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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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scheu Etat setzen, bei Personalveränderungen da gegen in Wegfall bringen; ein Antrag, welcher sich seiner allgemeinen Fassung nach nicht blos auf das Ministerium des Innern, sondern auf die ganze Budgetaufstellung bezieht. In der sicheren Erwartung, es werde im Angesichte der Finanzlage des Landes die Erhöhung des Dispositionsfonds nur zu den wirklich als dringlich nothwendig erkannten Aus gaben verwendet werden, erklärt sich der Ausschuß für die gegenwärtig geforderte Summe und empfiehlt der Kammer, da in Folge der Bemerkungen aä 2 und 3 der Betrag von 1100 Thlr. vom Normaletat auf den transitorischen über tritt: siefivolle Pos. 19 in einer Höhe von 53,207 Thlr., einschließlich 6307 Thlr. transitorisch, bewilligen. Ich möchte hier allerdings noch die Bemerkungen und speciellen Erläuterungen hinzufügen, welche sich gleichzeitig auf.die Position 19 bis 21 beziehen: Pos. 19—21. Ministerium des Innern, Kreis- directionen undAmtsha uptmann schäften. Der frü here Bedarf mindert sich um: 105 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. bei Pos. IS. 139 - 27 - 1 - bei Pos. 20, steigt aber dagegen um 179 Thlr. 19 Ngr. 3 Pf. bei Pos. 21. Im Wesentlichen gründet sich derselbe auf die Bewilligungen der vorigen Finanzperiode; doch ist nicht unerwähnt zu lassen, daß die unter der frühem Bewilligung bei Pos. 19 enthalte nen 1,800 Thlr. für den geheimen Baurath immittelst aufden Etat desFinanzmimsteriums übernommen worden sind, wäh rend bei Cap. 20 ein Zuwachs von 1,005 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. durch Uebertragung dahin aus andern Ausgabecapiteln Statt gefunden har. Die beabsichtigte Umgestaltung der Verwaltungsbehörden ist ohne Zweifel auf diese drei Aus gabepositionen von'dem wesentlichsten Einflüsse, jedoch zur Zeit noch nicht so weit vorbereitet, um darauf einen Kosten überschlag gründen zu können. Auch wird voraussichtlich deren Ausführung vielleicht erst gegen Ende der jetzigen Fi nanzperiode ins Leben treten, mithin das Budget der letztem wenig oder gar nicht davon betroffen werden. Die dermalen obschwebendeUngewißheitüber diedamit im Zusammenhänge stehende Frage wegen des Fortbestehens der Amtshauptmann schaften im Allgemeinen hat zugleich die Regierung abgehal ten, einem Anträge in der Beilage 6. zur ständischen Schrift vom 10. Juni 1846 und der darauf durch das allerhöchste Decret vom 12. Juni 1846 ertheilten Zusage (Landtags-Acten v. Jahres 1^46, Abth. i. Bd.2.S. 767und791) entsprechend, aus auskömmlichere Gehaltsbestimmungen für die Amts hauptmannschaften, damit dieselben nicht als bloße Durch- gangspvstm betrachtet und zum Gegenstände allzuöftern Per sonenwechsels gemacht werden mögen, Bedacht zu nehmen. Abg. N e w itz er: Würde es der Berichterstatter nicht für angemessen finden, denAntrag des Ausschusses, SeitelS, „die Aufmerksamkeit der Staatsregierung dadurch auf eine Herab setzung desselben für den Fall eines Personenwechsels zu lenken, daß er vorschlägt,, ZOO Thlr. desselben auf den transitorischen Etat zu Versetzen und daher die unter L stehende Summe mit 15,700 Thlr. auf den Normaletat, und mit 300 Lhalcrn auf den transitorischen Etat zu vertheilen", sogleich hier vorzutra gen? Es würde erwünscht sein, wenn der Antrag gleich jetzt vorgelesen würde, damit man über den ersten Punkt auch gleichzeitig discutiren könnte. Berichterstatter Abg.v.Hülße: Ich werde mit Ver gnügen bereit sein, das Betreffende vorzutragen, indcß bin ich von der Ansicht ausgegangen/ daß die geehrten Kammermit glieder den Bericht bereits genau gelesen haben und also wissen, um was es sich handelt. Die gewünschten Erläute rungen stehen auf verschiedenen Seiten, am deutlichsten auf Seite 19. Hier ist zunächst von den Interessen der Land- wirthschaft und von der Lhätigkeit der Regierung für dieselbe die Rede, dann von den landwirthschaftlichcn Vereinen, und es schließt sich an dieses folgender Satz an: „Der Ausschuß erkennt in derartigen Bestrebungen die wesentlichsten Beför derungsmittel des Volkswohlstandes, kann daher auch die von der Staatsregierung auf ständischen Antrag erfolgte Postu latserhöhung nur befürworten, halt sich aber für verpflich tet, bei dem Gehalte des Generalsecretairs, welchen er unter den gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen durchaus für angemessen findet, die Aufmerksamkeit der Staatsregierung dadurch auf eine Herabsetzung desselben für den Fall eines Personenwechsels zu lenken, daß er vorschlägt, 300 Thlr. desselben auf den transitorischen Etat zu versetzen und daher die unter k. stehende Summe mit 15,700 Thlr. auf den Nvr- maletat und mit 300 Thlr. auf den transitorischen Etat zu vertheilen." Abg. Rewitzer: Ich bin mitder Ansicht des Ausschusses, das ein Secretair für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nothwendig sei, vollkommen einverstanden, allein mit der Gehaltserhöhung bin ich nicht einverstanden. Ich bin über zeugt, daß ein Secretair, auch wenn er noch Nebengeschafte beim Ministerium hat, mit 1500 Thalern recht gut existiren kann. Nicht darauf wird es ankommen, ob der Secretair für die Landwirthschaft 1500 Thaler oder 1800 Thaler Gehalt hat, sondern darauf, was er zu leisten vermag und ob er sich der Landwirthschaft mit Warme an nimmt. Und ganz gewiß werden mir dic Landwirthe Recht geben, wenn ich behaupte, daß dieser Zuschuß im Interesse der Landwirthschaft nicht un umgänglich nöthig sei. Warum wollen wir Gehaltserhöhun gen bewilligen in einer Zeit, wie die jetzige ist, wo wir nicht wissen, wie wir die immer mehr steigenden Ausgaben des Staates aufbringen, nicht, was wir Alles dem Volke noch werden aufbürden müssen. 1500 Thaler sind, ich wiederhole das nochmals, für denSeerclairvollkommen ausreichend, und wenn mir der Herr Berichterstatter die Nothwendigkeit der Erhöhung jener Summe nicht besonders nachweisen kann, so werde ich dagegen stimmen und bitte auch die geehrte .Kam mer, sich nicht dafür zu erklären. Staatsminister v. Friesen: Der geehrte Herr Abgeord nete legt vielleicht aufden Ausdruck Secretair zu viel Ge-
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