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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ien unter der gegenwärtigen Einrichtung nur höchst unvoll ständig entsprochen werden kann, dieNothwendigkeit ergeben, aufEinrichtung eines dritten halbjährigen Cursus wenigstens bei einigen Baugewerkenschulen möglichst bald Bedacht zu nehmen. Zu der Forderung für die Baugewerkenschulen gehört außerdem noch eine auf dem transitorischen Budget stehende, ein für allemal aufgestellte Summe von 2500 Lhlr. für die Erwerbung eines für die Bedürfnisse der mechanischen Bau- gcwerkenschule in Freiberg angemessenen Hauses. Diese An stalt war früher in dem Academiegebäude geduldet, cs führte dies aber rücksichtlich freier Disposition über Lehrsäle und Tagesstunden zu so großen Uebelständen, daß man sich ge- nöthigt sah, entweder ein passendes Local zu ermiethen, was bei Unterrichtsanstaltcn vorliegender Art immer mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, oder auf andere Art für eine angemessene Räumlichkeit zu sorgen. Da bot sich bereits im Jahre 1847 durch den Tod des damaligen Besitzers die Ge legenheit dar, ein für die Bedürfnisse der Anstalt vollkommen entsprechendes Haus zu obiger Summe zu acquiriren, und es wurde diese Gelegenheit im Einvcrständniß mit dem Finanz ministerium benutzt, die Baugewerkenschule mit einem eigen tümlichen Locale zu versehen, übrigens aber der Kauf mit den Erben nur eventuell und unter Vorbehalt ständischer Genehmigung abgeschlossen. Bei Gelegenheit des über diesen Hauskauf abzugeben den Gutachtens fand der Ausschuß Veranlassung, überhaupt näher auf die Verhältnisse dieser Anstalt einzugehcn. Nach Mitteilungen beim Landtage 1843 (Landtagsacten, Beilage zur Abtheil. 2, Samml. ,S. 530) ist diese Schule zu Michaelis 1841 eröffnet worden, um solchen, die sich dem Mühlen- und Maschinenbau, demBrunnen- undRöhrwescn und dem Erdbohren widmen, Gelegenheit zu einer ähnlichen Ausbildung zu geben, wie sie Baugewerken auf den für sie bestimmten Anstalten finden. Die anfänglich von 15 Zög lingen besuchte Anstalt erlangte im Jahre 1845 eine Frequenz von 26 Zöglingen, hat aber seitdem so abgenommen, daß nach Beilage 4 die Durchschnittsfrequenz in der vorigen Finanz periode nur 12 Zöglinge betrug. Es wurde hierdurch bewirkt, daß, während durchschnittlich fürjeden ZöglingderBaugewer- kenschulen ein jährlicher Zuschuß von 22 Thlr., oder auf allen übrigen mit Ausschluß von Freiberg an durchschnittlich 20 Lhlr. erforderlich war, ein Zögling der Freiberger Anstalt jährlich 58 Lhlr. Zuschuß verlangte. Die Staatsregierung theilte deshalb mit, daß sie dieses Verhältniß nicht außer Be rücksichtigung gelassen habe, aber bis jetzt vergeblich bemüht gewesen sei, der Anstalt eine größere Frequenz zuzuführen; man halte sich übrigens für verpflichtet, bevor man zu der äußersten Maaßregel, einer Wiedereinziehung der Anstalt ver- schreite, jeden Versuch, der etwa noch zum Ziele führen könne, zu machen und verspreche sich zunächst einen günstigen Erfolg von einer durch die Anstaltsdirection vorgeschlagenen Ver legung des Unterrichtscursus auf die Zeit vom Januar bis Juni von dem bis jetzt geltenden Zeiträume, November bis April, welche erstere Zeit denBedürfnissen der in Freiberg auf zunehmenden Zöglinge als besser entsprechend dargestellt wird. In Berücksichtigung dieser Umstände hält der Ausschuß für angemessen, der Kammer folgenden Antrag anzuempfeh len, mit welchem sich auch der HerrRegierungscommissar ein verstanden erklärt hat: V. der Staatsregierung anheim zu geben, ob es für den Fall, daß sich in der Folgezeit die Frequenz der mechanischen Baugewerkenschule in Freiberg nicht angemessen erhöben sollte, nicht zweckmäßig er scheinen dürfte, dieselbe aufzuheben, wenn sich der durch diese Anstalt beabsichtigte Zweck auf andere Art billiger erreichen läßt, zugleich aber die Staats-, regierung zu ersuchen, sie wolle deshalb dem nächsten Landtage Mittheilungen machen. Zugleich ist der Ausschuß der Ansicht, daß es unter diesen Verhältnissen angemessen sei, die für Freiberg veranschlagten 900 Thlr. auf den transitorischen Etat zu versetzen. Mußte es bei Lage der Sache auf den ersten Anschein bedenklich gehalten werden, die Genehmigung des zu Zwecken der mechanischen Baugewerkenschule vorläufig acquirirten Hauses in Freiberg, welches übrigens nebstGarten mit 116,68 Steuereinheiten eingetragen und zu 2080 Lhlr. versichert ist, zu befürworten, so überzeugte sich der Ausschuß doch bei näherem Eingehen in die Sache von dcrRäthlichkeit einer sol chen Befürwortung. Kheils würde cs nicht möglich sein, mit einem Aufwande, welcher den Zinsen des Kaufpreises von 2500 Lhlr. gleich ist, eine angcmesseneLocalität für die Anstalt zu erlangen, theils bietet das Haus wegen seiner Lage unmit telbar neben den Gebäuden derBcrgacadcmie eine erwünschte Gelegenheit, für den Fall, daß es nicht mehr zu dein vorliegen den Zwecke benutzt werden kann, die Räumlichkeiten desselben für academischeZweckezu benutzen und dadurch dem sich schon fühlbar machenden Mangel entsprechenden Raums für Auf stellung der Bibliothek oder Sammlungen abzuhelfen. In letzter Beziehung hat sich das Finanzministerium in einer dem Ausschuß am 15. Marz d. I. zugegangenen Proto- collabschrift dahin erklärt: daß es, da das erwähnte Haus ver möge seiner Lage zum Bergacademiegebäude die günstigste Gelegenheit zu einer Vergrößerung der bcrgacadenüschen Lo- calitäten darbiete, im wesentlichen Interesse der Bergakademie liege, daß dieses Haus nicht in Privathände, aus denen es dann vielleicht nur mit unverhältnißmäßigen Opfern zurück zu erwerben sein würde, übergehen möge. Aus den angegebenen Gründen kann sich der Ausschuß daher nur für Ankauf des Hauses entscheiden, hält jedoch die Uebertragung der Kaufsumme auf das außerordentliche Bud get aus den schon oben bei ähnlicher Gelegenheit entwickelten Gründen für angemessen, womit sich auch der Herr Regie- rungscommiffar einverstanden erklärt hat. sä o) Die Vermehrung des Postulats fürSonntags- schulenum 400 Lhlr. ist lediglich eine Folge der sich immer weiter ausbreitendcn Benutzung der Sonntagsschulen, welche nur, wie die in der Beilage 6 beigefügte Uebc'rsicht zeigt, unter dem Einflüsse der die letzten Jahre characterisirenden Verhält nisse einen hoffentlich bald wieder ausgeglichenen Rückschritt gethan hat. Der Staat hat im Jahre 183415 Sonntagsschulen mit 1,590 Thlr. - - 184145 - - - 3,163 - - - 1846 67 - - - 3,595 - - - 1848 60 - - - 3,945 - unterstützt und dadurch für jeden der 6,776 Sonntagsschüler im letzteren Jahre durchschnittlich 17</L Neugroschen aufgewen- det, während ohngesähr 18 Neugroschen pro Kopf außerdem aus andern Quellen zu Erhaltung der Sonntagsschulen ber- gesteuert wurden. Daß trotz der erfreulichen Betheiligung an den Sonntagsschulen doch noch Manches für eine weitere Verbreitung derselben gethan werden kaun, mag aus dem
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