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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Athen. In Rom galt es für die, welche nicht Sclaven waren, als ein Verbrechen zu tanzen; in Athen lobte' man diejeni gen, welche künstliche Lanze ausführen konnten. Die An sichten, die Wünsche, die Bedürfnisse einer Nation sind und sollen die Grundlage und der Spiegel der Gesetzgebung sein, und wenn diese letztere den jedesmaligen Ansichten und An schauungen der Nation getreu folgt, so ist das Product, das Gesetz, allemal das Billige und auch gleichzeitig das Rechte. Wer reprasentirt aber in diesem Augenblicke die.Gesammtheit des sächsischen Volkes, wer giebt den Ansichten und Anschau ungen der Nation Ausdruck? Etwa das Ministerium, die Regierung? Von Seiten des Volks sind wir berufen, den Ausdruck dieserAnschauungen und Ansichten zu geben. Wenn daher von Seiten dieser Kammer dem Laris k. Beistkmmung gegeben wird, wenn die Kammer meint, sie habe in den An schauungen der Nation über das Pensionswesen Veranlas sung genug, die Pensionaire etwas höher zu besteuern, so ist der Ausspruch von dieser Kammer billig und recht, nicht aber unrecht, nicht verfassungswidrig! (Bravo in der Kammer.) Staatsminister Behr: Ich erlaube mir blos zu erwi dern, daß es nicht in meiner Absicht gelegen hat, irgend Je mandes Gewissen zu präjudiciren; es hat Jeder seiner Ueber- zeugung zu folgen, es muß aber dasselbe Recht doch auch der Regierung Vorbehalten bleiben, daß auch sie ihrer freien Ueberzeugung folge,da zur endlichenBestimmung derSteucr beide gesetzgebende Gewalten gehören. Präsident Cuno: Meine Herren, es sind vier Sätze, über welche wir einzeln abzustimmen haben werden. Der erste, worin sich unser Ausschuß dem Beschlüsse der ersten Kammer vollkommen gefügt hat, lautet so: Besoldete Beamte vom Hof-, Civil- und Militairetat, ferner alle eine öffentliche Function bekleidende Personen, wenn sie auch hierzu nicht vom Staate, sondern von Gemeinden, Corpora- tionen oder berechtigten Privatpersonen berufen werden, in gleichen Geistliche, Kirchen- und Schuldiener entrichten die Personalsteuer nach einem Procentsatze ihrer Bezüge und ihres Diensteinkommens dergestalt, daß dieser Procentsatz bei einem Einkommen von 100 Lhalern, ISNcugroschm beträgt, bis zu einem Einkommen von 1300Lhalern mit jedem folgen den Hundert Lhalern um 1 Ngr. 5 Pf., dann aber mit jedem weitern folgenden Hundert Lhalern um 2 Ngr. steigt, bis er 2 Lhlr. 20 Ngr. vom Hundert erreicht hat und der erhöhte Satz dann jedesmal von jedem Hundert des ganzen Einkom mens erhoben wird." Wollen Sie, wie Ihnen der Ausschuß anräth, diesen Lheil des §. 15b annchmen? — Geschieht ge gen 2 Stimmen. Präsident Cuno: Der zweite Satz ist nun der haupt sächliche. In der ersten Kammer ist beschlossen worden, diesen Satz folgendermaßen zu fassen: „8. Personen, welche eine jährliche Pension oder ein Wartegeld, mit Rücksicht auf eine von ihnen selbst oder von einem Angehörigen geführte Ver waltung eines der oben unter bezeichneten öffentlichen H. K. (3. Abonnement.) Aemter, oder eine Pension von Gemeinden, Corporationen oderPrivatpersonen beziehen, sind wegen dieses Einkommens, sobald diese Bezüge jährlich 300 Lhaler oder mehr betragen, nach einem gegen die Steuersätze unter um 30 Procent zu erhöhenden Larife, dafern diese Bezüge aber den Betrag von 300 Lhaler jährlich nicht erreichen, mit den Procentsätzen unter wie Besoldete zu vernehmen." Die Mehrheit des Ausschusses hat Ihnen den Vorschlag gemacht, der von dem Beschlüsse der ersten Kammer insofern abweicht, als die Min derheit des Ausschusses eine Erhöhung nicht um 30, sondern nur um 10 hh will. Es ist schon vorhin von mir erklärt wor den, daß lediglich auf denBeschluß der ersten Kammer, nicht auf das demselben vorausgegangene Gutachten jenseitigen Ausschusses, welches von einem Lhekle unsers Ausschusses adoptirt worden ist, die Frage gestellt werden kann. Diesem Beschlüsse der ersten Kammer gegenüber steht das Gutachten der Mehrheit des Ausschusses,welcher der Kammer empfiehlt: „den Larif 8. bis zur definitiven Vereinbarung eines neuen Pcnsionsgesetzes für Pensionen von mehr als 300 Lhlr. an zunehmen, für Pensionen bis 300 Lhlr. einschließlich aber die Besteuerung nach Maaßgabe der Gehalte beizubehalten." Ich glaube, die erste Frage auf den Beschluß der jenseitigen Kam mer, in Gemäßheit von §. 84 unserer Landtagsordnung, stel len zu müssen, da es sich um eine Einnahmcpost handelt und solchenFalls die erste Frage auf die kleinere Ziffer zu richten ist. Im Uebrkgen erhellt wohl von selbst, daß, dafern dieser Be schluß der ersten Kammer abgelehnt werden sollte, eine weitere Frage auf die Meinung des Ausschusses gar nicht gerichtet zu werden braucht; dann, glaube ich, steht unser früher gefaßter Beschluß ohne Weiteres. Eine Aenderung ist noch in Bezug auf den dritten Punkt und darübermuß jedenfalls abgestimmt werden. Meine Herren, ich frage, ob Sie dem in erster Kammer gefaßten, Ihnen vorgelesenen Beschlüsse beitrcten? — Wird mit großer Stimmenmehrheit abgeworfen. Präsident Cu no: Es ist nunmehr, da allerdings, wie ich mich überzeuge, doch eine Abänderung vorliegt, die Frage auf das Gutachten der Mehrheit zu richten, welche Ihnen em pfiehlt, den früher beschlossenen Larif bis zur definitiven Vereinbarung eines ne «en Pensions gesetzes fürPenfionen von mehr als300Lhlr. an zunehmen, für Pension en bis 300Lhlr. einschließ lich aber dieBesteuerung nachMaaßgabederGe hst t e b e i z u b e h a l t e n. Pflichten Sie dem Ausschuß inso fern bei? — Wird durch Stimmenmehrheit angenommen. Präsident Cuno: Weiter haben wir über folgenden dritten Satz abzustimmen, über den Antrag: „Diej enigen Personen, welche Pensionen oder Unterstützun gen aus P rivatv er einspensionscassen beziehen, sind, auch wenn dieses Einkommen 300 Lhaler übersteigt, wegen desselben nur nach den Procent- sa tz e n u n L e r -4. zu v e r n e h m e n." Unser Ausschuß in der Gesammtheit rathet an, diesen Satz anzunehmen. Lhun Sie dies? — Einstimmig Ja. 40
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