Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
105 Thlrn. 26 Ngr. 8 Pf, weil der Herr Baurath mit seinen 1200 Thlrn. Gehalt mit unter den Ersparnissen, und zwar in deren Hauptsumme, die mit 3164 Thlrn. 21 Ngr. 6 Pf. an gegeben ist, flgurirt. Letzterer Posten betragt daher nur 1364 Thlr. 21 Ngr. 6 Pf, und verglichen mit dem Mehraufwande von 3058 Thlrn. 24 Ngr. 8 Pf, so resultirt daraus schließlich statt der obigen Ersparniß ein Mehraufwand von 1694 Thlrn. 3 Ngr. 2 Pf, als früher. Aber dieser langt noch gar nicht, meine Herren, denn beim Dispositionsfonds ist im Berichte selbst nachgewiesen, daß in der letzten Finanzperrode der hier zu verrechnende Aufwand durchschnittlich jährlich 8963 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf. betrug, wahrend jetzt nur 6799 Thlr. 28 Ngr. 2 Pf. dafür in Ansatz gekommen. Nun ist aber nicht nach gewiesenworden, warum und weshalb das Ministerium gerade in der nächsten Finanzperiode mit 2!63 Thlrn. weniger aus kommen wolle, als früher. Ich habe darüber gar keine An deutung gefunden, und wenn diese nicht noch nachträglich durch den Herrn Berichterstatter gegeben wird, so bleibe ich bei der natürlichen Annahme stehen, daß derDispositionsfonds in der laufenden Finanzperiode eben so sehr werde in Anspruch genommen werden, als in der vergangenen. Das giebt wieder eine Erhöhung von 2163 Thlrn. Es ist möglich, daß darin zu hoch gegriffen worden ist, möglich aber auch, daß dies zu tief geschehen ist; das Natürlichste aber bleibt es, daß man bei einem so schwankenden Resultate die letzte Finanzperiode zum Anhalt nimmt, so lange nicht ausdrücklich die Gründe vorgelegt werden, weshalb eine Minderung eintreten wird und eintreten kann. Ich könnte hier noch einige kleine calculatorische Be merkungen einschieben, die ich aber allerdings für zu unwe sentlich halte, so daß ich es jetzt bei dieser von mir aufgestellten Berechnung des Mehraufwandes bewenden lasse. Berichterstatter 0. Hülße: Wenn dem geehrten Spre cher vor mir der Ton des Berichts nicht gefallen hat, so muß ich ihm dies lediglich überlassen. Es ist leicht möglich, daß er Andern weniger mißfallen hat. Ich fühle eine Verpflichtung, mich deshalb zu verantworten, gegenwärtig noch nicht; der Bericht spricht im Materiellen die Art und Weise aus, wie man im Ausschüsse die Verhältnisse aufgefaßt hat; die Form erkenne ich als mein Werk an. Wenn es befremdet, daß ich gewissermaßen ein Lob ertheilt haben soll, daß man Erspar nisse gemacht, und wenn man mich gewissermaßen.deshalb tadelt, — wenigstens muß ich dies aus dem Gegensätze schlie ßen— daß ich keinen Tadel ausgesprochen habe, wo eine Mehrforderung vorliegt, so weiß ich eigentlich nicht, was ich hätte tadeln sollen. Wenn wegen Geschäftsvermehrung oder Arbeitsanhaufung eine neue Stelle für nothwendig erachtet wird und dadurch Kosten verursacht werden, wo ist denn da eigentlich die Person oder das Object, welches getadelt wer den soll? Die materiellen Angriffe, welche der geehrte Spre cher mir gegenüber geführt hat, und die Erläuterung, welche er zu haben wünscht, kann ich in Folgendem erwidern. Der Gehalt, welchen der Referent m Kunstsachen gegenwär tig bezieht, betragt 1000 Thlr. Es hat der Ausschuss ebenfalls die Verpflichtung gefühlt, sich die Specialverhält- nisse, wie sie gegenwärtig bestehen und wie sie in späterer Zeit geordnet werden sollen, genauer durch den Regierungscom- missar vorlegen zu lassen, und es ist die Art und Weise, wie sich der Ausschuß über diese vorgcschlagene Gehaltserhöhung ausgesprochen hat, das Resultat dieser Auskunft. Der Aus schuß war der Meinung, daß der Gehalt für die außerordent liche Arbeitsmenge, welche dem gegenwärtig anzustcllenden Referenten zugemuthet wird, durchaus nicht ein zu hoher ist, hat aber, wie dies im Bericht auch angegeben ist, die An sicht gefaßt, daß die Gesammtarbcit vielleicht im Laufe der Zeit sich wesentlich vermindern könnte; unv darin liegt der Grund, daß man die, Seiten der Regierung geforderte Er höhung von 500jjThaler in zwei Theile gespalten hat, von welchen man den einen als transitorisch bezeichnete. Es ist ferner gesagt worden, daß in der Gcsammtposition Erspar nisse gar nicht hervorträten, sondern daß vielmehr eine Er höhung von 1700 oderlsOOLHalernoder eine Mehrforderung von diesem Betrage Vorlage. Ich muß das allerdings voll ständig zugcbcn, insofern man hier die 1800 Thaler mit ein rechnet, welche aus den Etat des Finanzministeriums über treten; allein eine Ersparniß liegt insofern doch vor, als auch mit Einrechnung dieser auf den Etat des Finanzministeriums übergegangenen Position bei letzterem ein wesentlicher Min- derbetrag aufgeführt ist, so daß, mögen wir diese 1800 Thaler hier berücksichtigen oder vernachlässigen, dies blos den Ein fluß haben wird, daß die Höhe der Ersparniß bei dem Finanz ministerium in einer verschiedenen Höhe erscheint; im Wesent lichen kommen wir vollkommen auf dasselbe Resultat. Was die Anfrage wegen des Dispositionsfonds betrifft, und die Verwendung desselben in einem höhern Betrage in der frühem Finanzperiode dem mindern Ansätze in der laufenden Finanz periode gegenüber, so hat es dem Ausschuß allerdings geschie nen, als wenn die Verhältnisse, welche die frühere Finanzpe riode,namentlich in denIahren 1847 und 1848 characterisirten, einen wesentlichen Grund in sich dafür enthalten dürften, daß in diesen Jahren eine viel größere Ausgabe aus diesem Fonds er forderlich war, als sie für spätere Zeit in Aussicht steht. Der Fonds hat das Eigenthümliche, daß er seinem großen Theil nach im Verhältniß steht zu den Nebenarbeiten, welche im Ministerium des Innern geleistet werden müssen. Nun war das Nothstandsjahr 1847 gerade eins, welches für das Mi nisterium des Innern eine große Anhäufung von Arbeiten mit sich brachte, und eben so das Jahr 1848, so daß ich in diesen Umständen wesentlich die Erhöhung der frühem Position be gründet finde. Wenn das Ministerium bei der geringem Forderung, welche es gestellt hat, sich der Ansicht hingegeben hat, mit dieser auszukommen — und diese Ansicht liegt offen bar in der Höhe der Summe vor — so konnte für den Aus schuß keine Veranlassung vorliegen, etwa die Summe noch zu erhöhen. Abg. Rewitzerr Die Entgegnung des Herrn Staats-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder