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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Der Berichterstatter der zweiten Kammer, Abg. v. Hütße. Berichterstatter Abg. v. Hülße: Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, den §. 15 b., welcher nach einem Theile gleichmäßig von beiden Kammern, nach einem andern Theile dagegen in einer verschiedenen Fassung von der ersten und von der zweiten Kammer beschlossen worden ist, Ihnen ge druckt vorzulegen. Ich werde wohl nicht nöthighaben, Ihnen etwas Anderes gegenwärtig vorzutragen, als den Differenz punkt, um, wenn ich auch voraussctzen darf, daß derselbe noch einem Jeden deutlich im Gedächtnisse ist, ihn doch für die bevorstehende Berathung noch einmal vor Augen zu führen. Die erste Kammer hatte in Bezug auf die Leistungen der Pensionaire beschlossen: „Personen, welche eine jährliche Pension oder ein Wartegeld. mit. Rücksicht auf eine vonihnen selbst oder von einem Angehörigen geführte Verwaltung eines der limBericht) uniert, bezeichneten öffentlichenAemter, oder eine Pension von Gemeinden, Corporationen odcrPrivatperso- nenbezieheu, sind wegen dieses Einkommens, sobalddie Bezüge jährlich 300 Thlr. oder mehr betragen, nach einem gegen die Steuersätze unter .4. um 30 Procent zu erhöhenden Tarife, dafern diese Bezüge aber den Betrag von 300 Thlr. nicht er reichen, mit den Procentsätzen unter wie Besoldete zu ver nehmen." Dagegen hatte die zweite Kammer einen Beschluß gefaßt, welcher, wenn er redigirt in das Gesetz ausgenommen werden sollte, etwa folgende Fassung haben würde, wie ich sie selbst entworfen habe: „Personen, welche eine jährliche Pension oder ein Wartegeld mit Rücksicht auf eine von ihnen selbst oder von einem Angehörigen geführte Verwaltung eines der (imBericht)unter^. bezeichneten öffentlichenAemtcr, oder eine Pension von Gemeinden, Corporationen oder Privatpersonen beziehen, sind bis zur definitiven Ver einbarung eines neuen Pensionsgesetzes wegen -iests Einkommens, sobald die Bezüge jährlich mehr als 300.Thlr. betragen, nach dem unter k. angesügten Tarife, haftrn.diese Bezüge aber 300 Thlr. oder weniger be tragen, mit den Procentsätzen unter wie Besoldete zu ver nehmen." Auch der Ausschuß der. zweiten Kammer hat den vorliegenden Djfferenzpunkt.in erneuerte Berathung gezogen, sich dabei vergegenwärtigt, welchen Gang die Berathung überhaupt genommen Has, und. ist zu. dem Beschlüsse ge kommen, da sowohl die Minorität, als die Majorität sich für verpflichtet hielt, einen Theil ihrer Ansichten zu opfern, um dadurch das Zustandekommen des Gesetzes nicht nur über haupt, sondern in der nächsten Folgezeit zu sichern, der zweiten Kammer die Beistimmung zu dem von. der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse anzurgthen Der. Ausschuß: ist der, Ansicht , daß dieser von der ersten Kammer gefaßte Be schluß als einVermittelungsverfahren zu betrachten -ist, durch welches.sowohl diejenigen, welche früher an dem Tarif, k!. festhielten, als,, auch diejenigen, welche dem ursprünglichen Regierungsantrage beistimmten, ein entsprechendes Opfer bringen zu Gunsten des ganzen Gesetzes. Ich habe daher nur schließlich nochmals zu bemerken, daß der Ausschuß in seiner Totalität der zweiten Kammer die Beistimmung zu dem von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse anräth. Präsident Cuno: Es ist mir, meine Herren, ein Antrag des Abg. Buhk zu Händen gekommen, welcher einen Ver» mittlungsvorschlag enthält. Ehe ich diesen Antrag zur Un terstützung bringe, habe ich aber die Frage zur Erörterung zu stellen, in welcher Weise wir uns rückfichtlich der Unter stützungsfrage überhaupt halten wollen. §. 134 und 135 unserer Landtagsordnung geben darüber, wie es in dieser Be ziehung bei dem Zusammentritte beider Kammern gehalten werden soll, auch nicht im Entferntesten Aufschluß. Die Directorken beider Kammern waren nach genommener Rück sprache ihrerseits der Ansicht, Ihnen anzuempfehlen, daß man den einzigen Ausweg wählen möge, den die Landtagsordnung analog an die Hand gicbt. Bekanntlich sind nach §. 78 der Landtagsordnung zur Unterstützung eines Abänderungsvor schlags in der ersten Kammer 8, in der zweiten Kammer 12 Stimmen nothwendig; es schien nun am angemessensten, Ihnen vorzuschlagen, daß dieZahl der zur Unterstützung noth- wendkgen Stimmen beim Zusammentritte beider Kammern durch Zusammenrechnung der beiden eben erwähnten Zahlen vorläufig auf 20 gestellt werde. Einen andern Ausweg wüßte ich Ihnen nicht vorzuschlagen. Haben Sie gegen diese An sicht und diesen Vorschlag des Directoriums ein Bedenken? (Es meldet sich Niemand.) So darf ich wohl annehmen, daß die Kammer damit einver standen ist, daß 20 Stimmen nothwendig sind, um einen An trag zu unterstützen. Der Antrag des Abg. Buhk geht da hin : „In dem Beschlüsse der ersten Kammer, wie er S. 460 des jetzt Ihnen zugegangenen Berichts abgedruckt ist, die Worte von: „sobald die Bezüge u. s. w." zu vertauschen mit folgenden: „sobald diese Bezüge den Betrag von 300 Thlr. nicht erreichen, mit den Procentsätzen unter wie Besoldete zu vernehmen, dafern diese Bezüge aber 300 Thlr. betragen, mit 20 Ngr. von jedem Hundert Thaler anzusetzen, welcher Steuersatz, mit jedem weiter folgenden 100 Thlr. Einkommen um 5 Ngr. steigt; der erhöhte Steuersatz wird dann jedesmal von jedem Hundert des ganzen Einkommens erhoben."" Zu nächst habe ich dem Antragsteller das Wort zur Begründung zu geben. Abg. Buhk: Meine Herren! Nicht Eitelkeit ist es von mir- wenn ich nochmals auf einen Antrag zurückkomms- welchen ich aus gleichem Principe bereits in der ersten Kam mer zu stellen mir erlaubt hatte; es ist im Gegentheil die feste Ueberzeugung, daß wir das Princip der Progressivität verlassen, wenn wir dem Anträge meines verehrten Nachbar-, des Abg. Kretzschmar, welcher auch in der ersten Kammer be reits Annahme gefunden hat, beitreten. Ich. habe mir er laubt, eine Zusammenstellung auszuarbeiten, wonach Sie »er-
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