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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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empfehlen; kann vielmehr ebendeshalb und da er milden oben erwähnten Veränderungen sich einverstanden erklärt, unter Wiederholung der sichern Erwartung, daß auch diese Position zum letztenmale in der vorliegenden Form auf dem Budget erscheine, der Kammer zu dem Anträge rathen: IV. Die Slaatsregierung wolle die etwa zur Erledig ung kommenden Amtshauptmannschaften nicht de finitiv, sondern nur durch niedriger zu besoldende Stellvertreter besetzen, und befürworten, sie wolle ihre Zustimmung zu Position 21 in der verlangten Höhe von 30,763 Lhlrn., einschließlich 963 Lhlr. transitorisch, erklären. Abg. Cracker: Meine Herren! Es ist bei dieser Po sition für die Amtshauptmannschaften „von einer durch besondere Verhältnisse bedingten Gehaltszu lage" von 300 ZHlrn. die Rede. Durch welche besondere Verhältnisse diese Gehaltszulage bedingt wird, sagtdcrBericht nicht, er sagt nicht, warum sie nothwendig sei, er sagt auch nicht, ob und welche besondere Verdienste vorliegen, die es räthlich machen könnten, die Gehaltszulage zu bewilligen. Ich bitte deshalb den Herrn Berichterstatter um nähere Auskunft über diesen dunkeln Punkt, außerdem aber auch noch umAus- kunft über die Ausgabe von 6^0 Lhlrn. „insgemein" und was wohl darunter an dieser Stelle zu verstehen ist. Es sind nämlich im klebrigen für Expeditionsaufwand, Dienstaufwand und anderweite Entschädigungen so hohe Summen ausge worfen, daß ich nicht weiß, wozu außerdem noch eine Ausgabe von 680Thlrn. „insgemein" erforderlich sein kann. Ich bitte deshalb den Herrn Berichterstatter um gefällige Auskunft und will nur noch bemerken, daß, wenn im Bericht gesagt worden ist, es sei keine Erhöhung des Postulats bei den Amtshaupt- mannschaften eingetreten, vielmehr von einer Erhöhung der Gehalte der Amtshauptleute abgesehenworden, doch damitin Widerspruch zu stehen scheint, daß wir jetzt eine „durch beson dere außerordentliche Verhältnisse bedingte Gehalts zulage" von 300 Thlrn. bewilligen sollen. Regierungscommissar Kohlschütter: Die gewünschte Auskunft kann ich sofort ertheilen. Die hier aufgeführte Ge haltszulage besteht für die betreffende Amtshauptmannschaft schon seit mehrer» Jahren; sie beruht ursprünglich darauf, daß bei eingetretener Erledigung der Stelle gewünscht wurde, sie einem Beamten zu übertragen, der besonders dazu geeignet erschien, der aber schon in höheren Gehaltsverhältnissen stand, so^daß er den Posten nicht würde haben annchmcn können, wenn hinsichtlich des Gehalts nicht eine Ausgleichung stattgefunden hätte. Seitdem ist zwar bei derselben Amtshauptmannschast wieder ein Wechsel in der Person eingetreten; bei der neuen Besetzung lagen aber ähnliche Rücksichten, wie früher, vor, um diese Gehaltszulage fortbestehen zu lassen. Anlangend die mit680Thlrn. in Ansatz gebrachte Position „insgemein", so ist sie zurDeckung verschiedener kleiner Ausgaben bestimmt, deren Übertragung den Amtshauptleuten aus den ihnen zu ¬ ll. K. gewiesenen Beträgen für Dienstaufwand füglich nicht ange sonnen werden kann; es gehören dahin nämlich Botenlöhne und ähnliche zufällige Ausgaben, für welche es bei dem amts hauptmannschaftlichen Etat sonst keine Deckungsmittel giebt. Es vertheilt sich übrigens diese Summe unter fünfzehn Stel len, so daß auf jede einzelne nur ein sehr geringer Betrag kommt. Abg. Cramer: Ich bitte den Herrn Präsidenten, daß er auf die 300 Lhlr. und auf die 6--0 Lhlr. eine ausdrückliche Frage stellen wolle. Die Auskunft, welche der Herr Regie rungscommissar gegeben hat, scheint nicht von der Art zu sein, daß man diese Summe bewilligen könnte, da von dem Expe- ditions- und Dienstaufwand, mindestens meiner Meinung nach, noch sämmtliche Ausgaben „insgemein" vollständig mit bestritten werden können. Ich trage also darauf an, daß diese 300 Thlr., so wie die 680 Thlr. abgelehnt werden. Regierungscommissar Kohlschütter: Ich bitte, nur noch darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß die Gehalts bezüge der Amtshauptleute anerkanntermaaßen so mäßig und nur auf das notwendigste Bedürfniß berechnet sind, daß cs in der Khat eine Unbilligkeit enthalten würde, ihnen noch die Uebertragung eines Mehraufwandes ansinnen zu wollen, von dem sie zeither befreit waren. Schon früher hat man das Bedürfniß gefühlt, die Amtshauptleute wo möglich besser zu stellen; es würde also hiermit im geraden Widerspruch stehen, wenn sie wegen einer Claffe außerordentlicher Ausgaben, für die zeither ein besonderes Dispositionsguantum bewilligt wurde, künftig auch noch auf ihre eigenen Mittel verwiesen werden sollten. "Präsident Cuno: Dem Wunsche des Abg. Cramer gemäß werde ich auf die beiden Posten von 300 Thlrn. und von 680 Thlrn. 22 Ngr. 8 Pf. besondere Fragen stellen. Abg. Klinger: Vielleicht bin ich im Stande, den Abg. Cramer wegen seiner Bedenken rücksichtlich der Gehaltszulage von 300 Lhlr. in Etwas zu beruhigen. Zwar bin ich nicht genau davon unterrichtet, für welcheAmtshauptmannschaftdiese ZOOThlr.bestimmt sind, ich glaube aber solche vermuthen zu kön nen, sie ist wahrscheinlich dieAmtshauptmannschaftPlau en. Nichtig ist in dem Berichte gesagt, daß die 300 Lhlr. eine „Gehaltszulage" sind, insofern nämlich, als etatmäßig 300 Thlr. weniger zu gewähren sein würden, als mit Hinzu rechnung der 300 Lhlr. Unrichtig ist es aber nach meinem Dafürhalten andrerseits insofern, als die rechtlichen und Mi schen Verhältnisse, welche diesfalls vorliegen, den Staat in die Nothwendigkeit versetzt haben würden, die 300 Thlr. dennoch gewähren und daher auf irgend einem andern Punkte in Ausgabe stellen zu müssen. Denn wenn von Seiten des jenigen, der eben jene Stelle inne hat, der Rechtsweg gegen den Staatsfiscus betreten würde und zwar auf Grund der ausdrücklichen Bestimmungen des Staatsdienergesetzes, so würde jedenfalls zu dem Betrage des Gehalts eines Amts- 55*
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