Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Worbildung, nackentlich auch für die, welche sich der Baukunst widmen, zu stellen." Präsident Cuno: Der zweite Antrag des Abg.v-Polenz lautet: „Die Staatsregierung zu ersuchen, bei der Auf nahme junger Leute in die Academie der bildenden Künste zu Dresden eine entsprechende Bedingung über die erforderliche genügende Vorbildung, namentlich für die, welche sich der Baukunst widmen, zu stellen." Wird dieser Antrag unter stützt? — Geschieht genügend. Abg. Koch: Meine Herren! Wenn alle Gründe, die für die Aufhebung derLeipzigerKunstacademie angeführt wurden, richtig sind, so ist es doch ganz bestimmt der nicht, daß, weil Leipzig eine Kunstacademie habe, jeder andere Ort im Lande denselben Anspruch darauf habe. Es liegt in der Natur der Sache, daß jeder Ort, in welchem eine Bildungsanstalt für das Land besteht, daraus zunächst Vortheil zieht; aber die Consequenz, die vom Abg. Newitzer daraus gezogen wor den ist, geht jedenfalls zu weit und als Gegenbeispiel führe ich nur an, daß Chemnitz seine Gewerbschule hat, und daß, wäre jene Folgerung richtig, jeder Ort des Landes eineGc- werbschule beanspruchen könnte. Es fallt aber gewiß Nie mandem ein, aus diesem Grunde die Begründung einer Ge- wcrbschule in seinem Wohnorte zu beanspruchen oder auch nur zu erwarten. Ich wiederhole nochmals, daß das Be- dürfniß nicht blos für die Stadt Leipzig bemerkbar ist, eine solche Anstalt zu haben, weil Viele, die von auswärts dort Arbeit finden, während ihrer Arbeitszeit Gelegenheit suchen, auf billige oder völlig unentgeltliche Weise sich im Interesse ihres Gewerbsbetriebs in der Kunst zu vervollkommnen. Abg. Evans: Zuvörderst habe ich mich noch dagegen zu verwahren, als hätte ich so nackt hingestellt, je geringer die Schülerzahl sei, desto geringer müsse auch die Summe sein. Ich habe nur aufdasmißlicheVcrhaltniß aufmerksam machen wollen, in welchem sich dieKunstacademieunläugbar nach dem pns vorliegenden Zahlenausweis befindet und auf den Wider spruch, der durch keine Dialectik Hinwegzubringen ist. Denn wir Mrfen nur annehmen, daß die Schülerzahl sich noch um ein Bedeutendes verringert, dann kommen wir nicht blos zu dem Widerspruche, sondern zu der Unmöglichkeit. Doch ich verlasse, das und knüpfe zunächst an das an, was Abg. Koch äußerte. Er hat ganz recht, ich könnte vollkommen seiner Argumentation beipflichten, wenn nur in Leipzig eine Kunst academie wäre, wie er sie kn seinem Vordersätze voraussetzt. Die Chemnitzer Gewerbschule kann auch von Leipzig, wie von andern Orten des Vaterlandes benutzt werden, um sich in gewerbswiffenschaftlicher Beziehung auszubilden. Aber die Leipziger sogenannte Kunstacademie scheint, wenn ein Künst ler dort hinginge, um sich auszubilden, nach Allem, was man hört, nicht der Ort zu sein, daß er dort ein Correggio werden würde. Die Leipziger sogenannte Kunstacademie, richtiger benannt Sonntagsschule, ist blos localer Natur, während das bei der Chemnitzer Gewerbschule durchaus nicht der Fall ist. II. K. (3. Abonnement.) Also gegen diese Argumentation babe ich mich noch verwahren müssen. Im Allgemeinen kann ich dem Abg. Wagner aus Dresden nur beipflichten; wenn Dies auch nicht allenthalben geschieht, so kann ich doch wirklich sagen, daß ich seineGefühle theile. Auch ich will dieKunst unterstützen, aber nur auf zweck mäßige Weise; ich würde mit dem größten Vergnügen für diese Position stimmen, wenn diese 15,000 Thaler zum An käufe von Kunstgegenständen, namentlich inländischen, wie sich von selbst versteht, Vorzugsweiseverwendetwürden. Das könnte mich begeistern; ich würde darüber eine lebhafte Freude empfinden und ich würde mich in der Seele der Künstler freuen, die denn doch wüßten, für was sie sich ausbilden. Das ist aber gar nicht der Fall. Für was wird das Geld verwendet? Betrachten Sie, meineHerren, aufSeite71 die zweite Zahlen position; da heißt es: 1784 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. auf den Ge halt des Vorstandes, Professors und Zeichnenlehrcrs bei der Bauschule. Es handelt sich hier nicht um drei Personen; es ist eine Dreieinigkeit, die hier ausgestellt ist, ich weiß nicht aus welchem Grunde. Es handelt sich um eine Person. Bewilli gen wir das, so ist das ein Widerspruch, der nicht abgeläugnet werden kann. Nur noch schließlich muß ich mich gegen einen Vorwurf des Herrn Berichterstatters verwahren, wegen der Aufhebung. Ich habe nur leise angedeutet, daß es Eventua litäten geben kann, welcheunsereKunstacademieinBezug auf die Unterstützung der Kunst reichlich ersetzen können. Er hat mir entgegengehalten, daß dann die dabei angestellten Lehrer aufs Trockne gesetzt würden. Ich will mich auf einzelne Specialitaten nicht einlassen. Es versteht sich von selbst, daß ich ein so rohes Gefühl nicht habe, daß ich sie sogleich außer Brod gesetzt wissen will. Eine Verpflichtung des Staates zur Unterstützung der Kunst kann ich nun zwar in diesem Sinne nicht anerkennen, wohl aber eine gewisse Ehrenpflicht, nament lich wenn es seine finanziellen Mittel erlauben. Was die Stückzahlung anlangt, die mir gewissermaßen auch vorge worfen worden ist — nun darauf will ich gar nichts erwidern, denn ich glaube doch, daß sich das aus dem Inhalte meiner Bemerkungen selbst erledigen wird; ich glaube, ein so ganz verlorener rein mechanischer Mensch bin ich doch nicht. Staatsminister v. F ri e se n: Ich wollte mir zunächst er lauben, auf die Aeußerung des letzten geehrten Sprechers Ei niges zu bemerken. Er hat eine Position auf S. 71 hervor gehoben, wo 1784 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. auf den Gehalt des Vorstandes, Professors undZeichnenlehrers bei der Bauschule verlangt werden. Er hat das in Verbindung gebracht Mit der geringen Position von 320Lhlrn., die zum Ankauf von Kunstwerken von der Staatsregierung verwendet werden sol len und hat bemerkt, daß es ihn empöre, wenn hier für den Ankauf von Kunstwerken so wenig, für den Gehalt eines Be amten aber so viel verlangt werde. Jedermann, meine Her ren, der sich mit der Geschichte der Kunst abgegeben hat, wird überzeugt sein, daß die Kunst durch keine äußere Einrichtung befördert werden kann, wenn nicht das belebende geiflige Princip der Kunst selbst gehoben, wenn nicht große Meister 70
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder