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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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vember 1848, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde betreffend, unter Nr. XM. vorgeschriebene Verfahren einzu treten haben. In einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Kammern hat aus jeder Kammer der Berichterstatter die dort gefaßten Beschlüsse zu vertheidigen. Hier ist nun in unserer Kammer der bestellte Berichterstatter der Minorität des Aus schusses angehörig, welche angerathen hat, dem Beschluß der ersten Kammer beizutreten. Es ist also, damit die diesseits gefaßten Beschlüsse vertheidigt werden, nothwendig, einen andern, der Majorität angehörigen Berichterstatter zu bestel len, und es wird, worin Sie wohl mit mir übereinstimmen werden, Sache des Finanzausschusses sein, die erforderliche Wahl zu treffen und unserer Kammer anzuzeigen. (Nr. 569.) Petition des Rittergutsbesitzers Heinrich Ernst Gläser zu Thierbach, die Gleichstellung der Schönbur- gischen Receßherrschaften mit den übrigen Landestheilen hin sichtlich der in den deutschen Grundrechten ausgesprochenen Aufhebung des Lehnverbandes betreffend. Eingeführt vom Abg. Klinger. Präsident Cuno: Ein ähnlicher Antrag, gestellt in der ersten Kammer vom Abg. Müller aus Pommlitz, ist dem zwei ten Ausschüsse überwiesen worden. Es ist wohl am besten, auch diese verwandte Petition dorthin zur Berichterstattung zu geben. (Nr. 570.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Gottfried Fiedler zu Kleinschweidnitz und Consorten, die Auf hebung des die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffen den Gesetzes vom 30. November 1843 und die Beförderung der Dismembrationen bezweckend. Ueberreicht vom Abge ordneten Weltz. Präsident Cuno: Wird unserm vierten Ausschüsse zu- zutheilen sein. Der Abg. Harkort meldet mir, daß er wegen der den 27. d. M. stattsindenden Generalversammlung der Actionaire der Leipzig-Dresdner Eisenbahn und wegen der für dieselbe noch zu erledigenden Vorarbeiten schlechterdings behindert sei, den Sitzungen beizuwohnen, und bittet um Ur laub bis mit dem 27. d. M. Wollen Sie unter diesen von mir mitgetheilten Umständen den erbetenen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wegen mir namhaft gemachter drin gender Amtsgeschäfte habe ich dem Abg. Kretschmer für heute Urlaub ertheilt. Ferner entschuldigte sich der Abg. Herold wegen dringender Ausschußarbeiten, der Abg. Voigt wegen leider noch andauernder Krankheit. Weiter habe ich Ihnen, meine Herren, vorläufig noch mitzutheilen, daß ich Sie bitten muß, nach Schluß der öffentlichen Sitzung noch zu einer ge heimen Sitzung beisammen zu bleiben. Den Gegenstand derselben selbst kann ich in der öffentlichen Sitzung natürlich nicht weiter bezeichnen; es ist aber sehr wünschenswerth, daß yie Mitglieder der ersten Kammer dieser geheimen Sitzung beiwohnen. Nach früheren Vorgängen werden Sie hoffent lich damit einverstanden sein, den Mitgliedern der jenseitigen Kammer den Eintritt in die unsrige zu verstatten. Wir werden nun, ehe wir zur Tagesordnung übergehen, vorerst eine Antwort des Herrn Ministers des Auswärtigen auf die vom Abg. Biedermann eingebrachte Interpellation entgegen zunehmen haben. Staatsminister v. Beu st: Es hat der Herr Abg. Bie dermann an die Staatsregierung einige Anfragen gestellt in Betreff der deutschen Verfaffungsangelegenheit, mit nament licher Beziehung auf die von der sächsischen Negierung mit andern deutschen Regierungen deshalb gepflogenen Verhand lungen. Ich habe darauf Folgendes zu erwidern. Es ist am 27. des vorigen Monats zwischen den Regierungen von Sachsen, Baiern und Würtemberg eine Uebereinkunft über Vorlage eines deutschen Verfassungsentwurfes abgeschlossen worden. Der Text dieser Uebereinkunft ist in öffentlichen Blättern, und insbesondere auch in der Leipziger Zeitung allerdings wortgetreu abgedruckt worden. Es ist hierin nur ein Jrrthum zu rügen, insofern es nämlich in Art. 10, wo im Falle einer Auflösung der Reichsversammlung von der Wie derzusammenberufung einer solchen die Rede ist, heißen muß, daß diese binnen sechs Monaten, nicht binnen sechs Wochen wieder zusammentreten solle. Gemäß dieser Ueber einkunft sollte dieselbe als gemeinsame Vorlage der drei Re gierungen zunächst den Regierungen von Oesterreich und Preußen vorgelegt werden. Dies ist geschehen. Die öster reichische Negierung hat darauf ihren Beitritt formell zu er kennen gegeben durch eine Note vom 13. dieses Monats. Sie hat den an sie gelangten Vorschlag zu dem ihrigen gemacht und denselben als solchen an alle deutsche Regierungen ge langen lassen. Dagegen hat die preußische Regierung eine Erwiderung zur Zeit nicht ertheilt. Die sächsische Regie rung befindet sich daher nicht in der Lage, im Hinblicke auf §. 2 der Verfassungsurkunde den Kammern hierüber Vorlage zu machen. Es wird aber denselben zu rechter Zeit Gelegen heit gegeben sein, ihre verfassungsmäßige Erklärung darüber abzugeben. Die Regierung selbst konnte nur den Wunsch hegen, über den dermaligen Stand der Verhandlungen den Kammern directe Mittheilung zu machen. Es ist hierzu willkommene Veranlassung geboten durch den zu Berathung der deutschen Angelegenheit niedergesetzten außerordentlichen Ausschuß der ersten Kammer, an welchen in Folge der von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse diese Angelegenheit zurückgelangt ist. Dieser hat verschiedene, mit den vom Abg. Biedermann gestellten ziemlich übereinstimmende Fragen an die Staatsregierung gelangen lassen. Die Antwort darauf wird demselben womöglich heute, spätestens aber morgen zu gehen. Um übrigens eine specielle Frage des Abg. Bieder mann nicht unbeantwortet zu lassen, bemerke ich, daß die Ge nehmigung der Uebereinkunft am 2. März von hier abge gangen ist. Abg. Biedermann: Ich werde nach der Antwort des
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