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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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und fallssmit uns! dann ist an keinen Aufruhr zu denken. — Stellen Sie, meine Herren am Ministertische, die Mai angeklagten vor das Schwurgericht; heben Sie den Belage rungszustand von Dresden auf; führen Sie die Grundrechte ins Leben rc.: und Sie erobern die Liebe und Achtung aller Sachsen, und Sie brauchen keine Verordnung vom 7. Mai von uns besiegeln zu lassen. — Ersparen Sie uns aber das beschämende Gefühl, daß die Vertretung des Landes jede Stunde in die Luft gesetzt werden kann und daß das SchwertdesDamokles stündlich über unsermHaupteschwebt. Ich meine: da wo die Volksvertretung tagt, darf kein Be lagerungszustand, kein Ausnahmegesetz stattsinden! — Endlich muß ich noch sagen, daß eine starke Negierung -stets treu und wahr sein muß; ist das aber der Fall mit dem preußischen Bündniß? Obschon ich ein sogenannter Groß- -kutscher bin, so war ich das von jeher, aber die sächsische Negierung hat das Bündniß vom 26. Mai geschlossen, und nur den Vorbehalt, den Kammern dasselbe zur Bestätigung Porzulegen, sich ausbedungen. Ist hier die Regierung nun treu geblieben, und hat man in Wahrheit nur den Willen der Volksvertretung abgewartet? Meine Herren, sagen Sie was Sie wollen, immerhin erschüttern solche Vorfälle das Vertrauen und die Stärke einer Regierung. — Um aber meinen guten Willen zu zeigen, daß ich gern zur Verein barung mitwirke, erkläre ich hiemit, daß ich für den Koch- Funkhänel'schcn Antrag stimmen werde. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich wollte mir nur eine kurze Bemerkung auf das erlauben, was vom Minister tische her auf einige Aeußerüngen, die ich gethan habe, erklärt worden ist. Der Herr Staatsminister Behr und später auch der Herr Minister des Innern haben erwidert, daß, in Be treff der Zuziehung der Offiziere als Richter, diese Bestim mung sich schon in der bestehenden Gesetzgebung vorsinde, also nur aus dem Militairstrafgesetzbuch abgeleitet sei. Ich muß aber bemerken, daß das Militairstrafgesetzbuch nur bei wirklich eingetretenem Kriegsstande ein derartiges Kriegsge richt flatuirt, wie es gegenwärtig während der Dauer des rein politischen^Kncgsstandes von Seiten der Staats regierung beansprucht wird. Ich kann nicht zugeben, daß, wie ferner von der Ministerbank geäußert worden ist, die Offiziere gewachsen seien der großen Verantwortlichkeit, die ihnen zufallen würde, da sie ja mit den gerichtlichen Formen und Verhandlungen vertraut wären. Meine Herren, in der Wirklichkeit ist das Amt, welches die Offiziere als Beisitzer bei gerichtlichen Verhandlungen haben, ein durchaus passives. Die Herren sind nebst zwei Unteroffizieren als Beisitzer com- mandirt, haben sich aber jeder Erörterung, jeder Einmischung in die Verhandlung, die lediglich dem Auditeur zukommt, zu enthalten. Ich kann also unmöglich zugeben, daß sie durch dieses „Vertrautsein mit den gerichtlichen Formen" in den Stand gesetzt würden, über den Thatbestand und die zu er wägenden Entschuldigungsgründe ein richterliches Urtheil zu fällen, noch daß sie Anleitung dazu bereits erhalten hätten. Es ist ferner Seitens des Herrn Ministers des Innern gesagt worden: der Soldat, wenn er im Kampfe steht, muß die be stimmte Ueberzeugung haben, daß seine Gegner bei der Ge- fangennehmung einem strengen und gerechten Gerichte an heimfallen; sowie man diese Zuversicht dem Soldaten nähme, sei allerdings zu fürchten, daß keine Gewalt der Erde ihn in den Schranken der Mäßigung zurückzuhalten vermöge rc. Meine Herren, ich kann nicht annehmen, daß man in der Lhat, wie es scheint, Seiten der Regierung sich in der Not wendigkeit befinden sollte, dem Heere, dem aus dem Volke hervorgegangenen und jedes Jahr aus dem Volke sich ergän zenden und erneuernden Heere, ein Angebinde mit diesem Gesetze zumachen, miteinemAusnahmezustande, drückend für Hunderttausende von Leuten, die gar nicht bei dem Eumult betheiligt waren, und welche trotzdem später nach dem Ein tritte ruhiger Zeiten noch immer die traurigsten Consequenzen jener Ausnahmebestimmungen treffen könnten. Ich kann unmöglich annehmen, daß cs eines solchen Hebels für die Er füllung der Dienstpflicht des Soldaten bedürfe. Ich glaube vielmehr, es giebt edlere, moralische Hebel, durch welche die Armee fort und fort in dem Zustande zu erhalten ist, um allen verbrecherischen Bestrebungen entschieden entgegen zu treten. Ich fühle mich um so mehr verpflichtet, dies zu er klären, als gerade die Ideen, für welche ich früher gekämpft habe und für die ich gegenwärtig dulden muß, der Art waren, um das Heer vor den Einflüsterungen jedweder wühleri schen Partei zu bewahren und dagegen zu kräftigen. (Es wird auf Schluß der Debatte angetragen.) Staatsminister v.Rabenhorst: Ich glaube, der Abg. Müller hat sich etwas geirrt. Er sprach davon, daß das Kriegsrecht nur vor dem Feinde angewendet werde; er irrt sich, er hat „das Standrecht" sagen wollen; und er hat sich auch geirrt wenn er sagt, daß den Stabsoffizieren ein Einfluß auf die Untergebenen bei der Aburtheilung zustehe. Es könnte ihm wohl noch bekannt sein, daß Chargenweise bera- then und das Urtheil abgegeben wird. Präsident Cuno: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt worden, wird der Antrag unterstützt?— Ge schieht zur Genüge. Präsident Cuno: Zunächst ist lediglich über den Antrag auf Schluß der Debatte zu sprechen. Abg.Klinger: Ich meinerseits sprechegegen den Schluß der Debatte nur um deswillen, weil ich es für meine Schuldig keit halte, meinen Antrag in etwas zu modisiciren. Er hat nämlich das Mißverständnis erfahren, als ob der Regierung die „Verbindlichkeit" auferlegt werden sollte, auch vor der ihr in §. 116 der Verfassungsurkunde zugestandenen Frist die Kammern einzuberufen; das liegt nicht in meinem An träge. Sollte der Schluß der Debatte beschlossen werden, so würde ich wünschen, daß die Kammer mir gestatte, darüber noch etwas zu sagen und eine andere Wortstellung meines Antrags einbringen zu dürfen.
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