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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ich bin weit entfernt, dem allgemeinen Zuge, der auf die Aushebung der medicinisch-chirurgischen Academie hinleitet, mich auszuschließen, ich habe eben nur noch einmal Bedenken geltend machen wollen, welche wohl in dieser Beziehung vielleicht nicht mit Unrecht geltend gemacht werden können. Es ist aber noch zweierlei, was ich in Bezug auf dasjenige, was der Ausschuß sagt, noch zur Sprache bringen möchte. In dem Anträge, der Seite 52 unter XHI. gestellt wird, ist besonders das hervorgehoben: „es solle die Staatsregierung von jetzt an nur solche Zöglinge zur Aufnahme zulassen, welche bei der erfolgenden Aufhebung der Academie zur Uni versität überzutreten nicht behindert sind." Es können hier zweierlei Rücksichten in Frage kommen: die so behinderten Zöglinge können entweder solche sein, welche nicht das aus reichende Wissen für die Universitätsstudien haben, oder auch solche, die nicht begütert genug sind, um solche Studien machen zu können. Da der Ausdruck des Ausschusses so all gemein ist, so weiß ich nicht, ob er nur die erstere im Sinne hat, oder ob er gemeint hat, daß sich dies auf beiderlei Indi viduen beziehe. Sollte das Letztere gemeint sein, so würde ich dies allerdings in mehr als einer Beziehung bedauern. Es ist gewiß jetzt ein großer Vorrheil für das Land, namentlich für die Dorfgemeinden gewesen, daß aus der medicinisch-chirurgi schen Academie fortwährend Aerzte hervorgingcn, welche sich vorzugsweise in Dorfgemeinden oder auch in kleinern Städten niederließen, während allerdings, wenn wir künftig nurAerztc Einer Claffe haben, und diese Aerzte durch die allgemeine Nothwendigkeit der Verhältnisse größtentheils aus den be güterten Standen hervorgehen, es leicht sich treffen kann, daß das Land Mangel an Aerzten erleidet. Ich habe daher nicht umhin gekonnt, wenigstens den Wunsch auszusprechen, daß, wenn eine Aufhebung der medicinisch-chirurgischen Aca demie nicht zu vermeiden ist, doch darauf Rücksicht genommen werden möge, daß auch Unbemittelte fortwährend den medi- cinischen Studien sich widmen und so die Vortheile erreicht werden können, welche sonst unstreitig nicht zu erreichen sein würden. Es ist dann noch ein zweiter Punkt, den ich gel tend machen wollte. Es ist nämlich in demselben Ausschuß antrage unter XM. gesagt: „für den Fall, daß die in nächste Aussicht gestellte Medicinalreform das Princip der Gleich stellung zur Geltung bringt, sofort nach Einführung dieser Reform aufzuheben." Mir scheint durch diese Fassung des Antrages der Regierung doch ein etwas zu weiter Spielraum gegeben zu sein. Es ist von Seiten der tüchtigsten Aerzte des Inlandes wie des Auslandes allgemein anerkannt, daß eine Aufhebung des Unterschiedes zwischen Aerzten erster und Zweiter Classe eine von der Wissenschaft wie von dem Leben geforderte Nothwendigkeit sei, durch die Fassung des Aus schusses aber ist es der Regierung vollständig überlassen, ob sie diese Nothwendigkeit anerkennen wolle. Ich glaube nun allerdings nicht, daß unsere Regierung dem Gutachten der ärztlichen Autoritäten und Vereine des Landes in dieser Be ziehung sich nicht werde fügen wollen, allein cs wird in keinem Falle etwas schaden, wenn hier eine kleine, allerdings nur redaktionelle Veränderung eintritt und statt der Worte: „für den Fall" gesetzt wird „da, wie zu erwarten". Präsident Cuno: Wahrscheinlich wird auch das Wort „daß" nach dem Worte „Fall" in Wegfall kommen müssen, außerdem würde der Satz nicht passen. Abg. Kämmel: Ja. Präsident Cuno: Der Abg. Kämmel beantragt, in dem Vorschläge des Ausschusses Nr.XIII. S.52, und zwar aufder vierten Zeile die Worte: „für den Fall daß" zu vertauschen gegen die Worte: „da, wie zu erwarten". Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Staatsminister v. Friesen: Aus die Rede des Herrn Abg. Kämmel und die von ihm hervorgehobenen Bedenken gegen Aufhebung der chirurgisch-medicinischen Academie will ich in diesem Augenblicke nicht weiter eingehen, weil sie in der Hauptsache zu der Frage über die Medicinalreform gehören; nur das Eine erlaube ich mir zu bemerken, daß wenig stens Seiten der Regierung der rein finanzielle Stand punkt in dieser Frage nicht entscheidend ist, sondern der medi- cinisch-wissenschaftliche, von dem aus überhaupt eine Thei- lung der Aerzte in zwei Classen nicht mehr haltbar ist. Aus diesem Grunde kann ein Institut, welches blos die Bildung von Aerzten zweiter Classe zum Zwecke hat, für die Dauer nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die chirurgisch-medi- cinische Academie hat die Aufgabe, die ihr gestellt war, zeithcr in so ausgezeichneter Weise gelöst, daß es wohl sehr erklärlich ist, daß Bedenken dagegen erhoben worden sind, ob es zweck mäßig ist, die Vortheile, die dort geboten werden, ganz auf zugeben. Einer solchen Erwägung gegenüber können rein finanzielle Rücksichten nicht entscheidend sein. Etwas An deres ist es, wenn wirklich die Frage, die ich vorhin als die medicinisch-wissenschaftliche bezeichnet habe, eine andere Ant wort bekommt, als sie jetzt factisch bei uns erhalten hat, näm lich die Antwort, daß überhaupt die Trennung der Aerzte II! zwei Classen nicht mehr haltbar sei. Wenn das der Fall wäre, dann müßte ein Institut, auch wenn es noch so gut an sich eingerichtet ist, auch wenn cs für Erreichung seines Zweckes noch so wesentlich gewirkt hat, wenn es in dieser Be ziehung noch so vortheilhaft gewesen ist, dennoch den höheren, durch die Umgestaltung der medicinischen Wissenschaft gebo tenen Forderungen weichen. Dieses ist die Ansicht, von der aus die Negierung diese Sache behandelt hat, und ich glaube, ein näheres Eingehen auf diese Frage wird erst dann an der Zeit sein, wenn die Medicinalreform in der Kammer zur Sprache kommen wird. Gegen den Antrag des Ausschusses unter XIII. hat die Regierung etwas Wesentliches nicht ein zuwenden, cö ist jedoch zu bemerken, daß er eigentlich die Frage, die noch vorliegt, als entschieden voraussetzt, denn wenn noch Zweifel darüber obwalten, ob mqn künftig die
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