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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ein solches Gesetz finde und doch alle so Belastete im Lande wünschen müssen, daß endlich einmal die baaren Geldgefälle zur Ablösung gelangen und die dabei festgestellten Renten an die Landrentenbank überwiesen werden, so sehe ich mich zu der Anfrage an die Staatsregierung veranlaßt: „Ist die hohe' Staatsregierung gesonnen, den jetzt versammelten Kammern einen Gesetzentwurf, die Ablösung der baaren Geldgefälle und die Ueberweisung der bei dieser Ablösung festgestellten Renten an die Landrentenbank betreffend, noch vorzulegen?" Ich werde diese Anfrage schriftlich dem Direktorium übergeben. Präsident Cuno: Ich werde nicht verfehlen, diese An frage des Abg. Eymann in der durch die Landtagsordnung vorgeschriebenenWeise an dieStaatsregierung gelangen zu lassen. Wir können nunmehr zur Tagesordnung übergehen, und zwar zur Berathung des Berichtes unsers dritten Ausschusses über Abtheilung H. 0. des ordentlichen Staatsbudgets für die Jahre 1849—1851. Berichterstatter Abg.0. Hü lße: Das Decret, die Bud getvorlage von 1849—1851 betreffend, welches bei derzweiten Kammer am 8. November 1849 eingegangen ist, lautet fol- gendermaaßen: In den Anfugen werden den Kammern die auf das Bud get der instehcnden Finanzperiode bezüglichen Vorlagen, und zwar: unter „Ordentliches Staatsbudget für jedes der drei Jahre 1849 bis mit 1851" nebst Anfuge S, - L. „Außerordentliches Staatsbudget für die Finanzperiode 18U-," - 6. Entwurf zu dem „Finanzgesetz auf die Jahre 18U-"und - v. „Erläuterungen zum Staatsbudget der Fi ¬ nanzperiode 18-A2-," an die Stelle des mittelst Dekrets vom 17. Januar jetzigen Jahres an die vorigen Kammern ergangenen Voranschlags auf das Jahr 1849 zur verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung vorgelegt, auch wird von Sr. Königlichen Maje stät inHinblick auf §.97 der Werfaffungsurkunde und aus den am Schlstffe der Vorlage 0. bemerkten Gründen, die mög lichste Beschleunigung dieser Erklärung erwartet. Gegeben zu Dresden, am 26. November 1849. Friedrich August. (1.8.) Johann Heinrich August Behr. Es dürfte am entsprechendsten sein, von den verschiede nen Beilagen zu diesem Decrete zunächst dasjenige aus den Erläuterungen vorzutragen, was sich auf das Staatsbudget der Finanzperiode 1849—1851 ganz im Allgemeinen bezieht, und zwar aus dem Grunde, weil die hier aufgeführten Be merkungen ebenso gut auch auf das speciell dann vorzuneh mende Ministerium des Innern Bezug haben. Das auf das Ministerium des Innern im Besonder« sich Beziehende, na mentlich die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, die n. K. uns vorliegen, werde ich dann vorlesen, wenn wir zur Be rathung dieser einzelnen Punkte selbst übergehen. Ich werde die Groschen und Pfennige hierbei weglaffen, es liegt ja Je dem die Uebersicht mit den genauer» Zahlengrößen vor, und es dürfte nur zur Verweitläufigung führen, wenn ich gewis senhaft auch jede kleinere Zahl anführen wollte. Diese Er läuterungen auf Seite 151 beginnen in folgender Art: *) Die Vorlegung und Berathung des Staatsbudgets für die Finanzperiode 18A» fällt diesmal in eine Zeit, wo beinahe ein Dritttheil jener Periode schon abgelaufen ist. Dieser Um stand hat nicht wenig dazu beigetragen, ebenso die Aufgabe der Finanzverwaltung im Allgemeinen, als die der gegen wärtigen Bearbeitung zu einer sehr schwierigen zu machen. Manche durch die Zeitverhältnisse unabweislich gebotene Aus gaben mußten bestritten werden, welche in den frühem Be willigungswerken durchaus nicht vorgesehen werden konnten. Gleichwohl war dabei die Regierung rücksichtlich der Aufbrin gung der hierzu nöthigen Geldmittel, innerhalb der Grenzen ihrer verfassungsmäßigen Wirksamkeit, lediglich auf die bis herigen Einnahmequellen hingewiesen. Das hieraus in der laufendenEinnahme und Ausgabe entstandene Mißverhältnis! ließ sich zwar für den Augenblick mit Hülfe der auf Grund der Ermächtigung früherer Ständeversammlungen fortge setzten Creditmaaßregeln, sowie durch Vorauserhebung spa ter fällig werdender Termine bei den direkten Steuern beseiti gen, nichtsdestoweniger macht die Ordnung im Staatshaus halte eine diesfallsigeWiederausgleichung durch nachträgliche Eröffnung neuer Einnahmequellen erforderlich. Andererseits bot die obangedeutete Verzögerung die nicht unbeachtenswer- the Füglichkeit dar, mehre theils dem laufenden, theils dem außerordentlichen Staatsbedarfe angehörige Ausgaben, deren Höhe am Schluffe der abgewichenen Finanzperiode noch au ßer aller Berechnung lag, mindestens annäherungsweise be stimmen und überhaupt in den bezüglichen Voranschlägen die entweder schon vorliegenden oder doch voraussichtlichen Ergebnisse der Gegenwart und nächsten Zukunft großentheils mit ins Auge fassen zu können. Die Regierung giebt in dem Bewußtsein, den hier einschlagenden Rücksichten die sorgfäl- tigsteAufmerksamkeit gewidmet zu haben, sich der Erwartung hin, daß die von ihr aufgestellten Veranschlagungen von der Wirklichkeit sich nicht allzuweit entfernt halten werden, sie verhehlt sich jedoch auch nicht, daß manche derselben, beson ders soweit dabei die dermaligcn politischen Zustände nach in nen und außen in Frage kommen, auf Voraussetzungen be ruhen, für deren Erfüllung oder Nichterfüllung sie keine Ver antwortlichkeit zu übernehmen vermag. Das Staatsbudget, welches im Sinne dieser Andeutungen bearbeitet worden, zer fällt in ein ordentliches für jedes der drei Jahre 1849, 1850 und 1851 (vergl. Beilage ä.) und in ein außeror dentliches für diese ganze Periode zusammengenommen (vergl. Beilage 8.). Das Ergebnis beider ist Gegenstand des zu erlassenden Finanzgesetzes (vergl. Beilage 0.). Die Aufstellung eines außerordentlichen Budgets eut- *) Die tabellarische Uebersicht der etatmäßigen und transitori schen Postulare des Budgets II., den Staatsaufwand betreffend, wie, solche, alle Abschnitte desselben umfassend, in der Regierungsvorsage (L.-Act. I. Abth. 2. Bd. S. 127 —138) enthalten ist, folgt in den Landtagsmittheilungen am Schluffe der Berathung jedes einzelnen Abschnittes, soweit diese Uebersicht sich auf denselben erstreckt. Die Redaktion. 51*
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