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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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auf den zuerst von mir ausgesprochenen Wunsch eine schrift liche Redaction gewünscht wird. Präsident Cuno: Ich weiß nicht, ob ich den geehrten Abgeordneten recht verstanden habe. Wird seinem Wunsche dadurch vollkommen nachgekommen, daß bei dem Anträge XIH. auf die drei letzten Zeilen von dem Worte: „namentlich" bis zu: „behindert sind" eine besondere Frage gestellt wird? Abg. v. Lheile: Ich meine den Schlußantrag. In Beziehung auf den ersten Punkt habe ich keinen Antrag zu stellen. Ich rathe der Kammer nur an, den Antrag unter XIII. nicht anzunehmen, aber in Beziehung auf die Schluß abstimmung frage ich, ob darauf eine Redaktion verlangt wird, in Bezug aufdie Worte: „die Kammer wolle in der Erwartung rc.", weil mir die bloße Erwartung, daß dies möglich sei, nicht die entsprechende Form zu sein scheint. Präsident Cuno: In dieser Beziehung würde ich freilich wünschen, daß der Abgeordnete sich bestimmter ausspräche. Geht denn sein Wunsch dahin: daß die Worte: „in der Er wartung, daß dies möglich sei", wegfallen sollen? Abg. v. LH eile: Auf ausdrückliche Kürzung der Summe an dem Postulate für die Lehrmittel geht meine Absicht. Präsident Cuno: Darauf habe ich schon vorhin erklärt: cs wird auf die drei von dem Abg. Rewitzer angefochtenen Positionen jedesmal eine besondere Frage gestellt werden. Wenn diese Erhöhung abgeworfen wird, so versteht es sich von selbst, daß die Summe gekürzt wird von dem etatmäßig geforderten Postulat; das wird gleich bei der Abstimmung geschehen und in Zahlen dargestellt werden. Regierungscomnnssar Kohlschütter: Es sind von verschiedenen Seiten, namentlich vom Herrn Vicepräsidenten Haberkorn, bereits die Gründe geltend gemacht worden, die für Bewilligung der drei kleinen Gehaltszulagen unter 3. b. o. sprechen. Die Regierung kann das, was in diesem Sinne gesagt worden ist, nur bestätigen und muß sich dringend dafür verwenden, daß diese kleinen Gehaltzulagen nicht beanstandet werden möchten. Es ist allerdings begreiflich, daß im Allgemeinen die geehrte Kammer unter den jetzigen Ver hältnissen nicht für Gehaltserhöhungen gestimmt ist, allein dieser Grundsatz hat schon bei der Berathung dieses Budgets einige dankenswerthe Ausnahmen erfahren, und hier liegen Fälle vor, die Anspruch auf eine wohlwollende Berücksichtigung der Kammer zu machen haben. Was den Gehalt der Ober hebamme anlangt, so war früher die Einrichtung die, daß die bei der Entbindungsanstalt angestellte Hebamme unter ge wissen Beschränkungen die Berechtigung zur Privatpraxis hatte; es wurde natürlich von dieser Erlaubniß ein möglichst ausgedehnter Gebrauch gemacht, und es konnte nicht fehlen, daß der Hauptberuf darunter litt. Man hat daher die erste Gelegenheit, die sich darbot, benutzt, um diese Erwerbsquelle der Oberhebamme abzuschnciden, und es ist bei einem vor II. K. einigen Jahren vorgekommenen Erledigungsfalle der neu an gestellten Oberhebamme zur Bedingung gemacht worden, der Privatpraxis sich gänzlich zu enthalten. Um ihr aber doch ihre Existenz zu sichern, war nicht zu vermeiden, ihre Gehalts bezüge um etwas zu erhöhen, und daß dies nur in mäßiger Weise geschehen ist, beweist die Summe, um die es sich han delt. Denn daß ein Gehalt von 270Lhlrn. für eine geschickte Hebamme in Dresden nicht als zu hoch betrachtet werden kann, liegt wohl zu Lage. Aehnlich verhält es sich mit der Position von 240 Lhlr. zu Erhöhung des Gehalts der beiden Pensionairthierärzte von 180 Lhlr. auf 300 Lhlr. Die Er fahrung hat gelehrt, daß diese Beamten bei einem Gehalte von 180 Lhlr. nicht bestehen können und daher die erste Ge legenheit ergriffen, um ein besseres Unterkommen zu suchen. Dadurch wurde aber ein häufiger Wechsel herbeigeführt, der auf die Anstalt und den Unterricht derselben nur nachtheilig zurückwirken konnte. Es hatte dies ferner auch die Folge, daß bei eingetretenen Vacanzen sich nur eine geringe Zahl von Bewerbern meldete, die Akademie also wenig Auswahl hatte und sich dann mitunter mit weniger befähigten Sub jekten begnügen mußte. Um brauchbare Männer, wie sie glücklicherweise jetzt gefunden sind, für längere Zeit zu fesseln, machte sich daher eine mäßige Gehaltserhöhung dringend nothwendig. — Die dritte Position von 32 Lhlr. endlich ist gar kein neuer Zuwachs zu dem Etat, sondern nur eine Uebertragung von einer Position auf die andere. Denn diese 32 Lhlr. gehörten früher zu dem Gehalte des Hausinspectors, bei einer neuen Besetzung dieser Stelle sind sie hier abgezogen und dem Registrator zugclegt worden, um diesem sehr gering remunerirten Beamten eine kleine Gehaltsverbesserung zu Lheil werden zu lassen. Es hat sich also dadurch in dem Ver hältnisse im Ganzen nichts geändert. — Sind nun diese Bewilligungen hiernach materiell wohl hinlänglich motivirt, so dürfte auch in der ganzen Höhe des Postulates für die Akademie kein Grund liegen, diese Posten zu beanstanden. Es ist das auch in der Lhat von dem geehrten Ausschüsse selbst nicht geschehen, es sind demselben gegen diese Gehalts erhöhungen an sich keine Bedenken beigegangen; es ist nur die Voraussetzung ausgesprochen worden, daß es möglich sein werde, den geringen Bedarf, der daraus entsteht, aus der frühem Bewilligung für die Akademie zu decken. Das Ministerium har dieser Voraussetzung nicht widersprechen mögen, und es konnte dies thun, weil der ökonomische Haus halt der Academie sich jetzt in einem vorzüglich geordneten Zustande befindet, so daß aus der Uebertragung einer kleinen Mehrausgabe eine erhebliche Störung nicht zu erwarten steht. Diejenigen nun, welche gegen diese Erhöhung an und für sich sind, finden, wie mir scheint, ihren Zweck vollständig durch den Schlußantrag des Ausschußberichts erreicht, in sofern dieser dahin geht, die Bewilligung für die Akademie auf das frühere Postulat zu beschränken, so daß mithin die von der Regierung postulirtc Erhöhung derselben um 66*
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