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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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verbessern, so gestehe ich offen, meine Herren, daß dies für mich etwas zu viel wäre; denn obgleich auch ich von der An sicht ausgehe, daß man im Interesse des Landes die Beamten, wenn man gute haben will, auch ordentlich bezahlen müsse, sv kann ich doch ein Postulat von 1600 Thlr. lediglich zur Verbesserung eines Gehaltes, wie er dem Referenten in Poli zeisachen bereits ausgeworfen worden ist, nicht für gerecht fertigt halten. Sowie für mich jetzt die Sache liegt, kann ich für diese 1000 Thlr. nicht stimmen, denn entweder sind sie zu Verbesserung des Gehaltes für den Referenten in Polizei sachen im Ministerium des Innern bestimmt, und dann werde ich aus den angegebenen Gründen dagegen stimmen müssen, oder aber sie werden für die Beaufsichtigung der Gensdarmerie gefordert, und auch dann kann ich meine Stimme nicht für dieselben abgeben, denn meiner Ueberzeu- gung nach ist in dem erwähnten Referenten der Höchstcom- mandirende der Gensdarmerie bereits gefunden, so daß ich nicht einsehe, warum noch ein besonderer Gensdarmeriein- spector angestellt werden soll. Wenn ich also nicht eine an dere, mich von der Richtigkeit der gegentheiligen Ansicht über zeugende Auskunft von dem Ministerium erhalte, bin ich nicht im Stande für diese Position zu stimmen. Staatsminister v. Friesen: Ich halte für gut, dem Abg. Koch hierauf sogleich zu antworten. Ich kann die Ver sicherung geben, daß dieses Postulat von 1000 Thlr. nicht gestellt worden ist, um den Gehalt des Beamten zu ver bessern, der jetzt alsRefcrent für Polizeisachen im Ministerium des Innern fungirt; der Regierung hat bei diesem Postulate von 1000 Lhlrn. etwas ganz Anderes vorgeschwebt. In den meisten übrigen Staaten, wo Gensdarmerien bestehen, sind sie militairisch eingerichtet; es bestehen daselbst besondere Gensdarmerieofsiziere, ja sogar, wie z. B. in Bayern, mit einem besondern Generalstabe. Wir haben in dieser Art gar nichts. Bei uns ist jeder Gensdarm vereinzelt im Lande und die Disciplinaraufsicht über denselben steht zunächst den Amtshauptleuten zu. Ich stimme ganz damit überein, was der Abg. Koch gesagt hat, daß die Aufsicht über die Gensdarmerie schon jetzt in guter und zweckmäßiger Weise geschehe; sie reicht aber eben deshalb, weil es an nöthiger Gleichförmigkeit und Centralisation fehlt, doch nicht ganz hin. Es ist allerdings wahr, daß die Anzahl der Gensdarmen, wie Vicepräsident Haberkorn gesagt hat, eine nicht sehr große ist; die Schwierigkeit der Aufsichtsführung hangt aber nicht blos von der Anzahl derselben, sondern besonders davon ab, daß sie im ganzen Lande zerstreut sind, daß also auch die Aufsicht über jeden Einzelnen eine größere Zeit in Anspruch nimmt, als es der Fall sein würde, wenn mehrere zusammen an ein zelnen Orten für größere Pezirke vereinigt wären. Die Ab" sicht der Regierung bei diesem Postulate von 1000 Thlrn. ist die gewesen, einen practischen Beamten dafür anzustellen, -er speckell die Disciplinaraufsicht über die gesammte Gensdarmerie führt, der viel im Lande herumreist und in dessen Händen sich die Rapporte aller einzelnen Gensdarmen vereinigen; die Absicht der Regierung hierbei ist die gewesen, bei einer künftigen Reorganisation der untern Verwaltungs behörden auch in dieser Beziehung eine zweckmäßige Ein richtung zu treffen. Deshalb hat man sich auch jetzt nur darauf beschränkt, bei dem Dispositionsquantum ein Be rechnungsgeld zu verlangen, um eine vorübergehende Ein richtung zu schaffen, die später bei der Organisation der Ver waltungsbehörden in eine definitive verwandelt werden kann. Es wird sich schon daraus ergeben, daß, wenn der Abg. Koch äußerte, er werde nicht für das Postulat stimmen, wenn es zur Verbesserung des Gehalts des Referenten für Polizei sachen im Ministerium des Innern bestimmt sei, und ebenso wenig, wenn dafür ein neuer Beamter zur Beaufsichtigung der Gensdarmerie angestellt werden solle, weil diese Aufsicht durch den im Ministerium des Innern für Polizeisachen an gestellten Referenten besorgt werden könne, dies auch nicht ganz richtig ist; denn der Referent für Polizeisachen im Ministerium des Innern ist durchaus nicht im Stande, di« detaillirte Aufsicht über die Gensdarmerie zu führen. Dazu gehört ein praktischer Beamter, welcher im Lande Herumreisen kann, um die einzelnen Gensdarmen zu beaufsichtigen, und einen solchen anzustellen ist bei diesem Postulate die Absicht der Regierung gewesen. Abg. v. Th eile: Die Absicht, weshalb ich ums Wort gebeten habe, hat sich vielleicht durch eine Aeußerung des Herrn Regierungscommissars erledigt, obgleich ich dieselbe nicht recht habe verstehen können. Mir war es, als ob der Herr Regierungscommissar diesen Gegenstand, obgleich der selbe noch nicht zurSprachegebrachtwar, gelegentlich berührt hätte. Es war die Position von 1500 Thlr. für „periodische Druckschriften, Drucksachen, Botenlohn und Porto". Es kann nun wohl vorausgesetzt werden, daß der Ausschuß hier auf die nöthigen Nachforschungen vorgenommen hat, daß es also eigentlich nicht nothwendig ist, darüber zu sprechen; allein für die Oeffentlichkeit ist es doch nicht ohne Interesse, zu wissen: was sind düs eigentlich für periodische Druck schriften und Drucksachen? Ich muß nochmals erklären, mir war es, als ob der Herr Regierungscommissar bereits etwas darüber bemerkt harte, ich habe es aber nicht genau verstehen können. Regierungscommissar Kohlschütter: Die Druck schriften, für welche das Postulat theilweise verwendet wird, sind die Leipziger Zeitung, die Krcisblätter und eine polizei liche Zeitschrift, die sich über ganz Deutschland erstreckt und in welche alle Steckbriefe und alle sonstigen Nachrichten und Notizen, die für die öffentliche Sicherheitspflege von Wichtig keit sind, ausgenommen werden. Es ist begreiflich von Wich tigkeit, daß diese Notizen jedem einzelnen Gensdarmen zu gänglich gemacht werden; es muß daher die gehörige Anzahl von Exemplaren angeschafft werden, damit jeder Gensdarm sie längere Zeit in Händen behalten kann. Uebrigens habe
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