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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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wesentlich in der Art abgedruckt worden, wiesiedcm Ausschuß zugegangen ist. Die Verwendung des Verlustdeckungsfonds zu einzelnen Vorschüssen hat, soviel ich weiß, blos in einer solchen Art ftattgefunden, daß man dieselben unter solchen Verhältnissen ausgegeben hat, wo eine absolute Sicherheit vorhanden war, so daß ein Risiko für diese Summe durchaus nicht eintreten konnte. Was die Differenz anlangt zwischen den 90,000 Lhlr. und den 90,583 Lhlr. 10 Ngr., so hat diese allerdings ihren Grund in dem einfachen Umstande, daß auf der einen Seite die abgerundete Summe, auf der anderen Seite dagegen ein reiner Cassenabschluß vorhanden ist, für welchen der Bestand nach Lhaler, Groschen und Pfennigen von Seiten des Cassircrs, welcher mit der Buchführung be auftragt worden ist, angegeben wurde. Ich habe keine Veran lassung gehabt, die summarische Aufstellung, wie sie S. 93 ausgestellt worden ist, in eine andere umzuformen, oder bei der Staatsrcgierung mir eine veränderte Aufstellung mit Berücksichtigung der einzelnen Lhaler, Groschen und Pfennige zu erbitten, weil ich glaubte, es handle sich hier nur darum, ungefähr nachzuwcifen, zu welchen Zwecken die einzelnen Beträge verwendet wurden, und ich hielt auch die Form dieser Aufstellung vollkommen gerechtfer tigt durch die Bemerkung, die ich hinzufügte, cs wäre hier nur die abgerundete Summe ausgenommen, welche Bemer kung in der mir übergebenen Uebersicht ebenfalls stand. Es würde sich hierbei auch überhaupt nur um runde Summen handeln, wenn nicht der Umstand einträte, daß früher die Ausleihungen auf Vorschuß in Conventionsgeld geleistet worden sind, in neuerer Zeit dagegen nach dem Vierzehn thalerfuß, so daß einzig und allein in diesem Umstande der Grund dafür liegt, daß die Summe, die auf der einen Seite steht, eine Abrundung erfahren Hat. Was den Zinszuwachs anlangt, so finde ich augenblicklich eine speciellere Bemerkung darüber in der Uebersicht nicht. Staatsminister v. Friesen: Ich erlaube mir zur Auf klärung des Sachvcrhältnisses noch Folgendes'.' beizufügcn. Der Verlustdeckungsfonds ist allerdings dazu bestimmt, den Vorschußfonds von 90,000 Lhalern immer in gleicher Höhe zu erhalten und etwaige Verluste davon zu decken; dadurch wird natürlich nicht ausgeschlossen, daß dieser Fonds selbst zinsbar angelegt werde, sobald nur diese Anlegung eine sichere ist. Natürlich muß man es mit der Sicherheit hierbei viel strenger nehmen, als dies bei dem eigentlichen Vorschußfonds seinem Zwecke nach angenommen werden kann. Verluste werden aber bei letzterem immer leicht eintreten, denn derje nige, welcher eine völlig ausreichende Sicherheit gewähren kann, wird sich immer lieber auf eine andere Weise das Geld zu verschaffen suchen. Es handelt sich also hier um weiter nichts, als um zinsbare Anlegung des Verlustdeckungsfonds gegen vollständige Sicherheit. Dieselbe ist jedoch nie anders als so erfolgt, daß zu gleicher Zeit der Zweck des Vorschuß fonds erreicht, und Gewerbtreibenden, die augenblicklich in solchen Verhältnissen sind, die sie an der Aufbringung der ih- II. K. (3. Abonnement.) nen nöthigen Summen verhindern, wie sie im Jahre 1848 und auch schon 1847 bei außerdem ganz sichern Leuten aller dings cingetreten sind, eine Hülfe gewährt wird. Ich glaube also, daß man nicht sagen kann, daß dadurch der Verlust deckungsfonds seinem ursprünglichen Zwecke entzogen würde. -Was den Zinszuwachs anlangt, so erlaube ich mir, auf Seite 92 aufmerksam zu machen, wo bemerkt ist, daß der Verlust deckungsfonds durch einenZinsgewinn von3652Thlr.22Ngr. 7 Pf., zu der Höhe von 9829 Lhlr. 7 Ngr. 7 Pf. vermehrt worden sein würde, wenn nicht gleichzeitig daraus eine Summe von 1270 Lhlr. zu decken gewesen wäre. Es besteht nämlich die Einrichtung, daß die Zinsen, die von den aus dem Vorschußfonds ausgeliehenen Capitalien bezahlt werdendem Verlustdeckungsfonds zugcwiescn werden, damitnichtbeijedcr kleinen Verwendung wieder eine neue Bewilligung eintreten muß. Daß dieser Zinsenertrag sehr gering ist im Verhält- niß zur ganzen Summe, ist eine nothwendige Folge davon, daß aus dem Vorschußfonds nur gegen ganz geringe Zinsen, oft aber auch ohne alle Zinsen ausgcliehen werden kann, wenn man dem Gewerbtreibenden wirklich eine Hülfe leisten will. Ich glaube, daß dies ausreichend sein wird, um die Bedenken des geehrten Abgeordneten zu beseitigen. Abg. Dammann: Bei Position j22 k. zu Beför derung der landwirthschaftlichen Industrie vermisse ich auf S. 18 des Ausschußberichts im speciellen Nachweise die Auf führung des Weinbaus. Ich muß bekennen, daß die Cultur der Weinrebe hier in Sachsen sehr schwierig ist, und daß na mentlich diejenigen unserer armen Staatsbürger, welche sich blos damit beschäftigen, recht füglich eine Unterstützung Sei ten des Staats bedürfen. Die Hebung und Förderung des Weinbaus durch eine derartige angemessene Unterstützung scheint mir aber auch um so nvthwendiger und gerechtfertigter zu sein, je mehr cs eine Lhatsache ist, jdaß der Weinstock nur mit großer Mühe und beharrlicher Ausdauer aufdem unfrucht barsten Boden in der Regel gepflanzt und gepflegt wird. Ich würde mir daher eine Auskunft vom Herrn Berichterstatter erbitten, ob es blos aus Versehen oder absichtlich geschehen ist, daß der Weinbau außer Rücksicht gelassen worden ist. Berichterstatter Abg. 0. H ü lß c: Es liegt eine Absicht hier nicht vor, im Gegentheil habe ich die Ueberzcugung, daß eine Unterstützung des Weinbaus, insoweit sie erforderlich ist, von dieser Summe ebenfalls stattfindcn kann, da die Normi- rung der Verwendung dieser Summe nicht in der Art festge stellt worden ist, daß für jeden einzelnen Zweck eine bestimmte vorher ausgeworfene Summe ausgegeben werden soll, son dern es soll vielmehr dem Landesculturrathe und den einzel nen landwirthschaftlichen Vereinen überlassen bleiben, Vor schläge über zweckentsprechende Verwendung der einzelnen Beträge zu machen. Hiernach ist die Cultur des Weinstocks ebensowenig ausgeschlossen, als irgend ein anderer Zweig der Landwirthschast; cs wird nur darauf ankommen, daß die be treffenden landwirthschaftlichen Vereine sich des Weinstocks annehmen. 56
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