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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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es ist diese Summe jetzt jedoch nur als Berech nungsgeld anzusehen, bis bestimmte Erfah rungen über den wirklichen Bedarf gemacht sein werden. v) 1770 Thlr. bei den außerordentlichen Bedürfnissen, welche Summe von 230 Thlr. auf2000 Thlr., jedoch unter Wegfall des Ansatzes von 1500 Thlr. zur Entschädigung für Ortskommandanten, erhöht worden ist, und zwar in folgender Ab sicht. Ursprünglich erhielten solche Entschädi gungen nur diedemMilitairstande angehören den Personen, spater aber und bis zum Er scheinen der Verordnung vom 11. April 1848, die Verstärkung der Communalgarde betref fend, alle Ortskommandanten ohne Unter schied. Nach Umgestaltung und Erweiterung der Communalgarde können nun derartige Entschädigungen, wenigstens der Regel nach, auf die Staatskasse nicht weiter übernommen werden, sondern müssen den Gemeinden an- heimfallen, weil sonst der Aufwand bei Anle gung des zeitherigen Maaßstabes sich unver- hältnißmäßig steigern würde. Da jedoch ein zelne Falle wohl vorkommen können, wo der Staat auch in der hier fraglichen Beziehung sich einer Vermittelung nicht wird entbrechen können, zugleich aber bei dem Mangel eines vollständigen Ueberblickes über die in Folge der veränderten Einrichtung der Communalgarde entstehenden außerordentlichenAusgabenschon an sich eine Erhöhung idieses Ansatzes nicht zu umgehen war, so ist hier der Betrag von 2000 Thlr. ausgenommen worden. Uebrigens wer den auch aus dieser Position die nach Vor schrift des Gesetzes vom 28. September 1848 für im Dienste verletzte Communalgardisten und beziehentlich ihre Hinterlassenen zu ge währenden Entschädigungen zu übertragen sein. Der Ansatz selbst ist übrigens nur als Berechnungsgeld anzusehen, da sich dcrerfor- derlicheBetrag im Voraus nicht mitBestimmt- heit übersehen läßt. 3350 Thlr. zusammen; zieht man hiervon ab: 1500 - welche wegen des oben bemerkten Umstandes aus dem Normaletat wegfallen, und 100 - die ebenfalls wegfallen, da ein bisher mit 50 Thlr. angesetztcr Portoaufwand wegen der nun eintretendcn Portofreiheit für Commu- nalgardenangelegenheiten nicht mehr erforder lich ist, und 50 Thlr. Quartiergeld aus dem später anzugebenden Grundeweggelaffen wor den sind, so bleibt der oben angegebene Mehr aufwand von 1750 Thlr. im Normaletat. d) beim transitorischen Etat tritt eine Erhöhung ein von: k) 000 Thlr. Entschädigung für den interimistischen Gene- ralcommandanten, welche in Folge des einge- tretenen Personenwechsels und bei den wesent lich umfänglicher gewordenen Geschäften noth- II. K. wendig geworden ist. Da die Stelle jetzt nur provisorisch besetzt ist und die Feststellung eines Normaletats für jetzt nicht thunlich erscheint, ist die betreffende Summe auf den transitori schen Etat gesetzt worden. 8> 100 - Luartiergeld gegen Wegfall von 50 Thlr. auf dem Normaletat. Bisher befand sich nämlich das Büreau des Generalcommando's im Lo cale der Zoll- und Steuerdirection; da aber der dort disponible Raum zur Einrichtung des erweiterten und ständigen Büreaus nicht aus reichte, so mußte ein Quartier ermiethet wer den. Da nun nicht zu übersehen ist, ob der ermiethete Raum für spätere Zeit ausreichend sein wird, oder ob es möglich sein wird, in ei nem Staatsgebäude die erforderliche Localität aufzusinden, so wurde die jetzt erforderliche Summe transitorisch ausgenommen. k) 200 , Mehrbedarf für Heitzung, Beleuchtung und Büreaubedürfnisse, beruht ebenfalls auf de» mehrfach erwähnten Verhältnissen. i) 100 - für den ärztlichen Beisitzer, welcher zeither aus dem allgemeinen Canzleiaufwan.de für die ein zelnen Geschäfte nachvorgängigerLiquidation entschädigt worden ist. Bei dem jetzt bedeu tender gewordenen Geschäftsumfange beabsich tigt man, einen Arzt zu fixiren, und hat die obige Summe deshalb angcsetzt, weil zuletzt der jährliche desfallsige Aufwand mindestens eben so hoch sich belief. 1000 Thlr. transitorische Vermehrung. Der Ausschuß sand sich in Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 22. November 1848 der Communalgarde ge gebenen Einrichtung nicht in der Lage, bei den aä a bis i an gegebenen einzelnen Positionen, welche mehr oder weniger den Charakter einer vorläufigen Annahme haben, da sich die wahre Höhe des Bedarfs durch die Entwicklung des Instituts erst später wird ermitteln lassen, eine directe Abminderung zu be antragen, giebt sich aber der Erwartung hin, daß die Staats regierung die größte Sparsamkeit üben werde und befür wortet deshalb und im speciellen Hinblick auf die unter d und g aufgeführten Posten folgenden Antrag: IX. es möge die Staatsregierung bei dieser Position auf die thunlichste Ersparung Bedacht nehmen, na mentlich aber die Vermehrung des Canzleiperso- nals auf das unabweisliche Maaß begrenzen und die Verlegung des ständigen Büreaus in ein Staats gebäude zu ermöglichen suchen, daher auch seiner Zeit den in der Position eingeschlossenen Mieth- zinöbetrag im Rechenschaftsberichte als erspart nachweisen. Hiernach empfiehlt der Ausschuß der Kammer Position 23 a in einer Höhe von 5580 Thlr., ein schließlich 1000 Thlr. transitorisch, zu bewilligen. Es ist hierzu in den Motiven gesagt: Position 23 a. Communalgardeninstitut. Durch Ausführung der Verordnung vom 11. April und des Gesetzes vom 22. November 1848 sind nicht nur im Personal- 60*
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