- steuer herabzusetzen und die Fleischer vergrößeren und Mit telstädte den ohnehin in vieler anderer Hinsicht bevorzugten Meistern kleiner Städte und des platten Landes in Betreff der Besteuerung wenigstens gleichzustellen", von welchen bei den die erste Kammer beschlossen hat, sie auf sich beruhen zu lassen. Auch dem Ausschüsse der zweiten Kammer erscheint die unter Nr. 1 beantragte Ausnahme unstatthaft, und was Nr. 2 anlangt, so stimmt er den Ansichten des Ausschusses der ersten Kammer, welche derselbe S. 327 entwickelt hat, bei, und kann sich um so eher bei dem Beschlüsse der ersten Kam mer beruhigen, als einer Erklärung des Herrn Regierungs- commissars in jener Kammer zufolge die Gewerbesteuer der Fleischer nur nach Höhe der von ihnen erlegten ordentlichen, nicht aber unter Zuschlag der etwa zu bestimmenden außer ordentlichen Schlachtsteuer erhoben werden soll. Er schlägt daher auch der Kammer vor, im Anschluß an den Beschluß der ersten Kammer die Petition des Landesculturrathes in Bezug auf den oben angeführten Punkti und die Petition der Fleischerinnung zu Dresden auf sich beruhen zu lassen. Präsident Cuno: Meine Herren, erachten Sie diesen Theil des vorgetragenen schriftlichen Berichts für einen sol- II. K. sS. Abonnement.) chen^ dessen Erledigung sogleich stattfinden kann? — Ein stimmig Ja. Präsident Cuno: Somit ist die Debatte über diesen Punkt eröffnet. Es scheint nicht, daß sich Jemand dabei zu bethciligen beabsichtigt. Es handelt sich um die Entschließung über zwei Petitionen, die eine des Landesculturraths, die an dere der Fleischerinnung zu Dresden. Die Tendenz beider Petitionen ist im Berichte näher bezeichnet worden. Ihr Ausschuß räth Ihnen an, beide Petitionen in Anschluß an den Beschluß der ersten Kammer auf sich beruhen zu lassen. Pflichten Sie hierin Ihrem Ausschüsse bei? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. 0. Hülße: ^6 §.13. Nachdem bereits früher in der zweiten Kammerder erste Punktunter ä., die Besteuerung des Zinses vom Betriebscapitale, abgelednt worden war, ein Beschluß, welchem die erste Kammer einstim mig beitrat, ist nun auch von letzterer die unter Nr. 2 der Vorlage aufgeführte Besteuerung derArbeits-,Vcrwaltungs- und Beaufsichtigungsrente einstimmig abgelehnt und unter Nr. 3 außer den von der zweiten Kammer beschlossenen Aus lassungen auch noch die Auslassung des Wortes „Jagd" gegen eine Stimme beschlossen, sowie einstimmig für ange messen erachtet worden, hinter dem Worte „übersteigen" im Punkte 3 die Worte einzusctzcn: „(vergl. §. 24,2 des Ge setzes vom 24. December 1845)." — Es ist hierbei darauf auf merksam zu machen, daß es sich in §. 13, über den man eine sehr ausführliche Debatte in der Kammer geführt hat, zunächst um die Besteuerung des landwirthschaftlichen Gewerbes han delte; daß der erste Punkt, der die Heranziehung der Zinsen vom Betriebscapitale betrifft, von uns abgelehnt wurde; der zweite Punkt, welcher die Besteuerung der Vcrwaltungs- und Beaufsichtigungsrente betrifft, von uns mit sehr geringer Ma jorität angenommen, in der ersten Kammer aber einstimmig abgelehnt worden ist; und was den dritten Punkt anlangt, nämlich die Heranziehung der landwirthschaftlichen Neben gewerbe und Betriebszweige, daß wir hier bei den einzelnen Gewerbszweigen weggelassen haben das Wort„Obstnutzung" und „Bienenzucht" und daß die erste Kammer auch noch das Wort „Jagd" weggelassen hat. Kann nun der Ausschuß auch jetzt noch nicht die von ihm in seinem ersten Berichte aus führlich dargelegten Ansichten, welche ihn veranlaßten, der Kammer die Annahme von Punkt 1 und 2 anzuempfehlen, vom pri ncipiellen Standpunkte aus als falsch bezeichnen, so hat sich doch die Lage der Sache durch Abweisung von Punkt 1 jetzt so verändert, daß durch Beibehaltung von Punkt 2, wel chen die zweite Kammer bei erster Berathung nur mit 36 gegen 31 Stimmen annahm, vorzugsweise nur die kleinen Grund besitzer getroffen, die Wohlhabendem und Reichern dagegen mit wenig Ausnahmen von der Gewerbesteuer frei gelassen werden würden; er kann deshalb der Kammer auch nur an- rathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer zu folgen und Punkt 2 gleichfalls in Wegfall zu bringen." Präsident Cuno: Würde derHerrBerichterstatter nicht 39
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