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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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etatmäßig: 59,020 Lhlr. transitorisch: 761 Lhlr. zusammen: 59,781 Lhlr. »der 743 Lhlr. 22 Ngr. 5 Pf. im Normaletat mehr, 156 - 22 - 5 - transitorisch weniger, daher 587 Lhlr. — Ngr. — Pf. überhaupt mehr. Der vorläufigen Ueberflcht zufolge sind aber in der letzten Finanzperiode überhaupt 7514 Lhlr. 18 Ngr. 5 Pf., oder jährlich 2504Lhlr. 26 Ngr. 2 Pf. mehr, als veranschlagt war, verwendet worden. Der Anschlag bezieht sich mit: 8,992 Lhlr. — Ngr. — Pf. auf 70 Lbergensdarmen, nebst Dienstaufwand und Unhaltung der Dienstpserde, 40,369 - 2 / 1 - auf156Gensdarmen nebst deren Dienstaufwand, 719 - 13 - 4 - auf das Gensdarmeriewirth- schastsdepot, 3,000 - — - —- für militärische Hülfsgensdar- men, 1,500 - — - — - zu Belohnung ausgezeichneter Leistungen, Unterstützungen bei Krankheiten und dergleichen, 1.500 - — - — - für periodische Druckschriften, Drucksachen,Botenlohn,Porto, 1,200 - — - — - für Remonte undEquipage der Pferde, Armaturstücke rc., 2.500 - — - — - scl Lxirsorämaris, — - 14 - 5 - zur Ausgleichung. S9,781 Lhlr. — Ngr. — Pf. wie oben. Zn der letzten Finanzperiode bezog sich die oben angege bene Summe außer den unvermindert gebliebenen Nebenaus gaben auf 17 Lbergensdarmen, 148 Gensdarmen und, was einen als Dispositionsfonds bewilligtenBetragvon 3000Thlr. anlangte, auf die wegen des sich vergrößernden Eisenbahnwe sens und Reiseverkehrs neu anzustellendenGensdarmen,deren Zahl insbesondere auch wegen der mit den Nachbarstaaten über den Grenzverkehr zu treffenden Vereinbarungen sich noch nicht bestimmen ließ. Die Ständeversammlung des Jahres 18EZ- stellte bei die ser Position den Antrag (Landtagsacten Abth. I. Bd. 2. S.768): es möge die Hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, ob der bei Aufstellung von Gensdarmen an den Zwischenstationen der Eisenbahnlinien gehabte Zweck auf vollständige und weniger kostspielige Weise erreicht werden könne, und hierüber der näch sten Ständeversammlung ihre Ansicht mittheilen, und motivirte denselben dadurch, daß die auf mit den Nach barstaaten wegen der Polizei auf den Eisenbahnen getroffenen Vereinbarungen beruhende, immer erweiterte Anstellung von Gensdarmen wegen der Zunahme der Eisenbahnstationen zu immer größerer Belästigung der Staatscaffe gereiche, wäh rend der Zweck der polizeilichen Beaufsichtigung auf den Eisenbahnen kaum vollständig damit erreicht zu werden scheine. Das königliche Decret vom 11. Juni 1846 (ebendaselbst S. 792) stellte hierauf eine Mittheilung in Aussicht, in wel cher Weise etwa eine zweckmäßigere und minder kostspielige Aufstellung der Gensdarmen an den Zwischenstationen der Eisenbahnlinien zu erreichen sei. In Bezug auf diesen Gegenstand spricht sich nun die Staatsregierung gegenwärtig folgendermaßen aus: Die Regierung hat sich bei wiederholter Erwä gung der Frage, ob die Besetzung der Bahnhöfe durch Gensdarmen erforderlich sei, nur fernerweit für die Fortdauer dieser Besetzung entscheiden kön nen. Es scheint für Fälle verkommender Verbre chen und Unglücksfälle sowohl auf dem Dampfwa gen während der Fahrt, als an den Eisenbahnen, ingleichen in den Bahnhöfen selbst, unerläßlich, daß ein Polizeibcamter in der Nähe ist, an den sich die etwaigen Beschädigten wenden können, oder der sogleich die erforderlichen vorläufigen Erörterungen anstcllt. Auch die Controle der auf- und absteigen den Fahrgäste kann durchaus nicht als überflüssig aufgegeben werden, zumal wegen der vermehrten Zahl der Reisenden ohnehin die bestehenden frem- denpolizeilichen Vorschriften jetzt nicht mehr streng durchgeführt werden können und daher die Verbre cher, sich der Untersuchung und Strafe durch die Flucht zu entziehen, leichter als sonst im Stande sind. Die Bahnhöfe durch die 134Districtsgens- darmen mit beaufsichtigen zu lassen, stellt sich bei Berücksichtigung der verhältnißmäßigen Größe der Gensdarmeriebezirke (durchschnittlich über 2 Qua dratmeilen) völlig unthunlich dar. — Endlich ver dient aber vorzugsweise der Umstand ins Auge ge faßt zuwcrden,daß in derRegcl dieBahnhöfedurch solche Gensdarmen besetzt werden, welche wegen ihrer körperlichen Beschaffenheit denDienst in einem Bezirke nicht mehr verrichten können und daher ohnehin auf Pension gesetzt werden müßten, wenn sie nicht noch auf den Bahnhöfen nützlich zu ver wenden wären. Bei einer Vergleichung des Etats für die letzte Finanz periode mit dem gegenwärtigen ergeben sich nun folgende Un terschiede: s) 403 Lhlr. 22 Ngr. 5 Pf. Erhöhung der Unterhaltungs kosten von 17 Dienstpferden von 156Lhlr.7Ngr. 5Pf. für jedes auf 180 Lhlr. Es haben näm lich seit einer langen Reihe von Jahren die Obergensdarmen Zulagen zu den auf 156 Lhlr. 7 Ngr. 5Pf. berechneten Unter haltungskosten ihrer Dienst pferde erhalten, da die einge- rekchten und geprüften Rech nungen nachwiesen, daß mit dieser Summe, selbst abgesehen von der Nothwendigkeit fort währender Bereisung des gan zen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes, bei welcher die Fou-
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