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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Abg. Evans: Namentlich durch die Erläuterung des Herrn Staatsministers über den Zinsenzuwachs finde ich mein Hauptbedenken wenigstens in etwas erledigt, nicht so aber bei der Verwendung von den 3600 Thalern aus dem Verlustdeckungsfonds zu Vorschüssen, weil dabei der ursprüng liche Zweck aus dem Auge gesetzt ist. Es haben die früheren Ständevcrsammlungen mit gutem Grunde dafür gesorgt, daß die 90,000 Thaler des Vorschußfonds auch immer disponibel bleiben sollen, und der Verlustdeckungsfonds ist natürlich ein Hauptfactor um idas zu erreichen. Ich weiß nicht inwiefern hier ein Antrag zu sormuliren wäre. Es könnte vielleicht ge nügen, es in Erinnerung gebracht zu haben. Jedoch werde ich einen Antrag dahin stellen, daß die 3600 Thaler baldmög lichst wieder dem Verlustdeckungsfonds zugewendet werden. Es kann eine verzinsliche Anlegung dieser 3600Thaler zweck mäßig sein, aber diese verzinsliche Anlegung kann auch in an derer Art bewirkt werden, ohne das Geld seinem ursprüngli chen Zwecke zu entziehen. Ich würde demnach den Herrn Präsidenten bitten, daß der Antrag eingeschaltet werde: daß diese 3600 Thaler baldigst eingezogen und dem Verlustdek- kungsfonds wieder zugewendet werden. Uebrigcns mache ich Sie noch darauf aufmerksam, meine Herren, daß es doch wohl zu bedenklichen Consequenzen führt, wenn wir davon abgehen, im Budget die Zahlen genau anzugeben. Der ganze Begriff der Justification geht uns sonst verloren. Wir haben hier bereits eine Differenz von 500 rind einigen 80 Thalern, und es ist eine mißlicheSache, davon ganz zu abstrahiren,als wäre eine Differenz gar nicht vorhanden, zumal man nicht weiß, wie sich diese Summe auf die einzelnen Posten vertheilt oder zu denselben verhalt. Ein solches Pauschquantum läßt sich nicht gut ohne Weiteres annehmen. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Evans lautet: „die Staatsregierung zu ersuchen, die aus dem Verlust deckungsfonds ausgeliehenen 3600 Thlr. baldmöglichst wieder einzuziehen und dem Verlustdeckungsfonds wieder beizufü- gen.". Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht aus reichend. Abg. Harkort: Der Ansicht, bieder letzte geehrte Red ner ausgesprochen hat, kann ich mich nicht anschließen. Ich bin allerdings nicht so genau davon unterrichtet, wie er es zu sein scheint, was die frühem Stande in dieser Hinsicht für eine Intention gehabt haben mögen, ob dieser Verlust deckungsfondszinswerbend angelegt werden darf, oder ob er in der Cafse bereit liegen soll. Inzwischen sollte ich doch glauben, daß vernünftigerweise die Intention nur hatte sein können, den Verlustdeckungsfonds überhaupt unversehrt zu erhalten. Wenn damit Zinsen verdient werden können, nun um so besser, und zwar noch um so besser, wenn man zugleich den Hauptzweck damit befördern kann, den man überhaupt bei dem Vorschußfonds im Auge hat. Es scheint, meine Herren, nur darauf anzukommen, ob überhaupt bei der An legung des Verlustdeckungsfonds, oder der in demselben dis ¬ poniblen Gelder mit der erforderlichen Vorsicht verfahren wird, und wenn dies auf eine Weise geschieht, daß ein Verlust nicht zu befürchten steht, soscheint auf eine zweckmaßigcWeise verfahren zu werden. Ich muß mich daher gegen den An trag entschieden erklären, der nur die Folge haben könnte, daß man auf einen Gebrauch und einen Zinsengew'mn verzichte, den man zum allgemeinen Besten naturgemäß machen kann. Ich glaube auch nicht, daß dies früher irgend die Absicht hat sein können. VicepräsidcntiHaberkorn: Es hat der Abg. Evans darauf angetragen, daß die 3600 Thlr., welche aus dem Vcr- lustdcckungsfonds ausgeliehen worden sind, ihrem ursprüng lichen Zwecke zurückgegeben werden sollen, seine Absicht, ich kann mir es wenigstens nicht anders denken, geht daher da hin, daß diese 3600 Thlr. wieder gekündigt und todt in die Cafse niedergelegt werden sollen. Wenn die Staatsrcgierung auf diese Werse verführe, daß sie eine so hohe Summe zurück zöge und Jahre lang in der Cafse liegen ließ, ohne daß dieses Geld Zinsen trüge, so würden wir eher Veranlassung zu neh men haben, gegen die Staatsregierung wegen schlechter Ver waltung Beschwerde zu führen. Ist dies nicht geschehen, das Geld vielmehr werbend angelegt worden, so scheint es mir, als hätten wir eher Ursache, dafür dankbar zu sein, daß mit dem Gelde gerade auf diese Weise gebahrt worden ist. Diese Ausleihung entzieht auch das Geld seinem ursprünglichen Zwecke nicht, und sollte ein Verlust bei dem Vorschußfonds eintreten, so weiß man recht wohl, daß ein solcher Verlust einst weilen aus den disponibelnFonds einer Centralcasse entnom men werden und man sich damit recht gut helfen kann; in zwischen wird von den aus dem Verlustdeckungsfonds ausge liehenen Geldern die erforderliche Summe gekündigt und damit dann der Vorschuß wieder gedeckt, der Hauptvorschuß fonds wieder vervollständigt und das Llanoo ergänzt. Es wird daher nicht ein Pfennig dem Hauptvorschußfonds ent zogen, sondern es wird im Interesse der gewerblichen Verhält nisse das Capital des Verlustdeckungsfonds wieder angelegt und dadurch neues Gute geschaffen. Wenn Abg- Evans noch darauf aufmerksam machte, daß in denspeciellen Etats ein Mangel insofern zu finden sei, als man daraus eine Dif ferenz von 500 Thlr. entnehmen könnte, so scheint er sich einigermaaßen rm Irrthum zu befinden, es ergicbt sich näm lich, daß nicht eineDifferenz von 500Lhlr., sondern blos noch nicht über 10 Thlr. vorliegt. Hierbei möchte ich aber auch noch bemerken, daß vielleicht bei keiner der frühem Stände versammlungen in der ausführlichen Weise, wie es diesmal geschehen ist, die speciellen Etats und Unterlagen den Budget berichten beigefügt worden sind; soll der Ausschuß angehal ten werden, noch weitere Details und Specialitäten der Kammer unterzubreiten, dann wäre es besser, die ganze Kammer constituirte sich zu einem Finanzausschüsse und ver miede damit, daß große Bände von Unterlagen gedruckt wür den. Beabsichtigt man das, dann kann man wohl sagen, der ganze Ausschuß ist unnöthig.
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