Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gefühle naher Lebensgefahr zur Verzweiflung gebracht, dann den Versuch machen, mit Gewalt in ihre Wohnungen einzu dringen, daß sie hierbei von der bewaffneten Macht für solche angesehen werden, die sich an fremdem Eigenthume vergreifen wollen, und daß dann, wie in §. 9 vorgeschrieben ist, von der bewaffneten Macht auf sie geschossen wird. Derartige Fälle möchte ich denn doch gern vermieden wissen. Abg. Funkhanel: Meine Herren! Ich kann mir die Abneigung, die die ersten Paragraphen und jetzt wieder §. 5 des vorliegenden Gesetzes bei Wielen erregen, nur aus dem ÄWtrauen erklären, das durch die nachfolgenden §§. 16 und 17 allerdings mit Recht erregt werden kann. Für sich allein betrachtet aber kann ich in §. 5 die Bedenken nicht finden, die von einigen Seiten her dagegen erhoben worden sind. Ich glaube, daß das Gesetz durch §. 5 sich namentlich an den gesetz lichen Sinn auch der Privatleute wendet. Man will, daß nicht blos die Behörden mitwirken sollen zur Unterdrückung eines Aufstandes, sondern auch jeder Privatmann in dem Kreise, in welchem er dazu mitwirken kann. Diese Richtung an den gesetzlichen^Sinn aller Staatsbürger scheint mir nun höchst gerechtfertigt zu sein. Wenn demnach diese Mitwir kung dem Privatmanns als Pflicht auferlegt wird, so muß ich namentlich auch die Worte: „bei eigener Verantwortlichkeit" als begründet anerkennen. Auf der andern Seite dagegen würde es eine große Unbilligkeit und Ungerechtigkeit sein, dem Einzelnen etwas Unmögliches ansinnen zujwollen; und nur in diesem Sinne erkläre ich mir das Wort: „möglichst," ein Wort, welches auch mir, in anderer Verbindung, in einem Gesetze gar nicht etwa gefällt. Will man daher nicht, wegen der Mangelhaftigkeit aller menschlichen Anstalten, geradezu von dergleichen ganz absehen, so können wir in §. 5 das Wort „möglichst" nicht entbehren. Abg. Wagner (aus Dresden): Ich-:habe noch einen Grund, der bis jetzt noch nicht erwähnt worden ist, welcher mich bestimmt, für diesen Paragraphen zu stimmen. Es ist von dem Abg. Kämmel mitRecht darauf hingewiesen worden, wie schwer die Neugierde der Menschen zu besiegen ist. Wenn wir nicht etwas haben, was ihnen die Furcht einflößt, sie könnten sich durch zu leichtes Nachgeben bezüglich ihrer Neugierde in Schaden bringen, so werden wir allerdings der Gefahr Thor und Thür öffnen, daß die Neugierigen bei entstandenem Tu multe in Schaden kommen. Weiß dagegen Jeder, der sich in der Nahe eines Ortes aufhält oder dahin kommt, wo Bewe gungen Statt finden, daß er sehr leicht in die Gefahr kommen kann, in seine Wohnung nicht hineinzugelangen, so wird er eilen, sich von einem solchen Schauplatze zu entfernen. Das ist es, was mich mit bestimmt, in seiner gegenwärtigen Gestalt den Paragraphen anzunchmen. Präsident Cuno: Ich darf wohl nun die Debatte für geschlossen ansehn? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Cuno: Jchertheile dem Herrn Berichterstat ter das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Koch: Ganz kurz, meine Herren bemerke ich nur noch: §. 5 scheint mir einfach eine Polizeiver fügung zu sein, wie sie von jeder Behörde erlassen werden kann, und ebenso, wie eine gleiche Verfügung in §. 4 in's Ge setz ausgenommen und für zweckmäßig erkannt wurde, glaube ich, haben wir auch nicht zu mäkeln daran, daß und inwiefern eine solche Bestimmung in §.5 ausgenommen worden ist. In wieweit es rathsam ist, die öffentlichen Gasthöfe und Schenk stätten zu schließen, das will ich eines Jeden Ermessen anheim-' geben, ich finde mich nicht veranlaßt, daraufnahereinzugehen. Ich gebe die Möglichkeit zu, daß Jemand unverschuldet in Gefahr kommen könne, weil die Thür zu seinem Hause ver schlossen ist. Solche Möglichkeiten aber stehen einzeln da und sind nicht in Vergleich zu ziehen mit den Gefahren, welche dann entstehen würden und entstehen müßten, wenn eine solche Bestimmung im Gesetze nicht bestände. Präsident Cuno: Wir haben in Beziehung auf §. 5 drei Vorschläge: erstens wünscht die Minderheit des Aus schusses das Wort: „Privathäuser" aufderL. Zeiledes§. 5 ausgelassen zu sehen; sodann beantragt der Abg. Schwedler, auf der 5. Zeile des §. 5 die Worte: „bei eigener Verantwort lichkeit" auszuscheiden, während der dritte Vorschlag der Mehrheit des Ausschusses „die Annahme des §. 5 in unverän derter Fassung der Regierungsvorlage" verlangt. Wollen Sie, wie die Minderheit des Ausschusses anrathet, das Wort „Privat hä user" aus dem Paragraphen weglaffen? —Da die Abstimmung zweifelhaft ist, meine Herren, so-werden wir die Gegenprobe machen müssen. Präsident Cuno: Der Antrag ist durch 34 gegen 32 Stimmen angenommen. Der Abg. Schwedler hat bean tragt, dieWorte: „bei eigener Verantwortlichkeit" auszustrekchen. Wollen Sie dies geschehen lassen?—Mit 36 gegen 30 Stimmen Nein. Präsident Cuno: Wollen Sie §. 5, versteht sich unter Weglassung des bereits abgestrichenen Wortes: „Privathäu ser," im Uebrigen in der von der Staatsregierung empfohle nen Fassung annehmen? — Gegen 9 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Meine Herren! Da wir noch eine geheime Sitzung abhaltcn müssen, so sehe ich mich genöthigt, für jetzt abzubrechen. Morgen 10 Uhr werden wir mit der öffentlichen Sitzung beginnen und in der Berathung der heute besprochenen Verordnung fortfahren und dieselbe wo möglich beendigen. Die Sitzung ist aufgehoben. Schluß der öffentlichenSktzung einige Minuten nach 2 Uhr. Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von V. G. Teubner. Letzte Absendung zu Post: 31. Marz 1850. II. K. (3. Abonnement.) 44
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder