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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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17 in beiderlei Fassung, in welcher sie die Regierung ange nommen hat, mit §. 2 in Widerspruch. Ist der Aufruhr durch die Exekutivgewalt gedämpft, so wird > auch die Civilbehörde zu ihrer früheren Function zurückkehren, sie wird die Requi sition für erledigt erklären und es ist dann kein Grund mehr vorhanden, den gewöhnlichen gesetzlichen Rechtszustand nicht wieder eintreten zu lassen. Wollte man §. 16 und 17 in ir gend welcher Fassung berücksichtigen, so würde man ferner gegen den klaren Buchstaben der Grundrechte verstoßen. In den Grundrechten §.42 heißt es ausdrücklich: „Ausnahmege richte sollen nie stattsinden und Niemand darf seinem ordent lichen Richter entzogen werden." Wir stehen am Vorabende der Abschaffung der Kodesstrafe; wir beabsichtigen, Schwur gerichte einzuführen. Nach den Grundrechten §. 46 sollen Schwurgerichte jedenfalls in schwerer« Strafsachen und bei politischen Vergehen urtheilen. Wollten?wir nun jetzt Aus nahmegerichte, wie sie in §. 16 und 17 vorgeschlagen werden, rinführen, so würden wir diese Bestimmung in den Grund rechten geradezu aufheben und das heiße Verlangen, welches vom Volke so vielfach darnach geäußert worden ist, außer Acht lassen. Hat hiernachst Herr Vicepräsident Haberkvrn von Begünstigung des Aufruhrs insofern gesprochen, als, wenn nichts an die Stelle der §§. 16 und 17 gesetzt werde, dann sich eine solche äußern könne, so muß ich dies sehr be dauern. Denn wenn der gewöhnliche Rechtszustand wieder eintritt, so sind der Mittel genug geboten, um diejenigen, welche gegen das Gesetz gehandelt haben, in Strafe zu nehmen und diese Strafe zu vollziehen. Nur in der Aufrechterhal tung des gewöhnlichen Rechtszustandes finde ich die Starke der Negierung, nicht aber in den Maaßregeln, welche in §. 16 und 17 vorgeschlagen worden sind, die nicht von Vertrauen gegen das Volk zeugen, die vielmehr den Grundsatz durch- Llicken lassen: „Liebt das Volk uns nicht, so muß cs uns doch wenigstens fürchten." Die Stärke der Regierung ist in der Liebe und in dem Vertrauen des Volkes zu ihr und zu ihren Maaßregeln zu suchen. Es wird eine Regierung stets mit Würde, Nachdruck und Ernst die Gesetze zu handhaben be müht sein; allein sie darfnichts vornehmen, was das Volk herabwürdigen könnte, wodurch sie sich selbst entwerthen würde. Diese Ansichten, meine Herren, werden hinreichen, um sowohl das Gutachten der Majorität, als auch meine Meinung und meine Abstimmung zu motiviren. >— Abg. Wigand: Es sind sowohl gestern wie heute die verschiedensten Meinungen und Ansichten Aber die Verord erung vom 7. Mai, das Ausnahme- oder Tumultgesetz be treffend, geltend gemacht worden. So abweichend nun auch die eine oder die andere Seite dieses Hauses, ob die Verord nung vom7.Mai absolut nothwendig sei, immerhin sein mag, darüber sind Alle einig, daß die Verfassung, Recht und Gesetz aufrecht erhalten werden muß und die Volksvertretung ver pflichtet ist, Ruhe und Ordnung befördern zu helfen. Meine Herren.' Wenn man sich die Frage stellt: ob die Verordnung vom 7. Mai zum Gesetz erhoben werden soll, und diese ernst haft prüft, so wird jeder Unbefangene, ohne daß man an einen bestimmten Staat, am wenigsten an den sächsischen, denkt, zu folgendem Resultate gelangen: der unfreie, der bevormun dende Staat, derPolizeistaat bedarf allerdings derAusnahme- gesetze; der freie Staat, der die wahre Aufgabe des Staates zu der seinigen gemacht hat, die Regierung, welche dieMärz- verheißungenzur Geltung bringen und mit uns Hand inHand gehen will — ein solcher Staat, eine solche Regierung bedarf keiner Ausnahmegesetze. Da ich den freien, den vernünftigen, den einzig möglichen und haltbaren Staat will, so wäre meine Abstimmung hinlänglich motivirt und begründet. Allein es sind hier im HauseAeußerungen zu Tage gefördert worden, die ich nicht mit gänzlichem Stillschweigen übergehen kann. Der Abg. v. Friesen sagte: „Geben Sie mirßdie Erfahrung, den langen Zeitraum, den die englische Verfassung hat, und ich stimme nicht für Ausnahmegesetze." Es liegt allerdings etwas Wahres in diesen Worten, aber ich werde Ihnen ein glänzendes Beispiel vorführcn, welches Ihnen zeigen soll, daß man sich ungemein täuscht, wenn man glaubt, man brauche Jahrhunderte, um frei, wahr und gerecht zu werden und zu sein. Blicken Sie hin nach Belgien, auf den jüngsten König dieser Erde — und in welchem Lande lebt ein König so geliebt, so geachtet, so sicher, so ruhig, als der König von Belgien? Er kann eben so ruhig in seinem Palaste, wie in der ärmsten Hütte seines Landes schlafen. Aber diesem Könige ist es auch noch nie eingefallen, die Rechte des Volkes zu schmälern und zu verkümmern. Er ist König und wahrhafter Mensch, geliebt von Allen; mit großer Verehrung spreche ich, spricht gewiß Jeder von dem Manneso, der die Entwickelung, die wahre, echte Freiheit seines Volkes will. — Ist das bei uns auch so? Will man uns die Grundrechte unverkümmert zu Theil werden lassen? Erblicken wir in den Maaßnahmen der Regierung Garantien für volle Freiheit der Presse, des allgemeinen Wahlrechts, der ungestörten Glaubensfreiheit rc.? Der Herr Staatsminister v. Friesen hat aus meiner Seele gesprochen, indem er vor mir äußerte, daß die Regierung eine starke Regierung will. Auch wir, die wir uns Demokraten nennen, wollen eine starke und nur eine starke Regierung. Jede Stunde unseres Lebens soll es beweisen, daß wir eine solche Regierung wollen, eine solche stets unterstützen werden. Aber Vorwärts, meine Herren, nicht Rückwärts! Der alte Bundestag ist eine Unmöglichkeit, und wer diesen will, stürzt sich, die Dynastien und uns mit ins Verderben.Meine Herren! In einem Zeitalter der Vernunft, in einem Lande, wo seit der Erfindung der Buchdruckerkunst bis zur eisernen Schiene die Civilisation, die Bedürfnisse so Platz genommen haben, bei einem Volke, wo die Arbeit zur Ehre geworden, ist eine Regierung, welcheden Stillstand oder das Rückwärts versucht und will, weder stark noch gesichert. Und so rufe ich aus vollem Herzen den Rächender Krone, den verantwortlichenMinistern die Worte zu: Geht mit uns, unterstützt uns, wir unterstützen Euch, und Ihr werdet stark sein und das Vertrauen Aller ge nießen; seid wahrhaftige, parlamentarische Minister: steht
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