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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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im Stande gewesen sein muß, mit meiner Abstimmung eine gewissenhafte Ueberzeugung auszusprechen; diese gewissen hafte Ueberzeugung aber, so ausführlich auch der Vortrag war, habe ich, insoweit dabei der von der ersten Kammer an genommene Kretzschmar'sche Antrag in Frage kommt, über welchen wir uns eigentlich ganz allein nurentscheidenkönnen, nicht gewonnen. Es kommt noch ein zweiter Grund hinzu, ein formeller, der aber zu dem materiellen mitwirkt. DerHerr Berichterstatter hat behauptet, es liege ein Majoritäts-und ein Minoritätsgutachten vor. Ich leugne dies, es liegt vielmehr nur ein Majoritätsgutachtcn vor, denn die Minori tät hat einen Vorschlag eröffnet, der gar nicht als solcher be trachtet werden kann, er ist null und nichtig. Die Mino rität sagt, sie wünsche, daß derjenige Vorschlag angenommen werde, welcher Seiten des „Ausschusses"der ersten Kam mer im Berichte niedergelegt worden ist; auf einen solchen Vor schlag haben wir aber nicht einzugehen, weder die Majorität noch die Minorität, noch die Gesammtheit des Ausschusses hat ein Recht auf das sich zu beziehen, was Seiten des A us- s chusses drüben vorgeschlagen worden ist. Wir haben es in diesem Augenblicke, bei unserer zweiten Berathung nur zu thun mit dem, was Seiten der Kamm er beschlossen worden, nicht mit dem, was Seiten des Ausschusses beschlossen wurde. Habe ich den Herrn Berichterstatter recht verstan den, so will die Majorität des dritten Ausschusses derdesini- tivenVcreinbarung eines Personalsteuergesetzes auch ferner den Earif k. zu Grunde gelegt wissen; die Minorität dagegen will die Vorschläge des Ausschusses der ersten Kammer. Wir dürfen eben nicht dieses Dritte, was weder Seiten der ersten nochSeiten der zweitenKammer beschlossen worden ist,einerEr- wägung unterwerfen, jetzt, in diesem Stadio der Berathung. Vergleichen Sic doch §. 131 der Verfassungsurkunde, da heißt es: „Können sich beide Kammern, nachdem diejenige Kam mer, an welche der betreffende Gegenstand zuerst gelangt ist, über die differenten Beschlüsse der andern Kammer nochmals berathen, nicht vereinigen, so u. s. w." Es liegt also die Voraussetzung darin, daß nur über die Differenz punkte der andern Ka mmer berathen werden soll, aber was die Minorität vorschlägt, ist nicht Differenzpunkt der andern Kammer, das ist eine Ansicht des Ausschusses, des Aus schusses der ersten Kammer. Wir haben es nur mit unserm früher gefaßten Beschlüsse und mit dem Beschlüsse der ersten Kammer zu thun, ein Tertium darf jetzt nicht geschaffen werden, das gehört zu dem Vereinigungsverfahren, und das wird dann eintreten, wenn wir der ersten Kammer nicht bei treten, sondern beharren auf Annahme des Tarifs k. Dann aber allerdings ist es möglich, daß ein Tertium zu Wege kommt bei einer vereinigten Sitzung beider Kammern; vor her aber handelt es sich nicht um ein Drittes, was Seiten der Minorität vyrgeschlagen worden ist, sondern um das, was die erste Kammer wirklich beschlossen hat, und um das, was von der zweitenKammer vorher beschlossen worden ist. Liegt also ein Gutachten der Minorität nicht vor, so ist Ver anlassung, darauf zu dringen, daß der ganze Gegenstand dem Ausschüsse nochmals zurückgegeben und ein schriftlicher Be richt von ihm uns erstattet werde. Vicepräsident Haberkorn: Ueber den Vorschlag, welchen der Abg. Klinger gemacht hat, wird die Kammer zu entscheiden haben, allein ich kann ihm nicht beistimmen. Der Abg. Klinger sagte, cs liege ein sehr ausführlicher Bericht über den vorliegenden Punkt vor, allein der Bericht, der soeben von unserem Berichterstatter vorgetragen worden ist, bestand hauptsächlich in dem Vorlesen des Berichts der ersten Kam mer, diesen Bericht aber haben sammtliche Kammermitglieder schon eine sehr geraume Zeit in Händen gehabt. Der Abg. Klinger sagte weiter, man wäre nicht im Stande, sich sofort darüber zu entscheiden, allein ich bin im Gegentheil der An sicht, daß jedes Wort, welches man hierüber verliert, unnütz sein wird, denn Jeder in der Kammer ist gewiß damit bei sich längst im Reinen, wie er abstimmen will. Es giebt nämlich nur eine Alternative, entweder man entscheidet sich für den Tarif k., oder stimmt für die 30 Procent Erhöhung nach dem Beschluß der ersten Kammer; denn Recht hat der Abg. Klin ger, wenn er behauptet, es sei gar kein Minoritatsgutachten vorhanden, sondern die Kammer habe sich bloß über Zweier lei zu entscheiden, ob 30 Procent Erhöhung, ob Tarif k. Allein eben dadurch wird die Entscheidung nur um so leichter und die Sache klarer, wir haben aber gar keine weitere Wahl. Meiner Ansicht nach ist aber hierüber Jeder mit sich jetzt schon so vollständig im Klaren, daß er darüber abzustimmen im Stande ist. Ich wenigstens bin cs. Berichterstatter Abg. U. Hülßc: In Bezug auf das, was der Abg. Klinger gesagt hat, erkläre ich mich für besiegt und entschuldige mich mit meiner geringen Erfahrung in der parlamentarischen Praxis, habe aber noch hinzuzufügen, daß ich noch diesen Morgen gern auf den Antrag der ersten Kam mer zurückgekommen und der Kammer denselben als die Mei nung der Minorität hingestellt haben würde, wenn cs mir möglich gewesen wäre, mit meinem Genossen bei diesem An träge darüber Rücksprache zu nehmen. Ich wollte cs nicht allein thun, damit der Ausschuß nicht als dreigcspalten vor die Kammer trete. Bin ich nun der Zurücknahme überhoben, insofern der Minoritätsvorschlag als Nullität betrachtet wird, so kann ich, ohne eine genossenschaftliche Pflicht zu verletzen, mich gegenwärtig ganz dem Anträge der ersten Kammer an schließen und diesen als meinen Antrag in derKammer stellen, zu gleicher Zeit aber auch den Inhalt desselben als die Grenze bezeichnen, bis aus welche ich glaube aus den angegebe nen Rücksichten noch vorschreiten zu können, wahrend über diese Grenze hinauszugehen ich mich aus den mehrfach gel tend gemachten und namentlich im Ausschußberichte der ersten Kammer hervorgehobcnen Gründen nicht entschließen kann. Ich habe also ausdrücklich zu erklären, daß ich mich dem Be schlüsse der ersten Kammer anschließe und die Annahme dessel ben bei der zweiten Kammer befürworte. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich wollte nur auf
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