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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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besteuern seien. Der Gehalt ist derjenige Thcil der Gegen-' leistung des Staates, welchen sein Diener während des Dien stes erhält, den andern Theil, die Pension, hat er erst zu be kommen, wenn seine Kräfte erschöpft sind. Weder die Regie rung noch die Kammern haben damals einen Unterschied zwischen beiderlei Leistungen erkennen können. Seit dem Jahre 1834 also sind Gehalte und Pensionen gleich besteuert worden. Es schien der Regierung auch jetzt kein Grund, namentlich kein solcher Grund, welcher auf das Besteuerungs- rechtvon Einfluß sein konnte, vorzuliegen, um hierin eineAen- derung eintreten zu lassen. Es ist auch mehr oder weniger be reits anerkannt worden, daß dem Tarif k. zunächst nur poli tische Gründe unterliegen; es schien aber der Regierung, als ob politische Gründe auf die gleichmäßige Besteuerung nicht von Einfluß sein könnten, sondern daß jeder Unterthan unbe dingt ein Recht auf gleichmäßige Besteuerung habe. Von diesem Grundsätze ausgehend, hat die Regierung dieselbe An sicht festgehalten, welche Regierung und Stände bis jetzt fest gehalten habe. Im Tarif k. ist dagegen eine andere Weise ausgestellt worden, wornach die Pensionen drei, vier bis fünf Mal höher besteuert werden, als die Gehalte. Ich lasse die Gründe, welche dafür angeführt worden sind, jetzt dahin ge stellt. Die Regierung war damit nicht einverstanden und hat dies in der zweiten Kammer erklärt. Die zweite Kammer ist jedoch bei ihrer Ansicht stehen geblieben. Vom Ausschuß der ersten Kammer geschah nun ein Vermittelungsvorschlag und so kam es bei der Regierung anderweit in Frage, ob man sich mit diesem Vermittelungsvorschlage einverstehen könne oder nicht. Ohne daß man die Ansicht über das Princip selbst änderte, eine Ansicht, welche bereits 16 Jahre lang von bei den gesetzgebenden Factoren festgehalten worden war, ohne also dem Princip selbst damit Eintrag zu thun, glaubte man doch, bei der überwiegenden Wichtigkeit des Gesetzes im Ganzen, jenem Vorschläge beistimmen zu müssen. Ich habe daher in der ersten Kammer erklärt, daß die Regierung, um den widrigen Streit zu schlichten, die Hand zur Versöhnung biete und nstt dem Vorschläge sich einverstehe. Die erste Kammer ging aber noch weiter. Statt der vorgeschlagenen Erhöhung von 10 Procent, zu der außerdem gleichzeitig noch ausgesprochenen Erhöhung der Steuer für Gehalte, wurden 30 Procent beliebt. Die Regierung hat auch dann noch ein mal in Erwägung gezogen, ob nicht im Interesse der.Sache, ja auch im eigenen Interesse der Staatsdiener und Pensio- naire, auch dieses Opfer von ihnen noch zu bringen sei. Ich bin darauf ermächtigt worden, die Erklärung abzugeben, daß die Regierung auch zum zweiten Male noch nachgeben, eine Erhöhung bis zu 30 Procent zugestehen, und so sich mit dem Vorschläge der ersten Kammer einverstehen wolle. Nichts destoweniger ist die zweite Kammer bei ihrem früher» Beschlüsse geblieben. Bon weitern Vorschlägen hat begreiflicherweise Nicht die Rede sein können, da ein anderer zur Zeit in keiner Kammer Anklang und Zustimmung gefunden hatte. Als mir nun jetzt im Ausschüsse der zweiten Kammer die Frage vorge legt wurde, ob man nicht auf noch weitere Vorschläge cinge- hen würde, so habe ich es als meine persönliche Uebcrzcugung ausgesprochen, daß ich zwar, wie sich von selbst versteht, auch dann dem Gesetze irgend ein Hinderniß nicht in den Weg le gen, mich aber in meinem Gewissen behindert fühlen würde, dasselbe unterschriftlich zu vollziehen. Man hat gefragt, ob meine Collegen derselben Ansicht, und ich habe dann in ihrem Auftrage dieselbe Erklärung abgegeben. Dies ist die Lage der Dinge. Welches die Entschließung der Krone sein werde, kann ich nicht voraus wissen, daher auch nicht aussprechen. Ich mache aber die geehrte Kammer darauf aufmerksam, daß, wenn ein Abgeordneter die Verantwortung und den Tadel wegen der Folgen der Regierung zur Last legte, die Regierung in diesem Falle mit einer Kammer Hand in Hand gegangen ist und sich zweimal entschlossen hat, nachzugebcn. Ich mache ferner aufmerksam darauf, daß es nicht anders möglich ist, als daß das Gesetz in wenig Jahren einer gänzlichen Um arbeitung unterliegen wird. Sobald die Gewerbeordnung erscheinen wird, muß auch das Gewerbsteuergcsetz ander weit revidirt werden. In zwei, drei Jahren wird also der Erfolg anderweit in Frage gezogen werden müssen, und die Erfahrung, welche bis jetzt für das Gegentheil gesprochen hat, auch für die neue Bestimmung vorhanden sein. Bis da hin, sollte ich daher wohl glauben, daß es bei der bereits be schlossenen Erhöhung bewenden könnte. Der Unterschied be trägt nach dem, was ein Mitglied des Ausschusses der zweiten Kammer dort mitgetheilt hat, ungefähr noch 1000 Thaler überhaupt, während mit dem Gesetze selbst eine Erhöhung der Steuern von gegenwärtig, nachdem bei dem landwirth- schaftlichen Gewerbe Erleichterungen eingetreten sind, noch ohngefähr 70,000Thlr. jährlich, und zwar gerade da verloren geht, wo sie am leichtesten gewährt werden kann. Was die Kammern beschließen wollen, stelle ich ganz anheim und bitte das, was ich als meine persönliche Ueberzeugung ausgespro chen habe, deshalb noch nicht als eine Drohung anzusehen. Allein die eigene Ueberzellgung von dem, was ich für Recht j halte, müß ich mir jedenfalls vindiciren und ich würde aller dings eher auf die Stellung, welche mir anvertraut ist, ver nichten, als etwas thun, was ich nicht für völlig gerecht fertigt halten könnte. BerichterstatterVicepräsident Mammen: Ich erlaube mir mit einigen Worten den Antrag des Abg. Buhk zu be leuchten. Der Abg. Buhk hat dem Beschlüsse der ersten Kammer vorgeworfen, daß das Princip der Progressivität Nicht festgehalten sei. Den Beweis dafür ist der Abgeordnete schuldig geblieben.' Das Princip der Progressivität ist eben so gut in dem Beschlüsse der ersten Kammer gewahrt wie in seinem Anträge, nür ist es die Frage, ob in seinem Anträge ebensosehr eine Annäherung an den Tarif V. stattfindet, der auch hier maaßgebend sein muß.. Meiner Meinung nach ist dies Nicht der Fall uüd ich werde mir erlauben, dies mit Zahlen zu
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