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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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über dieses Verhältniß gesprochen worden ist, und wir wissen wohl auch Alle, in welcher Weise sich die Debatte in der ersten Kammer gerade über diesen Gegenstand verbreitet hat; es liegt Ihnen, und das ist die Hauptgrundlage, die Zusammen stellung nun in zwei Druckexemplaren vor über die verschiede nen Scalen, welche gegenwärtig einer Vergleichung zu unter werfen sind. Wünschen Sie, daß der Ausschuß Ihnen noch mals Bericht erstatte und daß dieser gedruckt wird, so kann ich wenigstens nichts Anderes liefern, als daß ich das wieder zusammendrucken lasse, was bereits gedruckt ist. Präsident Cuno: Meine Herren! Wir werden uns nunmehr definitiv zu entscheiden haben, ob, wie der Abg. Klinger wünscht, dieser Theil des Berichts, der über §.15 b. handelt, gedruckt werden soll oder nicht. Erwähnen will ich noch für den Fall der Ablehnung des Druckes und sofortiger hauptsächlicher Entschließung, wie ich allerdings meinerseits auch der bestimmten Ansicht bin, daß das Minoritätsgutachten nicht zur Abstimmung gebracht werden kann, sondern weil es sich lediglich um die Differenzpunkte handelt, welche in den beiderseitigenKammerbeschlüssenbestehen,nurinFragekommt, ob man an den frühern diesseitigen Entschließungen beharre, oder jener Kammer beitrete. Ich frage zunächst, meine Herren: wollen Sie, daß gemäß dem Anträge des Abg. Klinger für heute die Berathung des §. 15 b. unterlassen, der Bericht des Ausschusses gedruckt und dann erst wieder auf die Tagesord nung gebracht werde? Abg.Müller (ausNiederlößnitz): Ich bitte, dieFrage zu trennen, indem ich für den ersten Kheil, aber gegen den Druck stimmen werde. Präsident Cuno: So will ich die erste Frage auf die Vertagung richten. Wollen Sie, daß für heute dieBerathung des Berichts über §.15 L. vertagt werde?— Wird von der Mehrheit verneint. Präsident Cuno: Sonach wird die Discussion über das Materielle des Berichts ihren Gang haben. (Es meldet sich Niemand zum Wort.) Man scheint sich schon vorhin bei Feststellung der formellen Punkte auch über das Materielle ergangen zu haben. Staatsminister Behr: Wenn Niemand das Wort zu ergreifen gemeint ist, so erlaube ich mir nur wenige Worte, die gewiß auch nurZdahin gehen und die Absicht haben, den Gegenstand einer endlichen Entscheidung baldmöglichst zuzu führen. Die Regierung hat diesen Gegenstand, wie ich ver bürgen kann, wiederholt in sorgfältige Erwägung gezogen. Ich sehe hier von der Pensionsfrage ab, weil diese einem andern Gebiete angehört, und halte mich, wie ich glaube mit Recht, lediglich an dieSteuerfrage. Bei dieser kommteseinzig und allein auf die Auslegung des §.39 der Verfassung an, nach welchem jedes Steuerobject nach möglichst richtigem Ver hältnisse besteuert werden soll. Es ist die Ansicht ausgesprochen worden, daß eben dieses möglichst richtigeVerhältnißbestimmt werde durch die Factoren der Gesetzgebung und daß mithin dasjenige das richtigste Verhältniß sei, welches vonRegierung und Kammern als solches anerkannt werde. -Wenn das der Fall wäre, meine Herren, so möchte ich fast glauben, daß es dieses allgemeinen Grundsatzes überhaupt nicht bedurft habe in einer Verfassung, die ohnehin als Regel aufstellt, daß gar keine Steuer festgestellt werden kann, ohne das Zusammen wirken von Regierung und Ständen. Ich glaube vielmehr, daß jener Grundsatz, der in §. 39 ausgesprochen worden ist, einer jener ewigen Grundsätze des Rechtes ist, welcher an die Spitze gestellt worden ist einestheils als Norm für den Gesetz geber, damit er nicht eine Classe von Staatsbürgern vor der andern unverhältnißmäßig besteuere, andrerseits als Garantie für diejenigen, welche in Sachsen die Steuern zu zahlen haben, daß sie nicht höher angesehen werden können, als nach Maaß- gabe der Steuerkraft, diein ihrem Einkommen wirklich gelegen ist. Erwägen Sie nun, meine Herren, daß zeither Regierung und Kammern darüber einverstanden waren, es seien die Be soldungen und die Pensionen gleich hoch zu besteuern; erwägen Sie ferner, daß früher sogar gesetzlich ausgesprochen worden ist, die höchste Steuerkraft sei in der reinen Rente enthalten; erwägen Sie endlich, daß außer der allgemeinen Landessteuer an die Personal- und Gewerbesteuer in vielen Städten des Landes sich auch noch die Parochial- und Communallasten knüpfen, welche dort nach derselben Modalität erhoben werden: so glaube ich, wird die Regierung gerechtfertigt erscheinen, wenn sie die Frage, ob es das möglichst rich tige Verhältniß sei, wenn jetzt auf einmal die Pensionen um das drei-, vier- und fünffache und noch höher, als selbst.die reine Rente, herangezogen werden, nicht glaubte bejahen zu können, sondern verneinen mußte. Wenn aber diese Frage verneint werden mußte, so mußte die Regierung sich auch sagen, daß die Pensionaire, wer und wie auch immer bei Ein zelnen diePensionen oderdieVerhältniffesein mögen, gleichen Anspruch haben auf den Schutz der Verfassung, der allen An gehörigen des Landes nach §. 26 der Verfaffungsurkunde gleichmäßig zugesagt ist. Eine politische Nothwendigkeit, d. h. also doch wohl die Unmöglichkeit, Staatund Verfassung außerdem aufrecht zu erhalten, wenn nicht die beabsichtigte Bestimmung getroffen würde, kann doch unmöglich vorlie- gen; ebensowenig möchte die Regierung das Mittel um des Zweckes willen gerechtfertigt finden. Indessen hat die Re gierung bereits in der andern Kammer sich bereit erklärt zu einer Aussöhnung die Hand zu bieten, in Erwägung der großen Wichtigkeit des Gesetzes, in Erwägung der großeu Bortheile, welche dem Lande dadurch gewährt werden, und des wahren Fortschritts, welcher im Gebiete der Steuergesetz gebung durch dieses Gesetz gemacht wird. Ich habe mich daher bereits in der andern Kammer mit dem Vorschläge des jen seitigen Ausschusses einverstanden erklärt, und obgleich in der andern Kammer Männer von einer der Regierung entschieden entgegengesetzten Richtung sich dennoch bewogen gefunden haben, blos deswegen gegen das ganze Gesetz zu stimmen, werk
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