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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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witzer's zuvorzukommen, hat der Entscheidung zu Grunde ge legen! Nicht aus Rechtsgründen hat sie die Suspen sion verfügt, sondern aus politischen Gründen. Sie giebt zu, daß nicht das Recht die Grundlage gewesen sei, auf welcher ihre Suspensionsentscheidung gefußt habe, sondern gesteht ein, daß sie es gethan habe ohne das Recht, außerhalb des Rechts, aus politischen Gründen. In einem der Para graphen unseres Wahlgesetzes ist ausgesprochen, daß, wenn ein Staatsangehöriger eine ungehörige Einwirkung auf die Wahlen ausübe, sei es durch Drohungen, sei es durch Ver sprechungen oder auf andere Weise, dieser Staatsbürger seines activen und passiven Wahlrechtes für immer verlustig erklärt werden solle. Zn demselben Paragraphen ist ausgedrückt, daß öffentliche Staatsbeamte, welche Gleiches thun, die einer glei chen ungehörigen Einwirkung geziehen werden können, ihres Dienstes entsetzt werden sollen. Ich weiß nicht, was das Ministerium des Innern nun auf dieses Verfahren derKreis- directkon zu Zwickau gethan, ob sich dasselbe nicht veranlaßt gefunden hat, die Kreisdirection zu Zwickau mindestens zu rectisiciren. Jndeß sei dem, wie ihm wolle, ich bedaure und beklage es, daß in unserem Vaterlande überhaupt so Etwas hat geschehen können. Im Jnlande, wenn dieser Bericht mit seinen tatsächlichen Details zur Kenntniß der Staatsbürger kommen wird, im Jnlande wird Mißtrauen in die Hand habung der ober» Verwaltung, große Mißstimmung darüber entstehen, eine Mißstimmung, welche die Ursache und Quelle von vielen andern Nebeln sein kann. Wenn man aber im Auslande davon reden wird, was wird man dort zu einem solchen Verfahren sagen? Ich weiß es nicht; vielleicht aber raunt man sich da ins Dhr: so regiert man das Volk -er Sachsen! (Von mehreren Seiten mehrfaches Bravo.) Regierungscommissar Schmalz: Meine Herren! Da die Staatsregierung gegen die Anträge, deren Annahme der Ausschuß empfohlen hat, in der Hauptsache nichts einzuwen den findet, so glaubte ich, auch über die Motive dieser An träge mich nicht weiter aussprechen zu müssen. Ich bin auch jetztmoch der Meinung, daß dies in der Hauptsache nicht noth- wendig sei, und insbesondere über die Frage, welche bei Gele genheit der Schaffrath'schen Angelegenheit in diesem Hause zur Erörterung gezogen worden ist, ob und inwieweit nämlich dem Ministerium des Innern und den Verwaltungsbehörden die Suspension von Gemeindebeamten zustehe, für jetzt hin weggegangen werden könne, da Sie diese Angelegenheit Ihrem Ausschüsse zur weiteren Berichterstattung übergeben haben und sich also später noch Gelegenheit finden wird, sich darüber auszusprechen. Der letzte Redner hat indeß das Verfahren der Staatsregierung in der vorliegenden Angelegenheit einer speciellen Critik unterworfen, auf welche ich mit einigen Wor ten einzugehen genöthigt bin. Derselbe stützt sich hierbei auf den Inhalt der unterm 28. November von der Kreisdirection zu Zwickau erlassenen Verordnung, wodurch natürlich sein Tadel einen größer» Anschein der Begründung erhält. Es dürfte aber der ganzeAngriff,wie mir scheint, auf einem Miß verständnisse der Verordnung beruhen. Der Herr Abg. Klinger nahm an, die Kreisdirection habe in den Worten: „nachdem eine ermangelnde Anzeige eingegangen sei", zu gestanden, daß eine solche Anzeige bei Verfügung der Sus pension nicht vorgelegen habe. Eine nähere Einsicht in den Zusammenhang der ausgehobenen Worte zeigt aber das Ge- gentheil. Die Kreisdirection bemerkt nur: „daß, wenn auch allerdings Rewitzer's Suspension, nach dem über seine Ver wickelung in die obgedachte Untersuchung eine ermangelnde Anzeige hier eingegangen war, möglichst beschleunigt worden sei, hierauf doch der Vorwurf eines Wahlmanövers nicht begründet werden könne rc."; daß letztere vor Eingang der Anzeige verfügt, geht also hieraus gewiß nicht hervor. Das Wort „ermangelnde"kann sich nur auf einen früh er n Man gel der Anzeige beziehen; sobald diese eingegangen war, glaubte man die Suspension beschleunigen zu müssen. Die Kreisdirection wollte an dieser Stelle der Verordnung nicht die Maaßregel an sich, sondern nur deren Beschleunigung er klären. Hiermit komme ich nun auf den zweiten Punkt, wel chen der Herr Abgeordnete hervorgehoben hat, um zu bewei sen, daß die Suspension selbst nicht durch gesetzliche Gründe, sondern nur durch die Absicht, einer Wahl zuvorzukommen, veranlaßt worden sei. Auch hier scheint der Herr Abgeordnete die Verordnung der Kreisdirection gänzlich mißzuverstehen. Es heißt daselbst: „da dieser Beschleunigung, nachdem Rewitzer als Wahlcandidat für den Landtag aufgestellt wor den war, lediglich die Absicht zu Grunde lag, einer etwaigen, bei der jedenfalls unabwendbaren Suspension erfolglosen Wahl Rewitzer's zuvorzukommen rc." Also nicht der Sus pensionhat diese Absicht zu Grunde gelegen, sondern blos der Beschleunigung derselben. Eine an sich erlaubte Handlung bedarf aber wegen ihrer Beschleunigung nicht ein mal besonderer Rechtfertigung. Ich glaube daher, daß der Vorwurf, welchen der Herr Abgeordnete der Kreisdirection gemacht hat, auch in dieser Beziehung völlig unbegründet fei. Präsident Cuno: Es hat sich Niemand mehr ums Wort gemeldet, ich schließe daher die Debatte über diesen Punkt, vorbehältlich des Schlußwortes für den Herrn Berichterstat ter, wenn dieser noch ein solches zu halten gedenkt. Berichterstatter Abg. Funkhanel: Der Herr Regie rungscommissar hat herausgehoben, daß die Kreisdirection zu Zwickau in ihrer zweiten Verordnung sich darauf beziehe, daß sie ihre Entschließung gefaßt habe, nachdem eine erman gelnde Anzeige eingegangen gewesen. Es mag dahingestellt bleiben, welcher Art die Anzeige, von welcher in der zweiten Verordnung, sowie auch schon in der ersten, die Rede war, ge wesen sein möchte. Das aber ist gewiß und dürfte im Berichte, aufGrund der Acten, ausreichend nachgewiesen sein, daß es nicht eine Anzeige des Untersuchungsgerichtes gewesen sei. Es hat auch weder die Kreisdirection noch das Ministe-
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