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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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thätigkeitssinn und Gastfreundschaft ist meinem Wolke eigen. Wahrend im letzten Hungerjahre die böhmische Grenze den armen Erzgebirgern verschlossen war, stand sie! den armen Bettlern aus böhmischen Weberdörfern nach der Lausitz zu offen, und diese zogen meilenweit tief ins Wendische singend und betend hinein, und gingen schwer beladen mit Kartoffeln und Brod zu den Ihrigen zurück, nachdem sie manche Nacht unter dem gastlichen Dache eines wendischen Dorfes beherbergt worden waren. Da, meine Herren, betätigte sich ein Sprüch- wort, welches im Munde des Wendenvolkes lebt, und welches ich, mit Ihrer gütigen Zustimmung, in wendischer Mundart auszusprechen mir überlauben will; das Wort: „Boh za- neho Khudeho newopuschczi, a dy by jeho do Sserbow po Proschenju poßtacz dyrbjat", d.h.: „Gott verläßt keinen Armen und wenn er ihn unter die Wen den betteln schicken sollte". — Meine geehrtesten Herren, ver lassen auch SieJhre wendischen Landsleute nicht, unterstützen Sie das vorliegende Gesuch und geben Sie dem Anträge unseres geehrten Ausschusses Ihre Zustimmung. (Einzelne Stimmen riefen: „Sswawal") Staatsminister v. Zschinsky: Aus dem Berichte des Ausschusses der ersten Kammer, aus den Verhandlungen der ersten Kammer und aus dem Berichte Ihres Ausschusses werden Sie, meine Herren, ersehen haben, was Seiten des Justizministeriums in der hier fraglichen Angelegenheit be reits geschehen ist, welche Erklärungen und Zusicherungen ich in dieser Sache abgegeben habe. Ich habe der ersten Kam mer mitgetheilt, daß bei dem Landgericht zu Budissin bereits ein der wendischen Sprache vollkommen mächtiger junger Ju rist als Accessist angestellt und ihm zugleich die Function eines Dolmetschers mit übertragen worden ist; sodann, daß von diesem Dolmetscher für seine Dolmetscherdienste keine Kosten liquidirt und daher auch den Wenden dergleichen Kosten nicht angesonnen werden dürfen; und endlich, daß es die Absicht des Justizministeriums sei, bei denjenigen Gerichten, unter welche künftig die Hauptmasse der wendischen Bevölkerung fallen wird, fortwährend, soviel dies die vorhandenen geeig neten Individuen gestatten, darauf zu halten, daß ein Accessist oder Actuar oder Assessor der wendischen Sprache kundig sei. Zuletzt habe ich auch noch in der ersten Kammer erklärt, daß das Justizministerium diese Einrichtung nicht erst mit der neuen Gerichtsorganisation ins Leben treten lassen, sondern bereits jetzt zur Ausführung bringen wird, soweit die Gele genheit und Möglichkeit dazu vorhanden ist. Aus diesen Gründen, meine Herren, bin ich auch einverstanden gewesen mit dem Anträge des Ausschusses der ersten Kammer, mit -em Anträge des Abg. Grafen Hohenthal. Nur in Bezug auf eine Stelle des Ausschußantrags, wo es nämlich heißt: „daß nach Befinden bei der Proceßgesetzgebung auf die Ver hältnisse der in Sachsen lebenden Wenden thunlichstRücksicht genommen werden möge," habe ich bemerkt, daß ich nicht recht wisse, was in dieser Beziehung ausnahmsweise gerade nur in Bezug auf die Wenden werde geschehen können. Ich habe jedoch gegen diesen Ausschußantrag nichts erinnert, weil nur nachBe finden die thunlichste Berücksichtigung dess elben darin empfohlen worden ist. Alle diese Erklärungen und Zusicherungen wiederhole ich nun auch in der zweiten Kammer. Ihr Ausschuß rathet Ihnen an, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, wünscht jedoch in diesem Beschlüsse zwei Abänderungen. Er wünscht nämlich, daß statt des Wortes „Juristen" die Worte „richterlich befähigter Beamten", und statt derWorte „der deutschen Sprache unkundige Angehörige" die Worte „der deutschen Sprache nicht ausreichend kundige Angehörige" gesetzt werden mögen. Hinsichtlich der gewünsch ten ersten Abänderung erinnere ich nur daran, daß ich bereits zugesichert habe, daß, so viel dies die vorhandenen, geeigneten Individuen gestatten, darauf gehalten werden soll, daß ein Accessist oder Actuar oder Assessor der wendischen Sprache immer kundig sei. Ein Mehreres kann nach meinem Dafür halten nicht füglich zugesichert werden, weil man im Voraus nicht wissen kann, ob immer dergleichen qualisicirte Personen vorhanden sein werden, welche der wendischen Sprache kun dig sind und denen zugleich eine richterliche Function übertra gen werden kann. Fehlt es daran, so versteht es sich von selbst, daß keine angestellt werden können. Sind sie aber vor handen, dann wird schon nach dem, was ich bereits zugesichert habe, kein Bedenken gegen ihre Anstellung vorliegen. Es scheint mir daher allerdings, als ob in diesem Punkte die Fas sung des Ausschusses der ersten Kammer die vorzüglichere wäre. Denn das Wort Jurist umfaßt alle Elasten der bei einem Gerichte angestellten, juristisch befähigten Personen und nimmt auf den von mir zuletzt angeführten Umstand Rücksicht. Es würde vielleicht sich Beides vereinigen lassen, wenn man den Antrag so stellte: „Juristen, oder wo mög lich, richterlich befähigter Beamten." Was die gewünschte zweite Abänderung anlangt, so liegt diese ganz im Sinne des Justizministeriums. Es hat nämlich das Justizministerium bereits im Januar dieses Jahres in einer an das Landgericht Budissin erlassenen Verordnung ausgesprochen, daß der dort angestellte Accessist als Dolmetscher bei denjenigen Wen den zugezogen werden soll, deren unzureichendeKenntniß der deutschen Sprache solches nothwendig macht. Es ist also auch das Justizministerium der Meinung, daß der Dolmet scher nicht blos in dem Falle zuzuziehen ist, wenn der Wende das Deutsche überhaupt nicht versteht, sondern schon dann, wenn er dieser Sprache nicht ausreichend kundig ist. BerichterstatterAbg. 0. Wagn er (aus Dresden): Nach einer privatim genommenen Rücksprache mit dem Herrn Ju stizminister habe ich es für Pflicht gehalten, vorläufig die Aus- schußmitglieder darüber zu befragen, ob sie sich damit einver standen erklären wollen, daß vor die Worte, welche angezogen worden sind, nämlich die Worte: „richterlich befähigter Be amten", gesetzt werde: „wo möglich." Wir waren der Mei nung, daß es nicht nothwendig sein würde, noch ausdrück lich zu sagen.'„Juristen". Jndeß würde ich darin nicht etwas
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