Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
etwa sonst erforderlichen Anforderungen zum Zwecke des In stitutes, welche durch die bereits bewilligte Summe nicht ge deckt werden können, ebenfalls auf diese Post aä exkraoräi- naria zu weisen. ' Regierungscommifsar Kohlschütter: Ich muß zu nächst ebenfalls die Unmöglichkeit bekennen, dem Herrn Abg. Eymann in alle Details zu folgen, auf welche derselbe einging, und wegen jeder einzelnen von ihm berührten Position specielle Auskunft zu geben; denn theils habe ichseineBemer- kungen nicht vollständig aufgefaßt, theils sind mir nicht alle specielle Unterlagen zur Hand. Was nun zuerst seine Bemer kungen über die Zahl der Gensdarmen anlangt, so kann ich versichern, daß sie in der Vorlage richtig und dem wirklichen Bestände gemäß angegeben ist. Es sind in der That nur 17 Dbergensdarmen im activen Dienste angestellt und die Zahl der übrigen Gensdarmen belauft sich auf 156. Er erwähnte ferner eines Gensdarmen, der bei dem Gensdarmerieinspector angestellt sei. Allein es ist hier zunächst ein Mißverständniß zu berichtigen. Der geehrte Abgeordnete scheint anzunehmen, daß die Stelle des Gendarmerieinspectors, für welche die im Etat aufgeführten 1000 Thlr. postulirt worden, schon besetzt sei; es ist dies aber nicht der Fall. Ohne Zweifel verwechselt er dieselbe mit dem Gensdarmeriewirthschaftsdepot, dem aller dings ein als „Jnspector" prädicirter Beamter vorsteht. Der Letztere bedarf zu den Schreibereien und sonstigen Bureau geschäften eines Gehülfen, und zu diesem Behufs ist ihm ein Gensdarm bcigegeben. Diese Einrichtung besteht aber schon seit langer Zeit und es ist nichts darin geändert worden. Der betreffende Gensdarm istin der Zahl der im Etat aufgeführten 156 Gensdarmen mit begriffen. Hinsichtlich der militärischen Hülfsgensdarmen schien der Abgeordnete der Meinung zu sein, daß diese Position ganz beseitigt werden könne; allein es würden, wenn dies geschehen sollte, dem Mini sterium die Mittel entzogen werden, für die Befriedigung mehrerer ganz unabweisbarer Bedürfnisse im Bereiche der öffentlichen Sicherheitspflege zu sorgen. So oft nämlich ein Gensdarm durch Krankheit oder sonst an Verrichtung seines Dienstes für längere Zeit behindert wird, tritt, damit der Di- strict nicht unbeaufsichtigt bleibt, die Nothwendigkeit ein, ihm einen Stellvertreter zu geben. Dieser kann aber in den meisten Fallen nicht aus den übrigen, ohnehin kaum aus reichenden Gensdarmen genommenwerden, sondern man muß zur Herbeiziehung eines Soldaten als Hülfsgensdarm greifen. Diese Hülfsgensdarmen haben nun ganz denselben Dienst zu verrichten und die närNlichen Verpflichtungen, wie die Gens darmen. Werden sie von ihnen vielleicht nicht immer mit derselben Umsicht erfüllt, wie man dies von den wirklichen Gensdarmen gewohnt ist, so erklärt sich dies sehr natürlich daraus, daß es jenen Leuten noch an der nöthigen Uebung im Dienste fehlt; es ist daher eine Folge, die aus den Verhält nissen hervorgeht und sich nicht recht abstellen läßt. Ueberdies begreift aber die Position für „militärische Hülfsgensdarmen" auch noch die Ausgaben für diejenigen^ welche zu Beaufsich tigung der Eifenbahnarbeiter ausgestellt sind, und endlich fällt darunter auch der ganze Aufwand für Forstschutzcom- mandos, so weit er aus der Staatskasse zu bestreiten ist; eS würde daher in der That dem Lande, und namentlich den Landwirthen schwerlich ein Gefallen geschehen, wenn die Re gierung nicht dieMittel haben sollte, für die hier eintretenden außerordentlichen Bedürfnisse zu sorgen. Wenn ferner in dem Etat die Summe von 1500 Lhlrn. zur Belohnung aus gezeichneter Leistungen und Unterstützungen in Krankheits fällen ausgenommen worden ist, so kann versichert werden, daß auch diese Summe nur nach den nothwendigen Bedürf nissen bemessen und für Befriedigung wesentlicher Zwecke be stimmt ist. Die Gensdarmen sind niedrig besoldet, sie haben einen beschwerlichen Dienst, müssen ost Leben und Gesundheit auf das Spiel setzen. Es ist daher gewiß nicht mehr als billig, daß ihnen bei Krankheiten odersonstigen Unglücksfällen außer ordentliche Beihülfen gewährt werden, so wie auch in der Aussicht auf eine kleine Belohnung bei außerordentlichen Leistungen ein sehr nützliches Mittel liegt, sie zur Thä- tigkeiL anzuspornen. Irre ich nicht, so erwähnte der Herr Abgeordnete endlich auch noch den Ansatz für periodische Druck schriften, Drucksachen u. s. w. Derselbe umfaßt eine große Mannichfaltigkeit von Ausgaben für das Gensdarmerieinstitut, zunächst den Bedarf für Anschaffung von Zeitschriften, da natürlich dafür gesorgt werden muß, daß die Gensdarmen die Steckbriefe in die Hand bekommen und von sonstigen polizei lichen Vorkommnissen in Kenntniß erhalten werden; dann werden aus der nämlichen Position die Botenlöhne und andere zufällige Ausgaben, die der Gensdarmeriedienst mit sich bringt, bestritten; die Drucksachen machen daher nur einen Lheil der selben aus. Ich glaube hiermit die Anfragen des Herrn Abg. Eymann im Wesentlichen erledigt zu haben, sollten einige übergangen worden sein, so muß ich nochmals darauf zurück kommen, daß ich sie nicht vollständig verstanden habe und daß es wenigstens augenblicklich nicht möglich ist, über jedes Detail Auskunft zu geben. Präsident Cuno: Damit wir nicht aus unserm Geschäfts gleise kommen, meine Herren, will ich den Antrag des Abg. Eymann, den ich bestimmt gehört habe, zur Unterstützung bringen, den Antrag nämlich: „die fünfte Position auf Seite 41 des Berichts von 1500 Thlrn. zu Belohnung aus gezeichneter Leistungen, Unterstützungen bei Krankheiten und dergleichen auf 500 Lhlr. zu reduciren." Ich glaube, das ist ein Antrag, der besonders zur Unterstützung gebracht wer denmuß. Wird derselbe unterstützt?— Geschieht zur Genüge. Präsident Cuno: Außerdem ist keine Unterstützung auf einen bestimmten Antrag zu richten. Abg. Eymann: Ich habe noch einen Antrag gestellt und zwar wegen der 40369 Thlr., weil ich trotz der gegenthei- ligen Versicherung des Herrn Regierungscvmmifsars, cs wä«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder