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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Bedenkliches finden, wenn das Wort stehen bliebe, wie es in der ersten Kammer beliebt worden ist, wo es dann, nach dem Vorschläge des Herrn Ministers heißen würde: „Juristen oder soweit möglich richterlich befähigterBeamten." Die Aus- schußmitglieder haben ihr Einverständniß damit erklärt und es würde diese Abänderung nun zu dem Ausschußantrage selbst hinzukommen. Staatsminister v. Zschinsky: Es würde wohl heißen müssen: „Juristen, wo möglich". Das „oder" würde in Wegfall zu bringen sein. Präsident Cuno: DerAntrag des Herrn Justizministers ist, wie ich nach einer Mittheilung des Herrn Berichterstatters wohl voraussetzen kann, auch von den Mitgliederndes Aus schusses zu ihrer Ansicht gemacht worden, wenigstens habe ich einen Widerspruch dagegen nicht vernommen. Wünscht hier über noch Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall, ich darf daher die Diskussion schließen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch zu sprechen? (Es wird dies vom Berichterstatter verneint.) Die erste Kammer hat auf den Ziesch'schen Antrag und zwar nach Hinzutritt eines vom Grafen Hohenthal gestellten Amendements Folgendes beschlossen: „Die Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer gegen die Staatsregierung den Wunsch aussprechen, daß sobald thunlichft und jedenfalls bei der bevorstehenden Gerichtsorganisation durch Anstellung der wendischen Sprache kundiger Juristen bei denjenigen Ge richtsbezirken, welche viel wendische, der deutschen Sprache unkundige Angehörige zählen, so wie nach Befinden beider Proceßgesetzgebung auf die Verhältnisse der in Sachsen leben den Wenden thunlichste Rücksicht genommen und die deshalb erforderliche Einrichtung auf eine für die Wenden selbst mit keiner Kostenvermehrung verbundene Weise getroffen werden möge." Ihr Ausschuß hat angerathen, den Beschluß der ersten Kammer auch zu dem Ihrigen zu machen, jedoch mit zwei Ab änderungen. Die eine, nunmehr nach dem Wunsche des Herrn Ministers derJustiz einigermaßen modisicirteAendcrung geht dahin, daß nachdem Worte „Juristen" die Worte eingeschaltet werden mögen „wo möglich richterlich befähigter Beamten", und dann, daß das Wort „unkundige", — (im Zusammen hänge heißt es: „welcheviel wendische, der deutschen Sprache unkundige Angehörige zählen,")—vertauscht werden möge mit der Bezeichung „nicht ausreichend kundige" Angehörige. Es dürfte am zweckmäßigsten und entsprechendsten sein, die erste Frage vorbehaltlich der von Ihrem Ausschüsse angera- thenen Modifikationen darauf zu richten, ob Sie dem Be schlüsse der ersten Kammer beitreten, dann aber zwei beson dere Fragen auf die Ihnen hier vorgeschlagenen Abänderun gen zu richten und zuletzt noch die Frage hinzuzufügen: ob Sie, wie man in der ersten Kammer formell auszusprechen für nöthig erachtet hat, auch noch erklären wollen, daß Sie den Antrag des Abg. Ziesch, welcher weiter geht, für erledigt erachten. Haben Sie gegen diese Fragstellung Etwas zu er- H. K. inner«? Da dies nicht der Fall ist, so frage ich: ob Sie dem Ihnen von mir vorgetragenen Beschluß der ersten Kammer, vorbehältlich der vom Ausschuß empfohlenen Abänderungen, bcitreten? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie gemäß dem Vorschläge des Ausschusses nach dem Worte: „Juristen" die Worte: „wo möglich richterlich befähigterBeamten" ein schalten? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie ferner, wie der Ausschuß gleichfalls anrathet, die Worte: „unkundige Ange hörige" vertauschen mit der Bezeichnung: „nicht aus reichend kundige Angehörige"?— Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Halten Sie nach den jetzt gefaßten Beschlüssen den weitergehenden Antrag des Abg. Ziesch für erledigt? —Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ich ersuche den Berichterstatter des außerordentlichen Ausschusses, den Bericht über die Be schwerde des Stadtraths Franz' Xaver Rewitzer vorzutragen. Berichterstatter Abg. Funkhänel trägt nachfolgenden Bericht vor: An den Rath der Stadt Chemnitz gelangte am 13. Okto ber 1849, Vormittags 10 Uhr, folgende Verordnung: „Da nach einer anher gelangten Anzeige der Stadtrath Franz Xaver Rewitzer zu Chemnitz we gen Begünstigung des Maiaufstandes und insbe sondere wegen Theilnahme an der Einsetzung der sogenannten provisorischen Regierung zu Dresden bei dem dortigen Stadtgericht in Criminalunter- suchung sich befindet, so hat die Königliche Kreis- direction beschlossen, gedachten Rewitzer auf Grund von H. 198 der allgemeinen Städteordnung jvt. 23 des Civilstaatsdienergesetzes von seiner Function als Rathsmitglied auf die Dauer der gegen ihn ein geleiteten Untersuchung zu suspendiren. Dem Stadtrathe zu Chemnitz wird solches an- durch mit der Weisung eröffnet, genannten Rewitzer hiernach zu bescheiden und sonst das Nöthige wahr zunehmen, etwanigen, gegen die Suspension ein gewendet werdenden Rechtsmitteln aber keine Sus pensivkraft beizumessen, solchenfalls jedoch die ein gewendete Berufung anher anzuzeigen. Zwickau, am 12. Oktober 1849. Königliche Kreisdirection." Gegen diese Verordnung wendete sofort bei deren, am 15. desselben Monats ihm geschehener Bekanntmachung der genannte Stadtrath Rewitzer Rekurs ein. Aus der zu dessen Ausführung untern: 20. Oktober zu den Acten gegebenen Schrift, worin die Begründung der vorstehenden Verfügung sowohl in formeller als in materieller Hinsicht in Frage ge stellt wurde, ist als besonders bemerkenswerth auszuheben: zuerst das Anführcn, daß nach den dem Verfasser derAus- führungsschrift (einem damaligen Sachwalter zu Dresden) genau bekannt gewordenen Umständen die Kreisdirection vor Erlassung ihrer Verfügung weder eine Anzeige des Unter suchungsgerichts empfangen, noch auch die Untersuchungs- 19*
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