Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7. Mai des vorigen Jahres verfassungsmäßig erlassen worden ist, sondern nur die Frage, ob und in welcher Maaße diese Verordnung künftig als Landesgesetz Geltung erhalten soll, so findet sich die Staatsregierung nicht veranlaßt, auf das, was der Abg. v. Dieskau soeben geäußert hat, Etwas zu er widern. Abg. v.Dieskau: Zchbedaure, daß der geehrte Vice präsident v. Held in der Art und Weise, wie ich gesprochen habe, ein Ereifern erblicken zu können geglaubt hat. Die Art und Weise, wie ich gesprochen habe, ist nur der Ausdruck der Entrüstung über eine Vorlage, mit welcher sich Niemand wird vereinigen können, der es mit der Humanität und mit der gesunden Vernunft wohlmeint. Staatsminister v. Friesen: Der Abg. v. Dieskau hat zweimal gesagt, daß die Vorlage, welche die Regierung ge machthat, der gesunden Vernunft widerspreche. Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident hierin nichts finden will, was eine Mißbilligung verdiente. Präsident Cuno: Zu entgegnen habe ich, daß ich ledig lich setzt die vom Herrn Minister hervorgehobenen Worte des Abg. v. Dieskau, nicht aber in seiner ersten Rede gehört habe, es müßten mir denn dieselben zufällig entgangen sein. Ge genwärtig war ich schon der Absicht, wie nunmehr geschieht, dem Abg. v. Dieskau zu erkennen zu geben, daß ich in dem ge brauchten Ausdrucke einen persönlichen, wider parlamenta rische Form verstoßenden Angriff erblicke. Im Uebrigen will ich nur noch erwähnen.... Abg. v. Dieskau! Abg. v. Dieskau: Ich will darauf entgegnen, daß ich keineswegs eine Persönlichkeit vor Augen gehabt habe, daß mich also ein Ordnungsruf nicht treffen kann. Präsident Cuno: Ich hätte gewünscht, daß der Herr Abgeordnete mich nicht genöthigt, noch Etwas über diese An gelegenheit zu sprechen. Wenn man in Bezug auf einen Ge setzentwurf ausspricht, er zeuge nicht von gesunder Vernunft, so ist darin unbestritten ein persönlicher Angriff enthalten, in sofern sich dieser Tadel auf nichts Anderes, als auf den Urhe ber des Entwurfs beziehen läßt. Abg.Klinger: Das Zwiegespräch, welches zwischen dem Vicepräsidenten 0. Held und demAbg. v. Dieskau gehal ten worden ist, bei welchem der Eine sagt, es sei in diesem Augenblicke nicht-an der Zeit, auf die Frage über die Ver fassungsmäßigkeit oder Nichtverfassungsmäßigkeit der Ver ordnung einzugehen, während der Andere, der Letztere, diese Verordnung vom Standpunkte der Verfassungsmäßigkeit bereits einer Kritik unterworfen hat, führt mich zu einem besondern Anträge, den ich der Kammer zur Genehmigung unterbreiten werde, nämlich zu dem Anträge: die Kammer wolle'ausdrücklich zu Protokoll erklären, daß sie sich Vorbehalte, über die Frage, ob jene Verordnung verfassungsmäßig oder nicht verfassungsmäßig erlassen worden, später wieder zu be rochen und Beschluß zu fassen, selbst wenn die Verordnung in dem Sinne, daß sic zum Gesetz erhoben werde, Genehmi gung von der Kammer erhalten sollte.sEs ist zwar von Seiten des geehrten Ausschusses in dem Berichte gesagt worden, weil von Seiten der ersten Kammer auf die Frage der Verfassungs mäßigkeit nicht eingegangen worden sei, vielmehr dort noch besonderer Bericht erstattet werde, sei es auch von Seiten der zweiten Kammer nicht am Orte, diese Frage jetzt weiter zu berühren, sie möge vorbehalten bleiben. Ich setze dem aber entgegen, meine Herren, daß über Ansichten, über Meinungen, über Gründe, welche Seiten eines Ausschusses in seinem Be richte niedergelegt worden, in der Regel keine Abstimmung erfolgt und daß man deshalb nicht erkennen kann, ob dieselbe Ansicht, dieselbeMeinung, welche eben nur als Meinung aus gesprochen wird, wirklich auch die Meinung der Kammer sei. Damit nun hinkünftig kein Zweifel darüber obwalte, und damit namentlich nicht von Seiten der Staatsregierung entgegengehatten werden könne, daß wir bereits über das Decret Beschluß gefaßt, daß wir eine nachträgliche Zustim mung ertheilt, wünsche ich, daß ein ausdrücklicher Vorbehalt darüber niedergelegt werde. Mein Antrag, den ich an die Kammer richten werde, geht also dahin: dieKammer wolle die Erklärung im Protokolle niederlegen, „daß sie sich die Prü fung, Berathung und Beschlußfassung über die Frage, inwie weit dieBerordnung vom 7. Mai 1849 als verfassungsmäßig zu erachten sei? ausdrücklich Vorbehalte und daher durch et waige Genehmigung dieser Verordnung sich rücksichtlich jenes Vorbehaltes nicht prajudicirt haben wolle." Da ich einmal dasWortgenommen habe, nehme ich auch Veranlassung, noch etwas Anderes zu berühren. Ich habe bei Ueberlesung des Decrets und der diesem Decrete oder vielmehr der Verordnung vom 7. Mai angeblich angefügten Motiven mich gefragt, ob es denn die Absicht der Staatsregierung gewesen sei, diese Verordnung hinkünftig wirklich zumLandesgesetzzu erheben? EineAntwort darauf habe ich aber nicht in demDccrete, auch nicht in den Motiven gefunden. Das Decret sagt in seiner Ueb erschuft weiter nichts als: Decret an die Kammern, die nachträgliche Genehmigung der Verordnung u. s. w. betreffend, in dem Texte ist ebenfalls nur von nachträglicher Genehmi gung und von der darauf von den Kammern abzugebenden Erklärung gesprochen. In den Motiven finde ich auch eine Aeußerung nicht, die darauf schließen läßt, daß die Absicht der Staatsregierung die gewesen sei, die Verordnung zum Gesetze wirklich zu erheben, und ich bin erst dadurch zur Klarheit darüber gekommen, daß eine bejahende Erklärung von Seiten des Staatsministeriums erst dann in der ersten Kammer dies falls abgegeben worden ist, als der Gegenstand dort bereits zur Berathung vorlag. Dies beiläufig. Wenn nun aber von Seiten der Regierung in den Motiven, welche sie als Motive zu der Verordnung vom 7. Mai bezeichnet, wirkliche Motive gar nicht gefunden werden, keine Gründe enthalten sind, so glaube ich, hat sich auch die Regierung dem §. 85 der Verfassungsurkunde durchaus nicht gemäß bezeigt. Zn §. 85 der Verfassungsurkunde ist nämlich gesagt, daß jedem Gesetz-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder