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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Und geschieht ein Gleiches wegen der übrigbleibenden etatmäßig geforderten 17,845 Lhlr.? - - Ge gen 2 Stimmen Za. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie Ihnen der Aus schuß anrathet, die Petition des Stadtraths zu Geyer an das Ministerium des Innern zur Erwägung abgeben? — Gegen 2 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie ein Gleiches geschehen lassen wegen der verwandten Petition des Sta'vtraths zu Schlettau? — Gegen 2 Stimmen Ja. Berichterstatter Abg. v. HüIße: Position 23 ck. Aus gab en wegen Epidemien und Viehseuchen. Der vorliegende Etat enthält unter dieser Position die der früher bewilligten gleiche Summe von 2500 Lhaler, welche für Auslösungs-, Reise- und Untersuchungskosten, sowie zur Beförderung der Schutzpockenimpfung verwendet wird. DerAusschuß ist nun der Ansicht, daß diese Position ebenso, wiedie nachfolgende, weniger die Natur einerFordrrung trägt, zu deren vollständiger Verwendung die Staatsregierung im Interesse des durch dieselbe zu erreichenden Zwecks verpflichtet ist, als vielmehr die Natur eines im Voraus veranschlagten Betrages, welcher als zur Erreichung des Zweckes wahrschein lich hinreichend anzunehmen ist, welcher also eben so gut für den Fall sich zeigenden Bedarfes überschritten werden kann, als es möglich ist, daß der Bedarf unter dem Voran schläge bleibt. Zu einer zweckentsprechenden Normirung der Höhe für die vorliegende Summe glaubte der Ausschuß auf die frühern Finanzperioden zurückzugehen und nach dem in denselben er forderlichen Bedarfs sich ein Urtheil über den möglichen spä teren Durchschnittsbedarf verschaffen zu können. Da nun für den vorliegenden Zweck in der Finanzperiode 18§K . . . 6,382 Lhlr. 11 Ngr. 6 Pf. - - - - 18AH > - . 6,987 - 11 - 2 - zusammen also 13,369 Lhlr. 22 Ngr. 8 Pf. oder im Durchschnitt jährlich 2228 Lhaler 8 Neugroschen 5 Pfennige verwendet worden sind, so empfiehlt der Ausschuß: die Kammer wolle ihreZustimmung zu derPosition 22 ck. 7. in einer Höhe von 2,229 Lhlr. ertheilen. Präsident Cuno: Es meldet sich Niemand um das Wort, ich darf daher sofort die Frage an Sie richten, ob Sie, wie Ihnen der Ausschuß anrathet, Ihre Zustimmung zu Posi tion 23 ä. y. in einer Höhe von 2,229Lhlr. ertheilen wollen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. v. H ü l ß e: Position 23 6. Au Prämien für Lebensrettungen. Es werden hier ebenso, wie im Etat der letztabgelaufenen Fmanzperiode . LOO Lhaler zu Prämien für Lebensrettungen und zu Remunerationen für das Auffindcn todtcr menschlicher Körper veranschlagt. Da in der Finanzperiode 18S-Z 832 Lhlr. 20 Ngr. - Pf. 18§tz 677 - — - 5 zusammen 1509 Lhlr. 20 Ngr. 5 Pf. oder durchschnittlich jährlich 251 Lhaler 18 Neugroschen 8 Pfennige zu diesem Zwecke verausgabt worden sind, so befürwortet der Ausschuß aus gleichen Gründen, wie bei der vorhergehenden Position die Zustimmung der Kammer zu Position 23 e. in einer Höhe von 252 Lhlr. Präsident Cuno: Auch hier meldet sich Niemand um das Wort. Bewilligen Sie die Position 23 e. nach Höhe von 252 Lhlr. ? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. v. Hülße: Position 24. Beiträge zu den Localanstalten für Polizei und andere öffentliche Zwecke. Von den hier aufgeführten Unterpositionen beziehen sich die vier ersten auf Verpflichtungen der Staatscassc, welche ihrer Höhe nach als unveränderlich festgestellt sind, nämlich: a) 5,139 Lhlr. jährlicher Beitrag zur Dresdner Stadtpoli ¬ zeiverwaltung, welcher in dem neuen Regula tiv vom Jahre l831 durch höchstes Rescript vom 11. Mai 1831 auf 5000 Lhlr. Conven- tionsgeld festgestellt und Seiten der Stände unter der Voraussetzung genehmigt wurde, daß der Regierung eine Mitwirkung bei der Polizeiverwaltung wenigstens durch Lheil- nahme bei der Besetzung der Directorialstelle zustehe (Landtagsacten 18U Abtheilung IH. 2. Sammlung, Seite 115.). Der hier auf geführte Betrag ist der Abrundung wegen nur um 3 Ngr. 3 Pf. höher als der in den Etats der frühern Finanzperioden aufge führte, welcher obige Summe nach Umwand lung in den 14Lhalerfuß darstellt. b) 3,084 Lhlr. jährlicher Beitrag zur Dresdner Straßenbe ¬ leuchtung,gleich demBetragevon 3000 Lhlr. Conventionsgeld im 20 fl. Fuße, welcher sich auf ein höchstes Rescript vom 15 September 1815 gründet (vergl. Landtagsacten 18U Abtheil. HI. 2. Sammlung, Seite 115). Der hier aufgenommene Ansatz enthält nur einen Zuschlag von 20 Ngr. zur Abrundung der Summe. 0) 500 Lhlr. jährlicher Beitrag zu den Dresdner Feuer ¬ löschanstalten, auf den im Jahre 1805 getrof- fenenBestimmungen beruhend (a. a.O. Seite 116). ck) 10,000 - jährlicher Beitrag zu der Dresdener Armen- und Krankenversorgung in Gemäßheit des
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