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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Abg. Eymann gegen diese ganze Einrichtung mißbilligend ausgesprochen hat, so bin ich anderer Ansicht und bekenne mich vollständig zu dem, was der Herr Commissar vorhin hierüber mitgetheilt hat. Ich glaube, daß die Unteroffiziere, aus denen die Gcnsdarmen hervorgehen, hinlänglich befähigt sein werden, um den gewöhnlichen Ansprüchen, welche man an Gensdarmen machen kann, zu genügen. Es werden vor zugsweise zuverlässige Unteroffiziere zu diesen Commandos erwählt, und ich glaube nicht, daß über die Zweckmäßigkeit desHinzuziehens vonUnteroffizieren zumGensdarmericdienste in der Weise abzusprechen sein dürfte, wie Seiten des Abg. Eymann geschehen ist. Was aber den Kostenpunkt betrifft, so weiß ich, daß diese commandirten Unteroffiziere von den betreffenden Parteien Löhnung und Bekleidungsgelder be ziehen, wie wenn sie sich im activen Dienste bei der Truppe befanden. Ich kann daher mir nicht erklären, wie ein so bedeutender Aufwand von jährlich 3000 Thalern für die Staatscaffe hieraus erwachsen sollte. Daß Forstschutzaus gaben bei diesem Posten mit inbegriffen wären, diese Er läuterung ist mir darum nicht genügend, weil diejenigen, welche für ihre Holzungen einen militairischcn Forstschutz beanspruchen, denselben auch zu bezahlen und zu erhalten haben. Es könnten also nur die Forstschützen gemeint sein, die auf siscalische Waldungen commandirt werden zu Unter stützung von Förstern und Revierjägern. Wenn also nicht Seiten des Herrn Commissars noch weitere Erläuterungen beigebracht werden können, so muß ich gegen die Verwilligung jener 3000 Thaler stimmen. Regicrungscommissar Kohlschütter: Ich bin sehr gern bereit, die gewünschte Erläuterung sogleich zu geben. Die militairischen Hülssgensdarmen kommen in einer drei fachen Beziehung in Betracht, einmal als Ersatz für die Districtsgensdarmen bei eintretenden Vakanzen oder sonstigen Behinderungsfällen. Hierbei wird allerdings soviel als möglich auf brauchbare Unteroffiziere Rücksicht genommen, namentlich auf solche, die sich zu einer spätem wirklichen An stellung als Gensdarmen eignen. Sehr oft können aber aus militairischen Rücksichten keine Unteroffiziere abgegeben wer den und man muß sich dann mit Soldaten der ausgezeichne ten Elaste begnügen. Die Bezüge dieser als Hülfsgensdar- men commandirten Soldaten gehen aber dann, wenigstens zum größer» Theile, auf den Etat des Ministeriums des In nern über, und jedenfalls ist ihnen eine Auslösung als Löh nungszulage zu gewahren, die aus der fraglichen Position ge deckt wird. Wieviel für diesen Zweck jährlich gebraucht wird, das hängt natürlich von dem Bedürfnisse und von Zufällig keiten ab und läßt sich nicht im Voraus, genau bemessen. Eine zweite Veranlassung zur Aufstellung von Militairs als Gens darmen geben die Eisenbahnbauten. Es ist durchaus nöthig, an den Punkten, wo sich Eisenbahnarbeiter in größerer Zahl zusaMMensinden, für eine unmittelbare polizeiliche Beaufsich tigung Sorge zu tragen, da die Districtsgensdarmen bei der Größe ihrer Bezirke und ihren sonstigen Dienstgeschäften hierzu nicht ausreichen. Es werden dann an einem solchen Punkte ein oder mehr.'rc Soldaten zu Hülssgensdarmen ver wendet. Hinsichtlich des dadurch verursachten Aufwandes besteht der Grundsatz, daß derselbe zwischen dem Ministerium des Innern und der betreffenden Eisenbahnunternehmung gctheilt und von beiden zu gleichen Antheilen übertragen wird. Dem Militairetat aber fallen auch diese commandir ten Leute nicht zur Last. Die letzte Categorie bilden endlich noch die zum Forstschutze commandirten Soldaten. Der ge ehrte Abgeordnete hat insofern vollkommen Recht, als, wenn der Forstschutz auf Antrag und im speciellen Interesse eines Privatmannes oder einer Gemeinde aufgestellt wird, dann auch diese die Obliegenheit haben, für die Kosten aufzuksm- men. Diese Regel wird auch im Ganzen streng durchgeführt, sie unterliegt aber gleichwohl nicht ganz selten einer Aus nahme, und zwar in solchen Fällen, wo es sich um den Schutz größerer Waldungen und Forsten handelt und der Zweck nicht durch einzelne Forstschützen, sondern nur durch Aufstellung stärkerer Commando's erreicht werden kann. Hier ist in der Regel der Staat selbst bei der Maaßregel mehr oder weniger interessirt und es ist daher nicht zu vermeiden, daß derdadurch entstehende Aufwand zeitweise entweder ganz vom Staate übertragen wird, oder die Staatskasse den betreffenden Ge- meinden und Privatbesitzern wenigstens einen Zuschuß ge wahrt. Aus diesen verschiedenen Bedürfnissen wachst die Summe zusammen, welche nach den bisherigen Erfahrungen nicht unter 3000 Thlr. jährlich betragen hat, in außerordent lichen Fällen auch wohl nicht ausgereicht hat und dann und wann überstiegen worden ist. Daß daher daran etwas We sentliches nicht zu ersparen ist, wenn nicht die bisherigen Grundsätze, die sich doch in der Hauptsache als zweckmäßig bewährt haben, verlassen werden sollen, das kann mit Be stimmtheit versichert werden. Präsident Cuno: Der Abg. Ziesler hat einen Antrag eingebracht folgenden Inhalts: „Die Kammer wolle be schließen, die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie künftighin den Gehalt des Gensdarmeriewirthschaftsinspectors im Budget speciell auswerfen möge." Zunächst habe ich dem Abgeordneten das Wort zur Motivirung zu geben. Abg. Ziesler: Nur ganz wenige Worte zur Unter stützung dieses Antrages. Aus den Mittheilungen der Staats regierung können wir wohl abnehmen, daß die Anstellung eines Gensdarmeriewkrthschaftsinspectors durchaus keine vor übergehende sein solle. Der Gehalt dieses Beamten wird also meines Erachtens nicht zum transitorischen, sondern zum Normaletat gehören, und ich halte es für einen Vortheil der Budgetprüfung, wenn derartige Positionen möglichst specia- lisirt werden. Regicrungscommissar Kohlschütter: Es wird der Berücksichtigung dieses Antrags nichts im Wege stehen; er
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