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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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weiter fortsetzen zu wollen, bemerke ich nur, daß die Land tagsordnung und namentlich die §§. 134 und 135 von uns provisorisch angenommen worden. Bis nicht ein anderes geschehen, und,bis nicht über die Landtagsordnung Bericht erstattet und «Wanderer Beschluß gefaßt worden, ist an dem festzuhalten/was provisorisch als Gesetz gilt. Abg. Hering: Es hat der Herr Bicepräsident Haber korn uns eröffnet, daß das Gesammtministerium entschlossen sei, dieses Gesetz, um dessen einen Paragraphen es sich jetzt handelt, nicht zur Ausführung zu bringen, wennTarifk. an genommen würde. So sehr ich diese Erklärung des Ge- sammtministeriums beklage, so kann sie mich doch nicht über raschen. Das Gesammtministerium hat bis jetzt fast stets die Beschlüsse der Volksvertretung nicht geachtet. Es hat ferner der Herr Vicepräsident Haberkorn nun uns angerathen, den Beschluß der zweiten Kammer fallen zu lassen, weil wir es vor den Steuerpflichtigen nicht würden verantworten können, wenn die Vortheile, die in den übrigen Paragraphen des Ge setzes liegen, verloren gingen; er hat aber dabei wiederholt, er halte noch heute den Tarif k. für gerecht und nothwendig, nothwendig gewiß, insbesondere in Hinblick auf die socialen Verhältnisse des Vaterlandes. Ich bin der Meinung, daß eine Volksvertretung bei dem, wassienach reiflicher, wiederholter Erwägung für gerecht und nothwen dig erkannt hat, stehen bleiben muß; achtet die Staats re gierung die Wünsche, dieaufGerechtigkeit gegründeten Wünsche der Volksvertretung nicht, so ladet dieStaatsregierung die Verantwortung auf sich. Auch dem Lande gegenüber wird der Tadel, der hier fallen könnte,nicht uns,sonderndieStaatsregierung treffen. Abg. Biedermann: Es sind uns von einem Mit- gliede unseres Ausschusses Eröffnungen gemacht worden in Bezug auf gewisse Eventualitäten, die unser heutiger Be schluß zur Folge haben könnte, Eröffnungen, die aber, ich muß es gestehen, für mich nicht ganz klar sind und über die ich mir eine weitere Erläuterung erbitten möchte. Es ist gesagt wor den, der Herr Finanzminister habe erklärt, daß er einen Be schluß, der auf Annahme des Tarifs k. gehen würde, und das Gesetz mit diesem Beschlüsse zwar Sr. Majestät zur Geneh migung vorlegen, selbst aber die Ausführung eines solchen Gesetzes nicht übernehme werde; derselbe Beschluß sei vom Gesammtministerium gefaßt worden. Es können nun drei verschiedene Fälle in dieser Mittheilung angedeutet sein, ein mal der, daß der Vorstand deS Finanzministeriums die vor liegende Frage zu einer Cabinetsfrage für seine Person mache; sodann der, daß dies von Seiten des ganzen Ministeriums geschehe, endlich aber auch der, daß das Gesammtministerium in derselben Weise, wie das bisher leider so oft geschehen ist, einen Beschluß der Kammern durch das Widerspruchsrecht der Staatsregierung unwirksam machen wolle.. Je nachdem die eine oder andere dieser drei Eventualitäten in Aussicht ge stellt wäre, würde allerdings die Rücksicht, die Seiten der Kammer darauf zu nehmen wäre, meiner Meinung nach, eine sehr verschiedene sein. Es giebt unter diesen Eventualitäten eine, die mich nicht abhalten könnte, einen Beschluß zu fassen, der diese Eventualität zur Folge hätte. Es giebt aber auch andere, die mich allerdings zu derselben Ansicht führen könn ten, die bereits der Ausschuß auf Grund jener Mittheilungen gefaßt hat. Ich erwarte daher eine weitere Erklärung des Ausschusses darüber und bemerke nur, daß für den Fall, daß das Gesetz die Genehmigung und Vollziehung Seiten derRe- gierung überhaupt nicht zu erwarten hat, dann für mich die practischeRücksicht, die auch Seiten desAusschuffesgeltendge- macht worden ist, in diesem Falle dieüberwiegende sein würde. Ich kann dem geehrten Vorredner nicht darin beistimmen, daß dieKammer, wenn einmal einBeschluß gefaßt sei, unter allen Umständen dabei stehen bleiben müsse, um so weniger, als wir uns hier nicht auf dem Felde einer rein politischen, sondern einer finanziellen Frage befinden, wobei es sich darum han delt, eine ziemlich bedeutende Einnahmesumme und damit die Verminderung der übrigen Steuerlasten durch eine rasche Vollziehung des Gesetzes zu gewinnen. Die Consequenz der Volksvertretung inFesthaltung ihrerPrkncipien wird bei rein politischen Fragen besser am Platze sein, als hier, wo dieselbe augenscheinlich dem Volke mehr Nachtheile, als Vorteile brächte. Doch, wie gesagt, ich erwarte erst noch weitere Er läuterungen von Seiten des Ausschusses, ehe ich einen defini tiven Entschluß fasse. Vicepräsident Hab er körn: Vermag ich auch nicht dem Abg. Biedermann definitive Auskunft darüber zu geben, welche der drei Eventualitäten, die möglich sind, Seiten der Staatsregierung zur Ausführung gebracht werden könnte, so ist doch meine Berechnung einfach folgende: Ich glaube, der Pensionstarif wird in gewissen Regionen nicht mit besonders günstigen Augen angesehen. Man wird daher auch aus die sem Tarife weder eine Cabinets- noch eine Kammerfragc machen, vielmehr das ganze Gesetz einfach zurückzichen und dem Volke damit recht prac tisch zu erkennen geben und füh len lassen, was das Festhalten an derartigen Beschlüssen dem Volke für Nutzen bringt. Es ist das meine persönliche Mei nung, ich glaube aber gewiß nicht, daß ich mich darin täusche, daß vielmehr unter den drei Eventualitäten das Zurückziehen des ganzen Gesetzes erfolgen werde. Staatsminister Behr: Es war anfänglich überhaupt, nicht meine Meinung, mich in diese Discussion zu mengen, da die Erfahrung nicht dafür gesprochen hat, daß die Sache selbst dadurch gefördert werde; nach dem Gange aber, den die Discussion genommen hat, halte ich mich doch verpflichtet, eine unumwundene, offene Erklärung über Vie Ansicht der Regierung zu geben, wenn ich auch dabei, nur dasjenige, was ich früher schon ausgesprochen habe, in der Kürze wie derholen kann. Als im Jahre 1834 zum ersten Male in Frage kam, in welcher Weise Pensionen und Gehalte zu besteuern seien, ging man von der Ansicht aus, daß sie gleichmäßig zn
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