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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Endlich 4): „Militairpersonen, auf welche die Paragraphen 3. oder 4. des Gesetzes vom 17. December 1837 Anwendung finden oder gefunden haben, sind ebenfalls nur nach den Procentsätzen unter L.. zu vernehmen." Auch hier rächet der gesammte Ausschuß die Annahme des Satzes an. Pflichten Siegern Ausschüsse bei? — Einstimmig Za. Berichterstatter Abg. 0. Hülße: äck §. 18 ist anzufüh ren, daß die zweite Kammer in Folge eines im Lauft der Dis kussion gebrachten Antrages Punkt 2 ablehntc. Die erste Kammer ist in Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich hier nur um die Besteuerung solcher Officierc handelt, welche vor Erlassung dieses Gesetzes bei ihrer Verabschiedung auf ihr Ansuchen einen hohem Charakter erlangt haben, daß eine derartige Verleihung in Zukunft nicht mehr stattfinden kann, und daß es unbillig erscheine, den Steuersatz der hier in Frage Kommenden sogleich auf das Vierfache zu erhöhen, diesem Beschlüsse nicht beigetreten, hat aber doch, da jetzt fast alle Classen der Staatsbürger einer hohem Besteuerung unter worfen werden, eine geringere Höhe für gerechtfertigt erachtet und Punkt 2 in Z. 18 mit Umänderung der Worte: „den vierten Theil" indie-Worte: „dieHälfte" gegen eine Stimme angenommen. Der Ausschuß erkennt die oben an geführten Gründe an und empfiehlt daher der zweiten Kam mer, in diesem Punkte dem Beschlüsse der ersten Kammer bei zutreten. Präsident Cuno: In der ersten Kammer hat man be schlossen, in Punkt 2 des §. 18 die Worte: „den vierten Theil" gegen die-Worte: „die Hälfte" zu vertauschen. Unser Ausschuß erkennt die von der ersten Kammer angeführ ten Gründe an und empfiehlt, auch in diesem Punkte der er sten Kammer beizutreten. Geschieht dies? — Gegen 3Stim men Ja. Berichterstatter Abg. V. Hülße: §. 25. Im vier ten Punkte dieses Paragraphen beschloß die zweite Kammer, in Folge eines im Laufe der Discussion eingebrachten Antra ges das Wort: „mindestens" auszulaffen. Die erste Kammer ist diesem Beschlüsse nicht beigetreten, sondern hat §. 25 in seiner ursprünglichen Fassung einstimmig angenom men, nachdem der Ausschußbericht der ersten Kammer Seite 343 hervorgehoben hatte, daß es vorzüglich in größeren Städten Fälle geben könne, wo es wegen genauer Prüfung der Reklamationen erwünscht ist, mehr als vier Mitglieder der betreffenden Genossenschaft zuzuziehen. Es handle sich auch hier nicht um ein mit einem schiedsgerichtliche»;»vergleichen des Verfahren, da sich nicht annehmen lasse, die städtische Be hörde habe Lei Prüfung der Reclamationen ein anderes In teresse als das, die Wahrheit zu ermitteln. Ucbrigens scheine aber das Recht des Reclamanten, sein Interesse wahrzuneh men, hinreichend berücksichtigt, wenn ihm gestattet wird, zwei Mitglieder, welche er mit seinen Verhältnissen vertraut ma chen kann, zu diesem Prüfungsausschüsse zu ernennen. Der Ausschuß empfiehlt auch hier aus den oben angegebenen Gründen den Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer, daher auch die Annahme von §. 25 in seiner ursprünglichen Fassung ohne Auslassung des Wortes: „mindestens". Präsident Cuno: Die einzige kleine Differenz zwischen beiden Kammern besteht darin, daß, während die zweite Kammer aus §. 25 das Wort: „mindestens" ausgeworfen, die erste Kammer dasselbe wieder ausgenommen hat. Unser Ausschuß rathet uns an, auch in dieser Beziehung der ersten Kammer beizutreten. Sind Sie dies gemeint? — Gegen 1 Stimme Ja. Präsident Cuno: Nun, meine Herren, sind wir mit den Gegenständen unsrer Tagesordnung zu Ende. Die nächste Sitzung werden wir kommenden Montag haben. Sic wird um 11 Uhr beginnen. Auf die Tagesordnung, meine Herren, kann ich freilich nichts Anderes stellen, als einen Bericht, der nicht drei volle Tage ausgclegen hat: den Bericht des ersten Ausschusses, die Verordnung vom 7. Mai 1849, das Ver fahren bei Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung be treffend. Ich habe die Absicht, wenn sich die Kammer damit sinversteht, in der Berathung dieses Berichtes in der künfti gen Sitzung nicht weiter als bis zum §. 16, dem Angelpunkt der Verordnung vorzuschreiten und würde es unter dieser Voraussetzung unbedenklich finden, wenn die Kammer die Ermächtigung ertheilt, daß der Bericht auf die nächste Tages ordnung für Montag gebracht werde. Wollen Sic dies ge nehmigen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Mit der Staatsregierung habe ich deshalb schon Rücksprache genommen. , So lange auch die Sitzung gedauert hat, muß ich Sie doch bitten, zu einer ge heimen Sitzung noch beisammen zu bleiben. Ende der öffentlichen Sitzung 10 Minuten nach 3 Uhr. Mit der Nedaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von V. G. Teubner. Letzte WfmdMg zur Post: den 29. März 1850.
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