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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ISIS zulagen, allein ich habe mir dabei doch auch sagen müssen, daß, sowie jede Regel Ausnahmen hat, so auch besondere Umstande eine derartige Erhöhung von Gehalten zulässig erscheinen las sen. Und dies ist bei vorliegenden Positionen der Fall. Fassen wir nämlich diese Positionen sub g und b ins Auge, so sehen wir, daß es sich hier von Bildungsanstalten, und zwar von Bildungsanstalten für Hebammen und für Thierarzte handelt. Der Abg. Rewitzer und alle Mitglieder der Kammer werden mit mir darin einverstanden sein, daß kein Amt schlech ter verwaltet wird, als das, was zu Durchgangsposten benutzt wird und wo die Beamten blos in dasselbe treten, um bei irgend passender Gelegenheit nur recht schnell wieder aus dem selben herauskommen zu können. Dieser Gefahr würden wir uns aber hier aussetzen, wenn bei diesen Positionen a und d nicht einige Erhöhung der Gehalte genehmigt werden sollte. Was besonders die Obcrhebamme anlangt, so soll sie die vor geschlagene Erhöhung von 78Lhlrn. auch gar nicht ohne Ge genleistung erhalten, im Gegentheil, sie bringt dafür Opfer, denn wahrend sie früher Privatpraxis hatte, wird ihr jetzt diese Praxis untersagt, und als Entschädigung für den damit ver bundenen Verlust soll sie 78 Lhlr. erhalten. Mir wenigstens scheint eine solche Entschädigung ganz angemessen, denn wenn sich eine solche Frau mit Privatpraxis beschäftigen darf, dann wird sie so viel, als diese Entschädigung beträgt, auch verdie nen können. Daß ihr aber Privatpraxis weiter nicht gestattet werde, liegt im Interesse der Anstalt, denn während sie der Praxis nachgeht, entzieht sie sich der so nöthigen Oberaufsicht über die Lehrtöchter und der Anweisung derselben, was wir Alle nicht für zweckmäßig erklären können. — Dasselbe ist mit den Thierärzten der Fall, sie haben auch zeither sehr schlechte Besoldung bezogen und daneben Privatpraxis betrieben. Auch sie haben eine Entschädigung für deren wenigstens theilweises Aufgeben zu verlangen und werden sich dann um so freudiger ihrem Berufe unterziehen und ihre Stellen nicht oftmals dem Wechsel ausgesetzt sein. Im Interesse der sächsischen Frauen sowohl, als dem der kranken Thicrwelt werden wir es daher verantworten können, wenn wir eine derartige Erhöhung von Gehalten für zulässig erklären. — Nun noch ein einziges Wort. Es hat der Abg. Rewitzer selbst gegen seine heute aus gesprochene Ansicht früher verstoßen, er hat bei einer frühem Position ebenfalls schon trotz der Finanzlage Sachsens auf Erhöhung derselben, und zwar mit Erfolg, angetragen. Der Abg. Rewitzer hat also damit anerkannt, daß es Verhältnisse giebt, welche es nothwendig machen, daß auf sie die mögliche Rücksicht genommen, und unter Festhaltung an dem Grund sätze der Ersparung hin und wieder doch eine Ausnahme ge macht werde. Abg. Rewitzer: Ich habe schon vorausgeschickt, daß ich die Gründe des Ausschusses nicht theilen kann, ich glaube nämlich, es wird einer Zulage nicht bedürfen. Wenn der Herr Vicepräsident darauf hingewiesen, daß die 78 Lhlr. für die Oberhebamme dadurch nothwendig würden, weil sie künftig H. L. (s. Abonnement.) nicht mehr Privatpraxis treiben dürfe, so bin ich derMeinung, daß diese Praxis sehr gering gewesen sein muß, da sie mit 78 Lhlr. abzusinden ist, und sonach nicht störend auf die Function der Oberhebamme gewesen sein kann; und so ist es auch mit der Position b der Fall. Wenn der Redner mir vorwirft, ich hätte selbst schon auf Erhöhung der Ausgabe einen Antrag gestellt, so habe ich ihm einzuhalten, daß dies für die Sonn- tagsschulen, also für die Bildung der ärmsten Volksclassen geschah, aber nicht für eine Gehaltszulage. Abg. Weltz: Der Abg. Rewitzer ist mir wenigstens zum Lheil zuvorgekommen, denn auch ich hatte die Absicht, einen gleichen Antrag zu stellen in Bezug auf die Postulats unter b und o, hinsichtlich des Postulats unter a. aber um deswillen nicht, weil ich durch die Erwägung, die vom Ausschüsse ange geben worden ist, daß nämlich die Oberhebamme genöthigt sei, auf ihre Privatpraxis zu verzichten, eine Erhöhung ihres Gehaltes um 78 Lhlr. 6 Ngr. 6 Pf. gerechtfertigt finde. Was das Postulat unterb nach Höhe von240Lhlr. anlangt, so hat zwar der Vicepräfldent Haberkorn, wie mir es aber schien nur vcrmuthungsweise, ausgesprochen, daß diese Aerzte ihre Pri vatpraxis aufzugeben genöthigt worden wären. In den Mo tiven ist darüber, so viel mir erinnerlich, nichts gesagt; sei dem aber wie ihm wolle, so scheint mir ein solches Aufsteigen des Gehaltes, wie cs hier beliebt werden soll, doch etwas zu groß. Nämlich bis jetzt haben diese beiden Thierärztc je 180 Lhlr. bekommen, nun soll ihr Gehalt auf einmal auf je 300 Lhlr. erhöht werden, blos um deswillen, damit einem häufigen Per sonenwechsel vorgebeugt werde. Herauf kommt man leicht, aber herunter sehr schwer, man hätte wenigstens versuchen sollen, ob man nicht diese Aerzte durch eine geringere Erhö hung des bisherigen Gehalts um je 50 Lhlr., also mit einem Gehalte von 230Lhlrn., längere Zeit auf ihren Posten halten könnte. Würde sich künftig Herausstellen, daß dies nicht zu erzielen gewesen sei, so würde schon in einer künftigen Finanz periode das Ergcbniß uns bekannt gemacht und darnach ein höheres Postulat in Ansatz gebracht werden. Es würden, wenn derGehalt auf 230Lhlr. gesetzt würde, schon 140Lhlr. dabei erspart werden, was, so unbedeutend es auch ist, doch berücksichtigt werden muß, denn mehrere kleine Summen er geben am Ende auch eine große. Ich setze voraus, daß, wenn die Anträge des Abg. Rewitzer bezüglich der Postulate unter b und o durchgehens deren Beträge von der Gesammtsumme,. welche vom Ausschüsse beantragt wird, im Betrage von 20,000 Lhlr. in Abzug zu bringen sind. Es wäre aber möglich, daß diese Anträge nicht durchgingen, und ich werde, um sicherer zu gehen, mir deshalb noch einen eventuellen Antrag dahin zu stellen erlauben, daß dann, wenn die Anträge Rewitzers nicht durchgehen sollten, von der Gesammtsumme an 20,009 Lhlr. nicht, wie vom Ausschüsse beantragt worden, blos ein Lheil des Mehrbedarfes in Abzug gebracht werde, sondern die ganze Summe von 500 Lhlr., so daß also nur noch 19,907 Lhlr. für Position 23 ä. « verbleiben würden. Werden dadurch auch 66
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