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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Hauptmanns von Seiten des Staates noch etwas mehr als jene 300 Lhlr. hinzuzulegen und auszuzahlen sein, mithin die Staatskasse viel schlechter wegkommen. Es ist mir unan genehm, über persönliche Verhältnisse sprechen zu müssen, weshalb ich mich auch nur in diesen Andeutungen bewege, und nur wiederhole, daß, wenn hier die 300 Lhlr. gestrichen werden, sie zweifellos auf einem andern Punkte des Budgets wieder erscheinen müssen. Was nun die Besoldung und das jenige, was den Amtshauptleuten für Expeditionsausgaben in Ansatz gebracht wird, betrifft, so halte ich dafür, daß diese Summe, zumal wenn man sie zusammennimmt, (ich glaube es sind 2080 Lhlr. jährlich) hoch erscheint, aber auch eben nur erscheint, denn will der Amtshauptmann seinen Pflichten vollständig genügen, so wird es seine Aufgabe, sein müssen, wenigstens drei Lage in der Woche außer seinem Wohnorte zuzubringen, in seinem Bezirke herumzureisen, sich nach den Bedürfnissen, nach den Wünschen der einzelnen Gemeinden und Bezirke genau zu erkundigen, sich genau an Ort und Stelle davon zu unterrichten; allein dies ist ohne sehr bedeu tenden Aufwand gar nicht möglich, und weil dieser Aufwand zeither die beträchtliche Summe von 2080 Lhlr. absorbirte, so kam es sehr häufig vor, daß viele Amtshauptleute dieser in der Natur ihres Amtes liegenden Pflicht, sich mehr in ihrem Bezirke aufzuhalten als in ihrer Wohnung, nicht nachkamen, und das hat auch im Jahre 1846 den damaligen Standen Veranlassung gegeben, bei der Regierung zu beantragen, daß sie auf eine Erhöhung des Postulats für die Amtshauptleute bedacht sein möge. Diese Erhöhung ist aber von Seiten der Regierung nicht gefordert worden, sondern wie damals im Jahre 1846 besteht die Position nach wie vor in gleicher Höhe fort. Gegenwärtig würde ich mich für verpflichtet erachten, selbst auf eine Erhöhung anzutragen, um den Zweck, den ich angedeutet habe, vollständiger zu erreichen, als er zeither erreicht worden ist, wenn ich nicht wüßte, daß wir auch in dieser Beziehung einer neuen Organisation entgegen gehen, und ich den Wunsch habe, daß bei bevorstehenden Reorgani sationen der Status guo vollständig aufrecht erhalten werden möge. Abg-Kalb: Ich bin keineswegs gewillt, von dem Auf wande für die Amtshauptmannschaften etwas zu verweigern, aber ich mochte doch die Bitte an die Staatsregierung stellen, die Amtshauptleute von gewissen selbst übernommenen Ver pflichtungen zu entbinden, die demVolke mitunter sehr unan genehm sind und welche die Amtshauptleute sammt der Regie rung ohne Verschulden der letztem in üblen Geruch bringen. Ich kenne einen Amtshauptmann, der es sich im vorigen Jahre zum überflüssigen Geschäft gemacht hat, den Spion ab zugeben, um zu denunciren, um einen Mann zu denunciren, der nicht das Geringste gegen das Gesetz verbrochen hatte, einen Gensdarmen in dessen Gemeinde zu schicken und dort Herum fragen zu lassen, ob jener, der den bürgerlichen Pflichten stets Mügt und das Wohl seiner Mitbürger stets im Auge behal ten hat, nicht gegen seine Amtspflichten in der Maaße gefehlt hätte, daß eine Anklage gegen ihn hätte zu Stande kommen können. Ich glaube, wir bezahlen die Amtshauptleute nichts damit sie Spione und Denuncianten abgeben, und ich habe mich auf einen Augenblick gefreut, wo ich der Regierung in ihremeignenJnteresse dieses Bedenken eröffnen konnte. Verlangt, die Regierung, daß ich den Amtshauptmann, den ich meine, nenne, so bin ich jederzeit dazu bereit; denn ich bin gewohnt, meine Behauptungen auch zu vertreten. Staatsminister v. Friesen: Ich würde doch sehr bitten, daß, wenn ein Beamter seiner Pflicht gemäß, vielleicht nach erhaltenem Auftrage, Erörterungen anstellt, man einen solchen Beamten nicht in einer öffentlichen Kammersitzung als Spion, als Denuncianten bezeichne; einen derartigen Ausdruck kann . man von einem Beamten, der seine Pflicht thut, nicht brauchen. Sollte ein Beamter in einzelnen Fällen zu weit gegangen sein, so würde der Weg der Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde zu betreten und gewiß angemessener sein, als das jetzt eingehaltene Verfahren. Abg. Kalb: Man kann nicht, wie der Herr Minister, den Schluß machen, daß, wenn eine Beschwerde gegründet ist, man auch den Rechtsweg einschlagen müsse. Es kann ja Männer geben, die dennoch den Weg der Beschwerde nicht einschlagen, die es nicht für nothwendl'g von ihrer Seite hal ten, unter allen Umständen ihr Recht vor Gericht zu suchen. Es kann mich z. B. Jemand verleumden und ich kann die Verleumdung so gründlich verachten, daß ich es nicht der Mühe werth halte, mich an die Behörde zu wenden. Jener Einwand würde also unmöglich in allen Fällengelten können. Präsident Cuno: Ich habe darauf nur zu erwähnen, daß ich einen Ordnungsruf um deswillen nicht habe eintreten lassen und meiner Ansicht nach nicht eintreten lassen konnte, weil eine Beziehung auf eine bestimmte Person nicht vorlag. Im Uebrigen hat sich der Abg. Kalb bereit erklärt, den Namen des Beamten, den ergemeinthat, zu nennen, und es wird nun an dem Ministerium sein, in dieser Beziehung und wenn es für nöthig erachtet wird, mit dem Abg. Kalb in weiteres Ver nehmen zu treten. Staatsmknister v. Friesen: Ich habe einen Ordnungs ruf nicht verlangt, sondern nur mein Bedauern darüber aus gesprochen, daß solche allgemeine Verdächtigungen in einer öffentlichen Kammerfitzung Vorkommen können. Präsident Cuno: Das ist vollkommen richtig, aber ich hielt es denn doch meiner Stellung für angemessen, diese Er klärung abzugeben. Abg. Kalb: Ich muß mich förmlichgegen die Aeußerung des Herrn Minister verwahren, daß ich mir eine „V erdäch- tig u ng" hatte zu Schulden kommen lassen. Ich bin jeder zeit bereit, zu beweisen, was ich gesagt habe, und diese Anerbietung des Beweises genügt, den unverdienten Vor wurf der Verdächtigung zurückzuweisen, mit dem man so
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