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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mäßigen Zuchthausdisciplin in vollem Maaße unterlagen, aber den härtesten Disciplinarstrafen noch nicht ausgesetzt wären. Man hat sich ferner gedacht, daß Sträflinge, die sich eine Zeit lang in diesen Verhältnissen so gut betragen haben, -aß man ihnen ein gewisses Zutrauen schenken könnte, in eine ausgezeichnete Claffe versetzt würden, wo ihnen mehr Ver trauen geschenkt würde, wo sie einen Theil des Arbeitsver dienstes für sich gewinnen, wo sie unter leichterer Aufsicht allein arbeiten könnten. So wird es möglich, die besseren Elemente, die in ihnen noch vorhanden sind, zu wecken und auszubildcn, sie auch zur Nacheiferung für Andre dienen zu lassen. Man hat aber auch nicht verkennen können, daß für unverbesserliche Verbrecher, die sich consequent und hartnäckig jedem Verbesserungsversuche widersetzen, in der Anstalt eine Strafclasse eingeführt werden müsse, in welche sie durch Be schluß des Directors oder Beamtenconvents versetzt würden, und in welcher sie dann auch den härteren Disciplinarstrafen unterworfen würden. Etwas Näheres jetzt schon den Kam mern hierüber vorzulegen, einen ausführlichen Plan zu ent werfen, das halte ich aus den bereits angedeutetcn Gründen nicht für möglich, weil ich dazu die bevorstehende Reform der Strafgesetzgebung abzuwarten für unvermeidlich halte, und ich kann der geehrten Kammer schließlich nur erklären, daß die Regierung vollständig mit dem gestellten Anträge einver standen ist, den Gegenstand fortwährend in reifliche Erwä gung ziehen und die gewonnenen Resultate künftig mitthellen wird. Abg.Biedermann: Ich habe den Antrag des Abg. v. Schwarze um seines Zweckes willen mitFreuden unterstützt, finde indessen das Bedenken des Abg. Cramer doch nicht un erheblich. Es könnte allerdings einen eignen Schein auf uns werfen, wenn wir Vorlagen, die von der Regierung noch für diesen Landtag in Aussicht gestellt sind, durch einen Antrag auf den nächsten Landtag hinausschöben. Ich würde bedauern, wenn um dieses Bedenkens willen, wenn es vielleicht von Mehrern getheilt wird, der Antrag nicht die allgemeine Zu stimmung fände, die ihm jedenfalls zu wünschen ist, und um so mehr, weil selbst für den Fall, daß umfänglichere und kost spieligere Einrichtungen für den Zweck nothwendig wären, schon durch die jetzige Abstimmung der Regierung gezeigt werden sollte, daß die Kammer auch zu solchen Opfern bereit sei um des höhern Zweckes willen. Ich möchte mir daher den Unterantrag erlauben und den Antragsteller bitten, diesen in seinen Antrag aufzunehmen, daß hinzugesetzt würde: „spätestens dem nächsten Landtage" rc. Ich denke hierbei namentlich daran, daß, wenn es nicht mehr möglich sein sollte, für diesenLandtag selbsteineVorlagezu bringen, geradedieser Gegenstand sehr geeignet sein wüxde, einer Zwischcndeputation zum nächsten Landtage zurVorberathung übergeben zu werden, da jedenfalls diese Vorberathung eine ziemlich umfängliche sein wird. Ich glaube, da die Regierung die Sache selbst be reits in Angriff genommen hat, wird sie wohl damit einver standen sein, wenn ihr auf diese Weise die Füglichkeit geboterr wird, wenigstens durch eine Zwischendeputation die Sache für den nächsten Landtag vorbereiten zu lassen. Zch bitte also, das Wort „spätestens" in den Antrag einzufügen. Präsident Cuno: Wollen Sie dem Abg. v. Schwarze noch einmal das Wort gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. v. Schwarze: Ich schließe mich den Bemerkun gen des Abg. Biedermann vollständig an und würde den Herrn Präsidenten bitten, das Wort „spätestens" mit Ge nehmigung der Kammer in meinen Antrag einzuschalten. Präsident Cuno: Ich habe zunächst die Unterstützungs frage darauf zu richten. Unterstützen Sie den Antrag: daß in dem Schwarze'schen bereits angenommenen Anträge nach den Worten „der nächsten Volksvertretung" das Wort „spätestens" eingeschaltet werde? — Zahlreich. Viccpräsident v. Held : Meine Herren! Ich habe den Unterantrag des Abg. Biedermann unterstützt, denn ich be trachte die Einrichtung derGefängnisseund derStrafanstalterr auch noch von einem andern Gesichtspunkte. Wenn nämlich der Volksvertretung ein Criminalgesetzbucb vorgelegt werden wird, so soll sie darüber berathen, ob die oder jene Freiheits strafe zu hart, zu mild oder angemessen sei. Viel muß aber natürlich davon abhängen, wie Jemand in-der einen oder andern Strafanstalt behandelt wird, welche disciplincllen Maaßrcgeln darin gestattet sind und ergriffen werden, wie viel größer oder geringer in der einen oder andern Anstalt die Freiheitsbeschränkung ist. Will ich nun auch gar nicht ver kennen, daß es schwer, sehr schwer ist, gegenwärtig eine totale Umgestaltung des Gefangnißwesens in das Leben zu rufen, insonderheit da die verschiedensten Meinungen hierüber laut geworden und hierin die verschiedensten Anforderungen gestellt worden sind, so muß ich mir doch Vorbehalten, wenn das Cri- minalgesctzbuch in der nächsten Zeit zur Vorlage kommt, bei den verschiedenen Freiheitsstrafen, welche wir dann genehmi gen sollen, die Anfrage an die Staatsregierung zu richten: „wie ist die Behandlung der Leute in den verschiedenenStraf« anstalten verschieden?" Ich will ein klares Bild davon haben, welche Uebel das Verbrechen nach sich zieht und wie dieStraf- arten sich gegen einander verhalten. Die Praxis hat mich gelehrt, daß bisweilen diejenigen, welche Gefängnißstrafe zu erwarten hatten, noch freiwillig Diebstähle bekannten^ um nicht wieder in dem Gefängnisse büßen zu müssen, sondern in das Arbeitshaus gebracht zu werden, indem sie versichert haben, daß sie sich in letzterem besser befanden. Mir rst ferner der Fall vorgekommen, daß ein im Zuchthause befindlicher Verbrecher bei anderweiter Defension den Antrag stellte, es möge das Oberappellationsgericht zwar in der Zeit die Strafe herabsetzen, nicht aber auf Arbeitshaus herabgehen, da er lieber im Zuchthause bleibe. Auf'die Verschiedenheit der Ge fängnisse will ich gar nicht weiter eingehend Behaupten muss ich aber, nur erst, wenn wir in die Einrichtung der Gefängnisse und Strafanstalten einen klaren Blick thun, können wir mit
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